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Autor Thema: Beim Fang eines großen Welses, Entnahmepflicht oder nicht ?  (Gelesen 8889 mal)

Offline Detlef-Pf

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Re: Beim Fang eines großen Welses, Entnahmepflicht oder nicht ?
« Antwort #10 am: 18 Juli 2012, 23:11:49 »
@LickmyBass Ich kenne mich noch nicht so aus, habe das angeln ja erst begonnen. Wels habe ich noch keinen gefangen. Aber ich frage mich halt was macht man mit so einem Koloss? Wie gesagt so ab einem Meter wäre da schon meine Grenze. Jetzt gehe ich mal davon aus 2 Meter gefangen, wie soll man den denn Weidgerecht töten?
Und zurück darf er ja nicht mehr.... Also für mich wäre das "wahrscheinlich" keine große Freude. :weisnicht1: Momentaner Stand, wer weiß....
Klar wenn man speziell drauf angelt hat man größere Gerätschaften dabei. C&R wäre finde ich das beste....
Aber leider geht das ja nicht überall.
Fressen die echt nur ein Kilo am Tag? Sehen auf jeden Fall anders aus.....
Gruß und Petri

Offline LickmyBass

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Re: Beim Fang eines großen Welses, Entnahmepflicht oder nicht ?
« Antwort #11 am: 18 Juli 2012, 23:30:13 »
du tötest den Fisch genauso waidgerecht wie nen barsch, karpfen und co.
betäuben und stich ins Herz. Das klar ist, dass du ein entsprechendes Messer bzw entsprechendes Tackle benötigst ist klar.

Jap so ein koloss frisst ein kilo am tag. Wie Peter M. im Bericht so richtig sagt, wächst ein Waller sein Leben lang. Heißt ein fisch von 2m und mehr ist entsprechend alt.
Du siehst zb wenn man sich damit beschäftigt, dass fische von 2m aus Italien oder Spanien WEIT WEIT schwerer sind als hier aus unseren Gewässern. Das liegt einzig und allein am Nahrungsangebot. Somit wäre das mit der Fressmaschine auch geklärt.

Naja zum Thema "zurück darf er nicht mehr" möchte ich mich jetzt nicht auslassen. ABER um mal eins festzuhalten. Laut §17 des Tierschutzgesetzes darf ich keinem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zufügen. Weiterhin steht in §18 das ich einen Fisch nicht grundlos töten darf. Wenn ich jetzt einen 2m Waller fange, ihn aber nicht verwerten kann oder er mir gar nicht schmeckt (nur um 2 Gründe zu nennen), darf ich ihn eigentlich auch nicht töten.

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

Ich weiss leider nicht wie das vom Gesetzgeber ausgelegt wird. Nehme ich diesen Fisch mit weil ich es eigentlich MUSS - habe aber keine Verwendung für ihn und schmeiß ihn in den Müll, ist niemandem geholfen. Mir nicht, dem Fisch schon gar nicht, dem Gewässer und ich habe eigentlich auch nicht mal gesetzeskonform gehandelt. Siehe Tierschutzgesetz.
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Offline Detlef-Pf

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Re: Beim Fang eines großen Welses, Entnahmepflicht oder nicht ?
« Antwort #12 am: 19 Juli 2012, 00:17:25 »
Würde sagen, wenn es vom Verein als Bedingung angegeben ist. Gibts in jedem Fall Ärger....
Ob ich jetzt den Fisch will oder nicht. Habe es ja mit dem Eintritt in dem Verein bestätigt.

Aber es gibt ja glücklicherweise auch Missgeschicke, die natürlich auch danach aussehen müssen. :wink:
Gruß und Petri

Offline Luke

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Re: Beim Fang eines großen Welses, Entnahmepflicht oder nicht ?
« Antwort #13 am: 19 Juli 2012, 00:37:18 »
Leider verkennen viele:

"Bei uns" bei Entnahmefplicht darfst du nicht auf Waller angeln,
wenn du nicht die Möglichkeit hast einen gefangenen Waller zu verwerten.
Denn bzgl. dem Gesetz äußern unsere Verbände doch in etwa sinngemäß "Nur die Verwertung (fast nur als Nahrung oder Hegemaßnahmen/Bestandsregulierung) gilt als  vernünftiger Grund...."
Wenn du also weißt das du ein so großes Tier nicht verwerten kannst oder willst, darfst du erst garnicht mit dem Vorsatz einen so großen Waller zu fangen angeln gehen, weil dir aufgrund dieses Vorsatzes der zum angeln notwendige Vorsatz fehlt.
Und dann eben erschwerend die Entnahmepflicht bei uns.
Auch hier, darfst du dann erst garnicht gezielt auf große Waller angeln, wenn du weißt das du sie nicht entnehmen kannst, weil du sie eh nicht verwerten kannst.

Wie auch Juristen sagen, wenn es so klar geschrieben steht, gibt es keine Auslegung, dann darf man eben nicht auf solche Fische angeln.
Der AVK hat das mal ganz klar angeprangert und konkret, glaube Karpfenangler waren das, angehalten Fische für die eine Entnahmepflicht besteht auf keinem Fall zu releasen ! Der AVK würde diese Verhalten ahnden.

Insofern stellt sich erst garnicht die Frage, was mache ich mit einem so großen Waller,
denn die Antwort ist bereits vorgegeben, garnicht erst auf so große Fische Angeln.
Du darfst dann einfach nicht den Vorsatz haben auf große Waller zu angeln sonst hast du sofort den schwarzen Peter wenn du ihn nicht entnimmst.

Daher bleibt nur noch der Fall, du hast einen so großen Waller als Beifang,
kannst ihn aber nicht verwerten, Entnahmepflicht besteht,
also bleibt dir nur übrig ihn mitzunehmen.

Für das Gesetzt ist dein Vorsatz für das Angeln -> Nahrungsverwertung als Grundlage ausreichend.
Für das Entsorgen ist dann die Entnahmepflicht/Hegemaßnahme zugrunde liegend.
Aber Müll wiederum ist sicher keine adäquate Verwertung im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Da musst du dich einfach vorher erkundigen wo man solch große Fische abgeben und entsorgen/verwerten lassen kann !
(Verbrennen ?, Fischmehl oder sonstiges)
Die Entnahmepflicht kommt ja aus hegerischer Sicht und gilt daher als "vernünftiger Grund" da könnte dann evtl. auch das Abdecken in Frage kommen.

Wenn du dich strikt nach dem geschriebenen Wort im Gesetz und in den Ausführungen des Pächters hältst wird dir daraus wahrscheinlich keiner was böses unterstellen.
Wenn du jedoch in den Zwischenschritten eigenmächtig handelst, biste ganz allein verantwortlich.

So oder so ist das alles unbefriedigend und sicher werden einige Gerichte so andere anders entscheiden.

Dies gilt jedoch alles nur wenn eine Entnahmepflicht besteht.
Sofern es diese nicht gibt, kannst du den Vorsatz haben einen Fisch zum Verzehr zu fangen,
das ist dann der vernünftige Grund den es für das Angeln braucht.
Wenn dann aber ein Fisch kommt den du nicht verwerten kannst, kannst du dich wohl dafür entscheiden den Fisch wieder schwimmen zu lassen,
denn der vernünftige Grund, ist genau in dem Moment verschwunden als du erkennen konntest der Fisch kann von dir nicht verwertet werden.
Eine Entnahmepflicht gibt es nicht, also auch da kein vernünftiger (Hege) Grund mehr den Fisch zu entnehmen.
Also hast du nun, aber erst genau in dem Moment, den vernünftigen Grund nicht mehr..., hattest ihn aber zuvor und durftest Angeln.
Dies war auch so der Kern einer Aussage eines Rechtsanwaltes in einer Zeitschrift in der es um solche Themen ging.

Fakt ist, wenn wir nicht auf absehbare Zeit weg kommen von dem notwendigen Verwertungsvorsatz,
hin zum Sportangeln wie es anderswo praktiziert wird,
werden wir es in Zukunft immer schwerer haben und die Grauzonen immer größer werden bis wir garnicht mehr angeln dürfen.

Würde sagen, wenn es vom Verein als Bedingung angegeben ist. Gibts in jedem Fall Ärger....
Ob ich jetzt den Fisch will oder nicht. Habe es ja mit dem Eintritt in dem Verein bestätigt.

Aber es gibt ja glücklicherweise auch Missgeschicke, die natürlich auch danach aussehen müssen. :wink:
Richtig und ....
Diese "Missgeschicke, die danach aus sehen müssen", sind Argumente die unsere Gegner gegen uns Angler an führen.
Bsp.: "Wir Angler kümmern uns nicht um Gesetze oder Verordnungen und verhöhnen sie auch noch indem wir dagegen handeln und dies als Versehen oder Missgeschicke tarnen und das auch noch in Foren,Blogs und sonstig schreiben."
Das so zu schreiben ist für unsere Ziele, z.B. Entnahmefenster und ähnliches kontraproduktiv.
Grüße
Luke

Offline Detlef-Pf

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Re: Beim Fang eines großen Welses, Entnahmepflicht oder nicht ?
« Antwort #14 am: 19 Juli 2012, 09:14:55 »
Ich bin von einem Beifang ausgegangen.
Werde wahrscheinlich eh nie einen Wels fangen. Und wenn ungücklicherweise doch, einen dem man verwerten kann.
Ich gehe aus zwei Gründen zum angeln. Möchte in der Natur sein und wenn es klappt, einen Fisch zu fangen den man verwerten kann.
Die ganze Sache sieht anders aus, wenn man speziell auf Wels fischt. Dann ist man ja dem entsprechend ausgerüstet.

Zur Aussage von mir: Missgeschicke, die danach aussehen müssen", - War unüberlegt und nehme ich hiermit zurück!!!
Gruß und Petri

Offline Luke

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Re: Beim Fang eines großen Welses, Entnahmepflicht oder nicht ?
« Antwort #15 am: 19 Juli 2012, 10:22:09 »
Zur Aussage von mir: Missgeschicke, die danach aus sehen müssen", - War unüberlegt und nehme ich hiermit zurück!!!
Du müsstest nichts zurück nehmen, deine Meinung steht dir ja zu. :smiley:
Die darf sich auch hier im Forum von unserer Sichtweise unterscheiden.

Wir unterscheiden ja zwischen
Praxis <-> Öffentliche Äußerung
bzw.
berichteter Handlung <-> Sichtweise.

Die Sichtweise/Meinung und was jemand in der Praxis macht ist jedem freigestellt und es ist schön das viele sinnvoll handeln !

Die Schilderung einer Handlung aus der Praxis hier, öffentlich geäußert sollte jedoch Gesetz und Vorschriften konform sein.
Grüße
Luke

Offline LickmyBass

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Re: Beim Fang eines großen Welses, Entnahmepflicht oder nicht ?
« Antwort #16 am: 19 Juli 2012, 14:15:45 »
Leider verkennen viele:

"Bei uns" bei Entnahmefplicht darfst du nicht auf Waller angeln,
wenn du nicht die Möglichkeit hast einen gefangenen Waller zu verwerten.
Denn bzgl. dem Gesetz äußern unsere Verbände doch in etwa sinngemäß "Nur die Verwertung (fast nur als Nahrung oder Hegemaßnahmen/Bestandsregulierung) gilt als  vernünftiger Grund...."
Wenn du also weißt das du ein so großes Tier nicht verwerten kannst oder willst, darfst du erst garnicht mit dem Vorsatz einen so großen Waller zu fangen angeln gehen, weil dir aufgrund dieses Vorsatzes der zum angeln notwendige Vorsatz fehlt.
Und dann eben erschwerend die Entnahmepflicht bei uns.
Auch hier, darfst du dann erst garnicht gezielt auf große Waller angeln, wenn du weißt das du sie nicht entnehmen kannst, weil du sie eh nicht verwerten kannst.

Insofern stellt sich erst garnicht die Frage, was mache ich mit einem so großen Waller,
denn die Antwort ist bereits vorgegeben, garnicht erst auf so große Fische Angeln.
Du darfst dann einfach nicht den Vorsatz haben auf große Waller zu angeln sonst hast du sofort den schwarzen Peter wenn du ihn nicht entnimmst.

Daher bleibt nur noch der Fall, du hast einen so großen Waller als Beifang,
kannst ihn aber nicht verwerten, Entnahmepflicht besteht,
also bleibt dir nur übrig ihn mitzunehmen.

Kannst Du sinnvolle Aussagen zum Bestand treffen? Also das du dir sicher sein kannst, die Entnahme des Fisches dient der Bestandspflege?
Lass mich dir eine Frage stellen. Du sagst die Antwort ist schon vorgegeben. Man fischt erst gar nicht auf so große Fische. Aber wie kommst Du dann Deinen Pflichten der Gewässer und Bestandspflege nach? Ja die Natur wird einen Teil selbst regulieren. Wie kannst du dir sicher sein, dass nicht doch einer als Beifang einsteigt?

Wenn man einen Fisch entnimmt, handelt man zwar nach dem in mancher Hinsicht doch sehr sinnvollen Fischereigesetz (achtung Ironie) aber man handelt GEGEN das Tierschutzgesetz wie bereits genannt. Du kannst absolut nix machen, wenn du einen > 1,60m Waller als Beifang beim Zanderangeln fängst. Keine Seltenheit im Übrigen.
Eine weit größere Sauerei fände ich in diesem Fall den Fisch vorsätzlich so hart zu drillen, bis das feine Tackle nachgibt. Weil dann hat sich aus Sicht des Anglers das Problem der Entnahmepflicht erledigt. Dann wird der fisch verenden mit nem gufi im maul. Am besten noch mit Stinger und ner menge geflochtener schnur die er hinter sich herzieht. So Leuten gehört direkt die Angellizenz entzogen.

Ich kanns nur immer wieder betonen. Eine sinnvolle Entnahme macht durchaus Sinn.
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Offline Luke

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Re: Beim Fang eines großen Welses, Entnahmepflicht oder nicht ?
« Antwort #17 am: 19 Juli 2012, 15:27:26 »
Kannst Du sinnvolle Aussagen zum Bestand treffen? Also das du dir sicher sein kannst, die Entnahme des Fisches dient der Bestandspflege?
Lass mich dir eine Frage stellen. Du sagst die Antwort ist schon vorgegeben. Man fischt erst gar nicht auf so große Fische. Aber wie kommst Du dann Deinen Pflichten der Gewässer und Bestandspflege nach? Ja die Natur wird einen Teil selbst regulieren. Wie kannst du dir sicher sein, dass nicht doch einer als Beifang einsteigt?

Wenn man einen Fisch entnimmt, handelt man zwar nach dem in mancher Hinsicht doch sehr sinnvollen Fischereigesetz (achtung Ironie) aber man handelt GEGEN das Tierschutzgesetz wie bereits genannt. Du kannst absolut nix machen, wenn du einen > 1,60m Waller als Beifang beim Zanderangeln fängst. Keine Seltenheit im Übrigen.
Eine weit größere Sauerei fände ich in diesem Fall den Fisch vorsätzlich so hart zu drillen, bis das feine Tackle nachgibt. Weil dann hat sich aus Sicht des Anglers das Problem der Entnahmepflicht erledigt. Dann wird der fisch verenden mit nem gufi im maul. Am besten noch mit Stinger und ner menge geflochtener schnur die er hinter sich herzieht. So Leuten gehört direkt die Angellizenz entzogen.

Ich kanns nur immer wieder betonen. Eine sinnvolle Entnahme macht durchaus Sinn.
Zum letzten Satz stimme ich voll zu.
Ein Entnahmefenster wäre wünschenswert und sehr wahrscheinlich eine geschickte Lösung für das obige Problem.
So bekäme man dann nicht den Zwang auferlegt sich um einen zu großen Fisch kümmern zu müssen was wirklich eine unschöne Sache ist, in jeder Hinsicht.

Gott sei Dank bekommen wir die Aufgabe, was ist aus Hege notwendig vom Pächter abgenommen.
Denn klar können WIR das nicht beurteilen.  :-)

Und genau das gibt uns Sicherheit.
Wenn wir nach den Anweisungen des Pächters handeln sind wir zunächst mal auf der sicheren Seite.
Ob das nun Sinnvoll ist oder nicht.

Wenn man einen Fisch entnimmt, handelt man zwar nach dem in mancher Hinsicht doch sehr sinnvollen Fischereigesetz (achtung Ironie) aber man handelt GEGEN das Tierschutzgesetz wie bereits genannt.
Dem widerspreche ich und sage das du "formal", wenn du dich an die Regelungen etc. hältst nicht gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstößt.
Deine Sichtweise beruht auf der moralischen Auslegung und bzgl. Moral gebe ich dir auch Recht,
aber formaljuristisch sagen die Anwälte und berichte die ich hierzu bisher gelesen habe, das bisher angeführte.

Ich finde auch das dies derzeit eine sehr ungeschickte Regelung ist, die man wirklich nur "Formal" nachvollziehen kann.
Aber so ist sie nun mal, ob sinnvoll oder nicht.

Wie kannst du dir sicher sein, dass nicht doch einer als Beifang einsteigt?
Eben, das ist ja das dumme für uns.
Du kannst noch so gut auf einen Zielfisch abstimmen, wenn ein anderer zuschnappt schnappt er eben zu.
Und solange es diese Entnahmepflicht gibt, so sinnlos sie auch empfunden werden mag, haben wir dann die Problematik.

Daher wäre es ja wünschenswert das sich da etwas ändert.
Aber das erreichen wir nicht indem alle als Anarchisten herum posaunen das sie gegen Regeln verstoßen.
Im Gegenteil, denn dieses formal falsche, moralisch vielleicht richtige, Verhalten bekommen wir als Negativ-Argument zurück geworfen.
Vielleicht trägt dieses "Sich Öffentlich über Regeln hinwegsetzen" genau dazu bei das die Kontrolleure irgendwann sogar aufgefordert werden,
diesbezüglich rigoros durch zu greifen, vielleicht wird ihnen dann auch der Ermessensspielraum den sie haben eingeschränkt.

Wie schon gesagt, ich sage ja nichts gegen deine Sichtweise in manchen Dingen  :wink:,
Aber öffentlich Kund zu tun, das eine Vorgabe, Gesetz oder Verordnung vom Pächter (evtl. vorsätzlich) missachtet wird ist sehr ungeschickt,
egal ob die Vorschrift sinnvoll ist oder nicht.
Damit verärgert man auch den Pächter, der dann vielleicht auch seine Kontrolleure anhält härter durch zu greifen,
was uns dann noch mehr schadet.

Ich finde es ist ein Privileg, wenn ein Kontrolleur kein Paragraphenreiter ist und dich gewähren lässt (Sinnvolles zu tun).  :wink:
Daher sollten wir es ihnen nicht schwerer machen als sie es haben.
Grüße
Luke

Offline LickmyBass

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Re: Beim Fang eines großen Welses, Entnahmepflicht oder nicht ?
« Antwort #18 am: 19 Juli 2012, 22:32:54 »
ich gebe dir ansich in jeder hinsicht recht ABER generell auf diese problematik bezogen fällt mir nur ein passender Satz ein.

"wo kein richter da kein kläger"

Natürlich haben wir diese Gesetzeslage und die Entnahmepflicht an die sich auch jeder halten sollte ABER dennoch bin ich der Meinung jeder muss selbst wissen, was er tut. Wenn jemand meint, er fischt auf Zander weil er gerne Zander isst, diesen dann natürlich mitnimmt ist alles ok. Fischt jemand auf Zander und es steigt ein Waller ein, sollte er selbst entscheiden wie er handelt. Zum Wohle des Fisches und des Gewässers oder zum Wohle der Gesetzeslage.
Dafür sind wir meiner Meinung nach alle alt genug.
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