Autor Thema: Razzia bei Benefiz Angeln  (Gelesen 10814 mal)

Offline dominik sabalo

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Re: Razzia bei Benefiz Angeln
« Antwort #10 am: 16 Februar 2018, 16:17:23 »
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Offline Luke

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Re: Razzia bei Benefiz Angeln
« Antwort #11 am: 16 Februar 2018, 19:28:48 »
 :weisnicht1:

Raubfischgemeinschaftsangeln ist nicht erlaubt... ahja...

Was bitte ist denn Gemeinschaftsangeln?
Was wenn es nicht Ortsmäßig festgelegt ist?
Ab wie viel Personen gilt das?
Wenn sich 5 Leute an einem Platz verabreden und dann auseinander gehen und später wieder treffen?
Was wenn sie sich zufällig treffen und es sind dann mal eben 15 Leute an einem Platz?
Das käme doch einem Versammlungsverbot gleich?

Ab 20 Personen muss das Fischereiamt informiert werden, was ist den da los?

Ich hoffe doch das mit Gemeinschaftsangeln eine Zusammenkunft vieler Personen auf engem Raum,
an einem Hafenbecken oder an einem ein kleinen See gemeint ist, bei dem sich alle mehr oder weniger stationär aufhalten?


Grüße
Luke

Offline Mekongwels

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Re: Razzia bei Benefiz Angeln
« Antwort #12 am: 16 Februar 2018, 20:05:11 »
Diese Pressemitteilung ist sehr fragwürdig!
Eine Razzia und das noch mit nur zwei bewaffneten Polizisten?
Sehr aufreisserisch geschrieben! (Wenn die unbewaffnet gewesen wäre, wäre das mal eine Schlagzeile wert gewesen)
Denke das war ein ganz normales Streifenteam, die einen Durchsuchungsbeschluß der Staatsanwaltschaft vollzogen haben!
Ist doch etwas ganz alltägliches!
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Offline Luke

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Re: Razzia bei Benefiz Angeln
« Antwort #13 am: 17 Februar 2018, 00:34:47 »
Dennoch scheint die vermutliche Grundlage der Durchsuchung Diskusionswürdig:

Wie hier zu lesen ist: https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/mv-angeln/streit-um-angeltreff-id19076791.html
scheint die Staatsanwaltschaft vermutlich zu der Einschätzung gekommen zu sein,
dass sich die Organisatoren durch die Ausschreibung einer Straftat schuldig gemacht hätten.
Das Wettangeln und die Feier stünden im Vordergrund.
Grüße
Luke

Offline dominik sabalo

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Re: Razzia bei Benefiz Angeln
« Antwort #14 am: 17 Februar 2018, 12:37:32 »
Eine Razzia und das noch mit nur zwei bewaffneten Polizisten?

Das war ein Teil der wilden Horde.

200 die Reiten und Schießen wie 1000.

Also sind 2 von dehnen soviel Wert wie .... :weisnicht1:

 rofl :lachen2: rofl :lachen2:

Spaß beiseite.


@Mekong

wie ist das mit dem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft.
Wer stellt den Aus, wie sind die Vorraussetzungen das überhaupt
einer Ausgestellt wird?
Kannst du uns das etwas näher bringen?

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Offline Mekongwels

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Re: Razzia bei Benefiz Angeln
« Antwort #15 am: 17 Februar 2018, 15:16:24 »
Die Wohnungsdurchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre. Damit jeder Mensch einen elementaren Lebensraum zur Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, garantiert die deutsche Verfassung die Unverletzlichkeit der Wohnung. Deshalb können Polizei und Staatsanwaltschaft Räumlichkeiten nicht ohne richterlichen Beschluss durchsuchen. Die Anordnung einer Durchsuchung erfolgt im Durchsuchungsbeschluss, vielen besser bekannt als „Durchsuchungsbefehl“.

Der Betroffene ist ja auch mit Sicherheit über seine Rechte belehrt worden und hatte die Möglichkeit Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen!

Das alles ändert aber nichts an der Ausdrucksweise des Artikels, dieser ist meiner Meinung nach unnötig aufgepuscht worden! Dies ist absolut unnötig und dient nicht der Sache!

"Dennoch scheint die vermutliche Grundlage der Durchsuchung Diskusionswürdig:"
 Unbedingt!
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Offline Rheinfischer1967

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Re: Razzia bei Benefiz Angeln
« Antwort #16 am: 17 Februar 2018, 15:33:45 »
In Deitschland wird nix dem Zufall überlassen :fiesgrins:

Meines Wissens ist Deutschland das einzigste Land wo es für alles ein Wort gibt.



@Mekong

 :freude:


Offline chucky

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Re: Razzia bei Benefiz Angeln
« Antwort #17 am: 23 März 2018, 22:00:10 »
Werden jetzt alle bekloppt?
Eine Razzia?

Offline Juergen

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Re: Razzia bei Benefiz Angeln
« Antwort #18 am: 25 März 2018, 10:24:37 »
Dazu frage ich nur, sind nicht schon alle bekloppt?

Offline Stöpsel

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