Author Topic: RNPG Neuerungen in 2013 der Rhein Neckar Pachtgemeinschaft  (Read 4786 times)

Offline Luke

  • Administrator
  • *****
  • Posts: 9272
  • Luke Rheinwalker
    • My/Mein Tackle Equipment: Speedmaster, Beastmaster, Pezon et Michel, Viento, Twin Power, Stradic und anderes.
  • My/Mein Echo Equipment: HDS-9 Carbon, Elite-12 TI, HOOK2-7 HDI(SS), HDS-7 G3, HDS-7 G2T, Elite-7 Chirp, Motorguide Xi5, Humminbird ASGRHA, Raymarine Dragonfly-5Pro, ReefMaster
Die Rhein Neckar Pachtgemeinschaft hat einige Neuerungen in 2013 eingeführt.

Unter anderem sind dies:
  • Neue Angelkarte
  • 20,- Euro Pfand für die Fangliste
  • Aalfang komplett verboten (nicht wirklich neu, aber viele interpretieren es falsch)

Die NEUE Angelkarte nennt sich nun "Berechtigungsausweis der RNPG Pachtgewässer".
Sie ist als Heft ausgeführt und direkt mit einer Fangliste verknüpft.
Dort muss bereits vor dem Angelbeginn das Datum und das Gewässer eingetragen werden.
Nach dem Angeln müssen dann die geangelten Fische nach Fischart und die jeweils gefangene Stückzahl und Kg eingetragen werden.

Die Kartenausgabe ist mit einem Pfand für die Fangliste verbunden.
Es wird erstattet sobald man die Fangliste wieder abgibt.
Meist wird dies wohl im Zuge des Erwerbs einer neuen Karte passieren und somit nicht mehr auffallen.

Aber Achtung, bezüglich der Pfanderstattung gibt es etwas wichtiges zu beachten.

Das PFAND wird NUR DANN ERSTATTET, wenn die RÜCKGABE der Fangliste BIS ZUM 30. APRIL des Folgejahres geschieht.
Nach dem 30. April des Folgejahres ist das Pfand nicht mehr gültig, sprich es verfällt.
Erwirbt man eine Angelberechtigung erst nach dem 30. April ist dann wieder ein neues Pfand fällig.

Der Aal ist weiterhin ganzjährig in allen RNPG Gewässern geschützt.
Entgegen der oft an zu treffenden Aussage er wäre in Nebenarmen nicht geschützt,
...ACHTUNG dies stimmt nicht, er steht eindeutig bei den ganzjährig geschützten Fischarten.

Evtl. gibt es lokale, nicht mit dem Rhein verbundene Gewässer, die wohl in direkter Nachbarschaft
eines Rhein Nebenarms liegen können, in denen der Aal zum Fang frei ist.
Informiert euch daher vorab ob der Pächter des nicht mit dem Rhein verbundenen Gewässers ein
Aalfang Verbot ausgesprochen hat oder nicht.

Verlasst euch generell nicht blind auf irgendwelche Aussagen, auch nicht auf die hier gemachten.
Sicher könnt ihr nur sein wenn ihr euch selbst beim jeweiligen Pächter und im Fischereigesetz und der Fischereiverordnung von BW informiert habt.
Grüße
Luke