Südhessen (ots)
Am vergangenen Samstag führte die 
Wasserschutzpolizei Gernsheim 
zusammen mit den Diensthundeführern 
des Polizeipräsidiums Südhessen Kontrollen 
im Zuständigkeitsbereich durch. 
Die Schwerpunkte lagen hier auf der Einhaltung 
naturrechtlicher, fischereirechtlicher und 
schifffahrtspolizeilicher Vorschriften.
Es wurden 67 Verstöße gegen 
landschaftsschutzrechtliche Vorschriften 
festgestellt; mehr als 30-mal mussten 
Personen dazu aufgefordert werden, 
offene Feuer bzw. Grillkohle zu löschen. 
42 Verstöße gegen die 
Straßenverkehrsordnung und 
35 Verstöße gegen die 
Wasserstraßenbetriebsanlagenverordnung 
(überwiegend Parkverstöße im ufernahen 
Bereich) wurden festgestellt.
Bei 53 kontrollierten Sportbooten wurden 
21 Verstöße festgestellt (u.a fehlende 
Papiere sowie verschiedene Verstöße gegen 
die Wassermotorrad-/Wasserskiverordnung).
Des Weiteren wurde eine Person beim Führen 
eines Pkw ohne Fahrerlaubnis angetroffen, 
die Halterin saß auf dem Beifahrersitz. 
Gegen beide Personen wurde eine 
Verkehrsstrafanzeige gefertigt.
Die Kontrollen von Anglern verliefen ohne Beanstandungen.
Im Bereich des Campingplatzes Biebesheim 
wurden die folgenden, sicherheitsrelevanten 
Verhaltensweisen festgestellt: Neben 
geparkten Pkw im Landschaftsschutzgebiet 
wurden offene Feuer, Grillstellen sowie 
zugeparkte Rettungswege bemängelt. 
Ein Begegnungsverkehr im Bereich des 
Campingplatzes war zeitweise nicht möglich.
Allgemein war zu beobachten, dass sich sehr 
viele Familien an den Ufern aufhielten, die 
ihre Kinder im Rhein baden ließen. 
Eine Sensibilisierung bezüglich der 
Baderisiken im Rhein fand statt.
Darüber hinaus wurden wieder große Mengen 
an Müll festgestellt, eine Zuordnung zu 
bestimmten Personen / Personengruppen 
konnte vor Ort leider nicht erfolgen.
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