POL-Einsatz: Informationen der WSPDir zu COVID-19 
Pandemie/Sport- und Freitzeitschifffahrt
Göppingen (ots)
Die Wasserschutzpolizeidirektion beim Polizeipräsidium 
Einsatz weist im Zusammenhang mit der Sport- und 
Freizeitschifffahrt aktuell darauf hin, dass die 
Bestimmungen der Corona-Verordnung auch beim 
Wassersport in Baden-Württemberg zu beachten sind. 
Es wird daher verwiesen, den Mindestabstand von 
1,5 Metern zu anderen Personen als Schutzmaßnahme 
im öffentlichen Raum für sich und andere einzuhalten 
sowie auch die Regelungen zu Fahrten und Reisen 
zu berücksichtigen.
Derzeit ist im Landesgebiet die Nutzung der 
Bundeswasserstraßen (wie Rhein und Neckar) und der 
Landesgewässer (wie Nebengewässer des Rheins und 
Bodensee) zum Freizeitzweck auch aus verkehrlichen 
Gründen nicht grundsätzlich formell untersagt.
Zum Schutz und zur Eindämmung des Coronavirus kann 
es örtlich zu Einschränkungen oder Verboten durch die 
zuständigen Bundes- und Landesbehörden kommen, was 
über den Einzelfall hinaus zu Schließungen oder Sperrungen 
oder Aufenthalts- und Betretungsverboten oder 
Betriebsuntersagungen usw. von Wasserflächen, Anlagen, 
Wasserfahrzeugen oder Landflächen und insbesondere 
Einrichtungen durch die beteiligten Behörden (und privaten 
Betreiber) usw. führen kann - und auch im Landesgebiet
durch die Polizei in Baden-Württemberg überwacht wird.
Es ist daher ratsam, sich vor Antritt der Fahrt bei den örtlich 
zuständigen Behörden im In- und Ausland insbesondere darüber 
zu informieren, welche infektionsschutzrechtlichen Ge- und 
Verbote für das jeweilige Fahrtgebiet und Landesgebiet bestehen 
oder dort aktuell bekannt sind, um mögliche Sanktionierungen 
oder Ärgernissen bei den Freizeitaktivitäten aus dem Wege zu gehen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Einsatz
Telefon: (07161) 616-1221 oder -3333
E-Mail: goeppingen.ppeinsatz@polizei.bwl.de
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