http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.phpDie Rechtslage - Waffengesetz und Messer - Verschärfung des Waffengesetzes zum 01. April 2008
2. Für welche Messer gibt es Einschränkungen? Es ist zu unterscheiden zwischen
1. Messern mit einhändig feststellbarer Klinge
2. Feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm
3. Hieb und Stoßwaffen, also Messern, die Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind
4. Verbotenen Messern
5. Allen übrigen Messern
Messer, die in Kategorie 1, 2, 3 oder 4 fallen, unterliegen besonderen Einschränkungen, welche im Folgenden näher erläutert werden.
2.2 Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cmBei feststehenden Messern wird die Klingenlänge üblicherweise von der Klingenspitze bis zum Griffansatz des Messers gemessen. Ist die Klinge länger als 12cm, unterliegt das Messer dem Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, falls kein berechtigtes Interesse zum Führen vorliegt. Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 4, insbesondere 4.2.
4.2 Berechtigtes Interesse, allgemein anerkannter ZweckLaut Gesetzgeber besteht das Verbot des Führens eines Messers gem. § 42a WaffG nicht,
„sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege,
dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
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und jetzt noch eins in eigener sache. hab das hier grad entdeckt und lang mir mal wieder an den kopf.
Wer darf Waffen haben?Auch an die Personen stellt das Waffengesetz (§4 ff.) Anforderungen:
Wer noch nicht 18 ist, darf mit Waffen nur hantieren, wenn er in einer entsprechenden Ausbildung ist und natürlich nur zum Zwecke dieser Ausbildung.
Die Person muss zuverlässig sein (§5), d.h. wenige bis keine Straftaten. Das Bundesverwaltungsgericht ist sogar der Meinung, dass Steuerhinterziehung den Entzug einer Waffenbesitzkarte rechtfertigt - auch wenn Finanzbeamte noch nicht mal beschimpft wurden.
schon beruhigend zu wissen das jemand der wenig straffällig geworden ist Waffen führen darf !!!! und da ist mir - entschuldigt den ausdruck - SCHEISSEGAL ob der jenige ein kleinkrimineller oder ein massenmörder ist.