Autor Thema: Mindestmaß für Köderfische?!?!  (Gelesen 7871 mal)

Offline Pälzer-Buu

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Mindestmaß für Köderfische?!?!
« am: 29 August 2013, 11:27:20 »
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine kleines Anliegen, in der Hoffnung diese hier mal wieder beantwortet zu bekommen  :freude:

Laut Landesfischereiverordnung BW unterliegt das Rotauge keinem gesetzlichen Mindestmaß, also dürfte ich doch theoretisch kleine Rotaugen als Köder nutzen?!

In den Bestimmungen der RNPG steht jetzt:     

Als Köderfische dürfen nur Rotaugen, Brachsen, Lauben, Döbel und Gründlinge gefangen werden.

gleich unter diesem Passus steht dann:

1.    Plötzen ( Rotaugen ) müssen als Speisefische ein Mindestmaß von 15 cm haben.

bedeutet dies, das man doch keine Rotaugen als Köderfische unter 15cm nutzen darf? Ich finde es ist ein bisschen schwammig formuliert.

In RLP gibt es zwar ein Schonmaß (15cm) jedoch nach §22 LFischO dürfen untermaßige Rotaugen und Rotfedern als Köderfische gefangen werden.

Bei dem ganzen §-Schrott blickt ja irgendwann kein Mensch mehr durch  :weisnicht1:
Wie handhabt ihr das, wenn (falls) ihr (überhaupt) ansitzen geht?

Wenn ich z.B. in BW ansitzen will, KEINE Köderfische fange sondern in RLP gefangen habe und diese dann in BW nutze, mache ich mich dann strafbar (Fischwilderei) weil ich gegen geltendes Recht (Bestimmungen RNPG) verstoße?!?!?!


Offline Luke

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Re: Mindestmaß für Köderfische?!?!
« Antwort #1 am: 29 August 2013, 12:12:56 »
Ja, das ist schon immer so schwammig formuliert das keiner genau weiß was Sache ist.
Ich werde das auf der nächsten Versammlung der RNPG genauer anfragen.

Es wird hier nicht 100%tig differenziert ob es um das Hebenetz geht oder den Köderfischfang mittels Rute usw..
Es scheint wohl deine Absicht zu sein die maßgebend ist !?
Beabsichtigst du einen Köderfisch zu fangen, darf er wohl kleiner als 15 cm sein !?
Beabsichtigst du ihn als Speisefisch mit heim zu nehmen, dann muss er das Mindestmaß haben !?

Ich frage dazu aber mal gezielt nach wenn wieder Versammlung ist.

Zum anderen Thema, Länderübergreifend.
Das ist ein Problem, ja.

Wie hast du sie aber von RLP nach BW transportiert ?
Sind die Bestimmungen bzgl. Lebendködertransport/Hälterung etc. in beiden Ländern gleich ?
Und hast du auch sicher eine Batteriebetriebene Luftpumpe und ist der Eimer groß genug und nicht zu viele (Anzahl) Fische darin ?
Usw. usw..

Sofern du dich an alle Gesetze im jeweiligen Land gehalten hast, kommt es darauf an:
Zunächst muss der Kontrollbeamte dir glauben das alles so war wie du es schilderst.
Falls nicht muss der Staatsanwalt dir glauben, dann der Richter usw..

Also doch besser bereits abgestochen mitnehmen ?
Oder vielleicht noch besser, erst nach Hause, einfrieren und dann kalt mitnehmen ?

Fragen über Fragen, da ist Kunstköder Angeln doch unkomplizierter, den die sind von Natur aus bereits tot  rofl
Grüße
Luke

Offline Pälzer-Buu

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Re: Mindestmaß für Köderfische?!?!
« Antwort #2 am: 29 August 2013, 14:14:15 »
Ja, das ist schon immer so schwammig formuliert das keiner genau weiß was Sache ist.
Ich werde das auf der nächsten Versammlung der RNPG genauer anfragen.


Wie hast du sie aber von RLP nach BW transportiert ?
Sind die Bestimmungen bzgl. Lebendködertransport/Hälterung etc. in beiden Ländern gleich ?
Und hast du auch sicher eine Batteriebetriebene Luftpumpe und ist der Eimer groß genug und nicht zu viele (Anzahl) Fische darin ?
Usw. usw..

.......

Also doch besser bereits abgestochen mitnehmen ?
Oder vielleicht noch besser, erst nach Hause, einfrieren und dann kalt mitnehmen ?

Fragen über Fragen, da ist Kunstköder Angeln doch unkomplizierter, den die sind von Natur aus bereits tot  rofl

Also, ich fange an meinem Heimgewässer in der Pfalz meistens genügend Köfis, welche ich mir dann einfrier oder schon direkt verwende, da ich am Stillgewässer besser fang...
Wenn ich also in BW angeln geh, heb ich mir im Normalfall keine vor Ort, sondern hab die toten/aufgetauten dabei.

Wenn ich nun kontrolliert werde und jemand fragt mich wieso ich mit Rotaugen fische, welche zwar in BW kein Mindestmaß haben, jedoch von der RNPG ein solches festgelegt ist, dürfte der Kontrolleur eigentlich keine Einwände haben, da ich sie ja selbst mitgebracht hab.
Ich kann mir ja auch untermaßige Fische im Internet kaufen und die dann an den Haken hängen. Dafür sind es nunmal Köfis!

Jap, angeln mit Kunstködern is da wirklich viel einfacher  :grossefreude1:

Trotzdem gehe ich nunmal gerne ansitzen, gerade wenn ich abends ein bisschen Erholung von der Arbeit und so suche :smiley:

Offline Luke

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Re: Mindestmaß für Köderfische?!?!
« Antwort #3 am: 29 August 2013, 16:27:50 »
Trotzdem gehe ich nunmal gerne ansitzen, gerade wenn ich abends ein bisschen Erholung von der Arbeit und so suche :smiley:
Richtig so.
Sein Hobby sollte jeder so ausüben wie er mag.  :freude:
Ansitzer, Wallerhunter, Spinner, Methoden Drop Shot, Carolina oder Texas Rig,
vom Ufer oder vom Boot aus, usw., alles egal.

HAUPTSACHE man hat Spaß dabei.  :grossefreude1:
Grüße
Luke

Offline dominik sabalo

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Re: Mindestmaß für Köderfische?!?!
« Antwort #4 am: 29 August 2013, 22:31:43 »
Richtig so.
Sein Hobby sollte jeder so ausüben wie er mag.  :freude:
Ansitzer, Wallerhunter, Spinner, Methoden Drop Shot, Carolina oder Texas Rig,
vom Ufer oder vom Boot aus, usw., alles egal.

HAUPTSACHE man hat Spaß dabei.  :grossefreude1:

 :grossefreude1: genau
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Offline creccolaAdS

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Re: Mindestmaß für Köderfische?!?!
« Antwort #5 am: 30 August 2013, 02:32:49 »
also ich muss dazu sagen dass ihr hat wirklich  komplizierte und manchmal bescheuerten regenl, die dass am meisten nicht verstehe ist dass catch-realese verboten, und diese mit dem köderfische ist auch doof....ich kann nicht angeln mit eine lebendige köderfisch ( weil tier quälerei ist) aber ich muss es toten und dann kann ich es  benutzen.....bah
Ich habe italienische und franzosische angelnkarte, ich wohne neben die grenze zwischen Deutschland und Frankreich so gehe ich angeln in Frankreich wo ich kann wieder die fische frei lassen .
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