Author Topic: Inland AIS u. Inland ECDIS wird auf dem Rhein vermutlich ab Dez.2014 Pflicht !  (Read 8316 times)

Offline Luke

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Es steht eine Änderung der RheinSchPV und RheinSchUO vor der Tür,
die bereits zum Dezember 2014 in Kraft treten soll.


Verbindliche Einführung einer Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung von Inland AIS
und Inland ECDIS im Informationsmodus oder eines vergleichbaren Kartenanzeigegerätes
zum 01. Dezember 2014 auf dem Rhein


Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat die neuen Regelungen, die RheinSchPV und RheinSchUO betreffend,
im Beschluss (Protokoll 2013-II-16) veröffentlicht. Weitere Informationen zu technischen Fragen sind dem Verzeichnis
der für die Zulassung von Inland AIS Geräten zuständigen Behörden sowie dem Verzeichnis der anerkannten Fachfirmen zu entnehmen.

Im AIS System muss dann der Navigationsstatus ständig aktualisiert werden.

Hier eine Liste der möglichen Eingaben zum Navigationsstatus (Man beachte Status 7  ;-) )
0 under way using engine  in Fahrt mit Motorkraft
1 at anchor / vor Anker
2 not under command / manövrierunfähig
3 restricted manoeuvrability / manövrierbehindert
4 constrained by her draught / durch Tiefgang beschränkt
5 moored / festgemacht
6 aground / auf Grund
7 engaged in fishing / beim Fischfang
8 under way sailing / in Fahrt unter Segel
9 bis 13  reserved for future uses / reserviert für künftige Nutzung
14 AIS-SART (active); / AIS-SART (aktiv)
15 Not defined / nicht definiert

So, dann weiß ab sofort die WSP über jedes Boot auf dem Rhein was es macht,
also auch wenn jemand fischt.

Und es wird teuer auf den Booten  :-)
Bald fährt keiner mehr ohne GPS Plotter mit gescheitem Kartenmaterial und AIS.
Ich sehe schon die ganzen Puristen aufschreien, die bisher immer sagen, "für was brauch ich ein Echo/GPS Gerät".
Da geht dann wohl kein Weg mehr an AIS und einem Kartenplotter vorbei.


rofl rofl rofl rofl rofl

NEEIIIN !!!!! Das ist nur Spaß,
denn glücklicherweise "scheinen" Kleinfahrzeuge von der Installationspflicht,
somit also von der Pflicht AKTIV AIS zu nutzen (zu senden) ausgenommen.
Was aber noch nicht so wirklich sicher ist, siehe weiter unten die Ausführung dazu.

Hier ein Auszug, der vollständige Text kann unter dem Link Beschluss (Protokoll 2013-II-16) nachgelesen werden.

Quote
Inland AIS und Inland ECDIS
1.  Fahrzeuge müssen mit einem Inland AIS Gerät nach § 7.06 Nummer 3 der
Rheinschiffsuntersuchungsordnung ausgestattet sein. Das Inland AIS Gerät muss in
einem guten Betriebszustand sein.
Satz 1 gilt nicht für folgende Fahrzeuge:
a)  Fahrzeuge von Schubverbänden und gekuppelten Fahrzeugen, ausgenommen
das Fahrzeug, das die Hauptantriebskraft stellt,
- 70 -
c/ccr13_2de
b)  Kleinfahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Polizei, die mit einem Radargerät
ausgerüstet sind, und Fahrzeuge, die  mit einem Schiffsattest nach der
Rheinschiffsuntersuchungsordnung oder einem nach dieser Verordnung als
gleichwertig anerkannten Zeugnis versehen sind,
c)  Schubleichter ohne eigene Triebkraft.
..............
8.  Kleinfahrzeuge, die AIS nutzen, müssen zusätzlich mit einer in einem guten
Betriebszustand befindlichen und auf Empfang geschalteten Sprechfunkanlage für
den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein.“

Also "scheinen" Kleinfahrzeuge von der Pflicht ausgenommen.
Denn die Komma Setzung in dem Passus wirft noch Fragen auf welche Ausnahme von der Ausnahme dann auch wirklich Ausnahme ist.  rofl
denn es könnte so gelesen werden, das Kleinfahrzeuge die mit Radar ausgerüstet sind doch AIS zusätzlich haben müssen.
ODER das Kleinfahrzeuge OHNE Radar aktives AIS nutzen müssen.
Eben je nachdem wie man das Komma versteht/auslegt, ich bin da kein Deutschlehrer oder gar Jurist um das zu beurteilen

Kaum auszudenken was das für ein Aufschrei wäre wenn jedes Kleinfahzeug plötzlich AIS oder Radar bräuchte.
Wie soll das z.B. auf einem Jet-Ski nachträglich als Zubehör realisiert werden ?
Usw. usw., da sollte man eigentlich davon ausgehen das Kleinfahrzeuge ausgenommen werden.
Aber es gab ja schon früher komische Gesetzgebungen ... wir dürfen gespannt sein.  :-)

Sobald ein Kleinfahrzeug aktives AIS benutzt wird gibt es auch eine Verpflichtung zum Sprechfunk im Schiffs zu Schiffs Verkehr.
Da einige Sportbootfahrer bereits aktives AIS nutzen, aber soweit ich das mitbekommen habe, jedoch kein Sprechfunk Zeugnis haben,
wird dies für diese dann bedeuten das Funkzeugnis ablegen zu müssen.
Ich dachte eigentlich AIS aktiv ginge auch bisher schon nur mit UBI ?

Wie auch immer, AIS ist eine tolle Sache,
selbst wenn man es nur passiv nutzt um über andere informiert zu sein.
Das es für die "Großen" Pflicht wird finde ich gut,
dann werden im Laufe der Zeit auch die NOCH-Verweigerer dazu gezwungen.
Zumindest wir können dann, Empfänger vorausgesetzt, alle größeren erkennen.

Dennoch wäre es im dunklen auch schön wenn die größeren UNS sehen.
Dann könnten falls wir mal unachtsam sind, auch diese versuchen uns per Funk zu kontaktieren und auf zu wecken :fiesgrins:
"Hey Alter, mach dich vom Acker, ..Wasser"
daher ist die Verknüpfung AIS und Funk eine wichtige Sache,
sonst würde es nicht in vollem Umfang zur Sicherheit beitragen.

Ich werde mir das ganze irgendwann überlegen ob AIS passiv oder aktiv und Funk usw..
So verkehrt kann das nicht sein.
Grüße
Luke

HAIko

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Kannst du dich an meinen Radarreflecktor erinnern der an meinem Holland boot dran war ? In Holland ist zb.  Radarreflecktor schon lange Pflicht.

Offline Luke

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Aber nur für Boote schneller als (20 ?) km/h oder ?

Und das macht sich ja auch am meisten bemerkbar bei Booten mit wenig Aufbau und ist passiv.

Die gegenseitige Kommunikation im Verbund mit AIS  ist da schon eine bessere Vorsichtsmaßnahme.
Und das AIS kann im Vergleich zum Radar auch um die Ecke schauen.  ;-)

WENN ALLE AIS haben müssten, also wirklich alle, das wäre das Optimum.
dann bräuchte es das Radar nur noch für... ja für was eigentlich...
Um Land zu erkennen und wenn das AIS bei jemandem ausgefallen ist :-)

Ich halte eine Mischung aus allem für das beste.

Über AIS und Sprechfunk mache ich mir wirklich Gedanken bzgl. Anschaffung.
Aber bei Radar sehe ich für mich keine Notwendigkeit,
weil schlechter Kosten/Nutzen Faktor bei so geringer
Nutzungshäufigkeit/Situationsbezogen, Nacht/Nebel usw..

Grüße
Luke

HAIko

  • Guest
Ja das ist glaub nur bei schnellen booten !

Offline Holger

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Kannst du dich an meinen Radarreflecktor erinnern der an meinem Holland boot dran war ? In Holland ist zb.  Radarreflecktor schon lange Pflicht.

Aber nur bei Mist. Schlechter Sicht.
Gruß Holger

Offline Luke

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Ist die schlechte Sicht in Holland wie bei uns auf 1000 Meter Sichtweite definiert ? (Sind doch 1000 bei uns oder ?)
Grüße
Luke


Offline Luke

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TOLLER LINK, Danke Holger.
Sehr kompakte Übersicht.

Also das dortige "MIST" ist wie bei uns auf 1000 Meter Sichtweite festgelegt.

Ich frage mich gerade,
auf dem Rhein bei uns darf man bei Nebel ja auch nur mit Radar und/oder Funkgerät fahren.
Da ist aber wenn ich mich richtig erinnere nur von unsichtigem Wetter die rede, nicht von Nacht, oder ?

Jetzt zweifle ich gerade...
dürfen wir jetzt ohne Radar oder Funkt nachts fahren oder nicht ?
Gilt Nacht jetzt als unsichtiges Wetter ? Somit also Radarpflicht ?
Weil nachts sieht man ja auch keine 1000 Meter oder doch ?

Da komme ich jetzt ins grübeln.
Das muss ich mal nachlesen.
Grüße
Luke

HAIko

  • Guest
Bei Nacht kannst du ja trotzdem Ü1000 Meter sehen wenn das verrausfahrende bzw. entgegenkommende Schiff seine Beleuchtung an hat, kannst du ihn sehen und er dich  . Bei Nebel kannst du dies aber nicht ! Also sollte Nacht nicht als gleiches wie Nebel bewehrtet werden !

Offline Luke

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Bei Nacht kannst du ja trotzdem Ü1000 Meter sehen wenn das verrausfahrende bzw. entgegenkommende Schiff seine Beleuchtung an hat, kannst du ihn sehen und er dich
Ich wage zu bezweifeln,
das wenn man bei Neumond und nicht so tollem klarem Himmel und leichtem Dunst,
vor einer Industrie Kulisse oder einer Nachtbeleuchtung einer größeren Stadt,
die Positionsleuchten eines Schiffes in 1km Entfernung ausmachen kann.
Das ist schon eine weite Strecke.

a.) Wird man da sicher so geblendet das alles über, sagen wir mal einfach so 100 Metern Entfernung, einfach nur stockdunkel scheint.
(Kommt ja nicht auf 20 meter mehr oder weniger an.)

b.) Wenn der andere so weit entfernt ist und vor einer Lichter Kulisse fährt,
gehen seine Positionslichter im Lichtermeer auch sicher unter und man kann ihn nicht erkennen.



So, habe geschaut.

Wie Heiko auch sagt, Nacht ist nicht gleich Nebel.
Und ich führe weiter aus, Nebel oder Nacht ist nicht als Fahrverbot definiert sondern nur unsichtiges Wetter,
Nacht oder Nebel ist also nicht gleichzeitig unsichtiges Wetter.

Quote
§ 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter

Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen.

Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit der verminderten Sicht,
dem übrigen Verkehr und den örtlichen Umständen entsprechend anpassen.
Sie müssen den anderen Fahrzeugen die für die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben.

Beim Anhalten bei unsichtigem Wetter ist die Fahrrinne so weit wie möglich frei zu machen.

Bei unsichtigem Wetter dürfen Kleinfahrzeuge nur dann fahren,
wenn sie darüber hinaus auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen
anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind.


Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können,
müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.

Wenn man sich das jetzt mal anschaut,
dann heißt das das ein Funkgerät nicht ausreicht um bei unsichtigem Wetter zu fahren.
Es ist ein Radargerät Pflicht.

Da dort nichts von Nacht steht ist Nacht auch nicht generell unsichtiges Wetter.
Insofern ist man dann dem Kontrollorgan und später dann evtl. einem Richter
ausgeliefert und dem was er unter unsichtigem Wetter definiert. :-)
Denn auch hierzu finde ich keine Meter Angaben zur Sichtweite oder ähnliches,
an das man sich halten, orientieren könnte.
Auch die Rechtsprechung scheint da sehr große lokale Unterschiede auf zu zeigen,
z.B. zwischen 300 und 1000 Metern Sichtweite.

Zu Hilfe nehmen kann man evtl. auch noch:
Quote
Inhalt: § 9.08 Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen-St. Goar
Zwischen Bingen (km 530,00) und St. Goar (km 556,00) ist die Fahrt nachts nur
Fahrzeugen erlaubt, die Sprechfunk auf den Kanälen 10
(Schiff-Schiff) und 18 oder 22 * und in der Talfahrt Radar benutzen.
Da auf dieser Strecke als MUSS in Talfahrt Radar und Sprechfunk und in Bergfahrt
NUR Sprechfunk aufgeführt ist, kann man argumentieren das man sonst Nachts einfach
fahren darf, sofern kein unsichtiges Wetter herrscht und die Beleuchtung stimmt.

Daher leite ich aus der RheinSchPV ab:
Nachts darf man auf dem Rhein mit einem Kleinfahrzeug ohne Radar und ohne Sprechfunk
fahren, sofern man die zugelassene Beleuchtung hat und kein unsichtiges Wetter herrscht.


Ist jemand anderer Meinung und kann das belegen ?

Insofern hat mal als Vorteil eines Funkgerätes lediglich die Erlaubnis bei HW1 auf dem Rhein
zw. (km 334,00) und (km 857,40) zu fahren.
(Nur als Beispielstrecke)

Ist da jemand anderer Meinung ?


Ein Radar scheidet für Kleinfahrzeuge wohl meist aus,
denn eine Radar Fahrt, also Fahrt bei unsichtigem Wetter mit eingeschaltetem Radar, darf nur
mit einem zugelassenen Radargerät UND einem für die Strecke gültigen Patent durchgeführt werden.

Das werden wohl die wenigsten Kleinfahrzeug Führer erfüllen.
Denn zum einen habe ich Infos zu erlaubten Radargeräten gefunden die meist eine so große Anlage
beschreiben, z.B. 1,8 Meter Antenne, Wendenazeiger usw. usw. das sie wohl kaum jemand kaufen
und installieren würde. Und zum anderen gilt das Patent dann nur für eine bestimmte Strecke,
es müssten dann mehrere Patente eingeholt werden wenn man Strecke machen möchte und
auch bei unsichtigem Wetter fahren möchte.

Insofern ist der schwammige Begriff "unsichtiges Wetter" und Zugelassene Beleuchtung ausschlaggebend
ob ein Kleinfahrzeug bei Nacht fahren darf oder nicht.

Mit allen Vor und Nachteilen der Begrifflichkeit´s Auslegung.  :-)

WENN die Waschupo also Nachts sagen würde, "Nö, Weiterfahrt ist nicht, weil unsichtiges Wetter."
dann muss man den nächstmöglichen Liegeplatz anfahren und die Fahrt beenden.
Da hilft dann auch mangels definitiver nachvollziehbarer Angaben kein Meckern und Schimpfen.
Dann könnte man sich nur über die Judikativen Wege beschweren usw. mehr aber auch nicht. :-)
Aber wer will die Sichtweite und Verhältnisse in der Nacht, wie belegen ? :fiesgrins:

Aber, um das auch klar zu sagen,
wer will schon bei schlechter Sicht Nachts einer schwarzen Großen Wand begegnen die auf einen zuhält.
Insofern wird denke ich, jeder für sich selbst schon, schauen das er genug und weit genug sieht.
Keiner wird sich bei Sichtweiten von sagen wir mal 100 Metern auf dem Rhein ohne Radar bewegen wollen.


Wobei AIS schon dazu verleiten könnte, sich sicherer und somit wagemutiger zu fühlen.
Aber solange das noch nicht wirklich alle, auch andere Kleinfahzeuge an Board haben müssen,
wird es wohl nur als zusätzliches Hilfsmittel tauglich sein.
Ich glaube nicht das die Vorschriften irgendwann AIS dem Radar gleich setzen und dann AIS alleine
ausreichen wird um bei unsichtigem Wetter zu fahren.

Abgesehen davon ist eine, Achtung jetzt kommt es, "Zugelassene AIS ECDIS Anlage" ,
ja alles muss bei uns irgendwie zugelassen sein, sicher kein Lowrance 800 Euro GPS Plotter MIT AIS Sender/Empfänger.
Das wird sicher auch etwas mehr kosten.

Insofern hat die Änderung der RheinSchPV "wahrscheinlich" für uns Sportboot Fahrer mit Kleinfahrzeugen wohl keine größere Bedeutung. :-)
Grüße
Luke