Author Topic: Führen eines Sportbootes unter Alkohol, Gewässerverunreinigung  (Read 1424 times)

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Waren (ots) - Am 25.08.2017 gegen 20.20 Uhr erfolgte auf dem Malchower See
die Kontrolle eines Sportbootes. Beim Führer des Bootes wurde ein Atemalkoholtest
durchgeführt. Die Messung ergab einen Wert von 1,2 Promille. Daraufhin erfolgte die
Verbringung der Person mit Unterstützung der Kollegen des Polizeihauptrevieres
Waren zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus Waren. Eine Anzeige gem.
§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr - gegen den Sportbootführer wurde gefertigt.

Gegen 21.30 Uhr konnte ein Schlauchboot mit vier Jugendlichen auf dem Malchower See
festgestellt werden, welches keine Nachtbezeichnung führte. Am Boot befand sich keine
Kennzeichnung und der Führer des Bootes war aufgrund seines Alters nicht berechtigt dieses
zu führen. Ein Weiterfahrverbot wurde ausgesprochen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.

Am 26.08.2017 gegen 20.00 Uhr wurde das o. g. Schlauchboot ungesichert am Ufer des
Malchower See vorgefunden. Zeugen gaben an, dass dieses Boot in den Abendstunden
wieder durch den Jugendlichen mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne klaren Kurs
auf dem Wasser benutzt wurde. Grund dessen erfolgte die Sicherstellung des Bootes
durch die Wasserschutzpolizei um weitere Ordnungswidrikeiten zu verhindern.

Durch die Rettungsleitstelle Neubrandenburg erfolgte am 26.08.2017 um 18.05 Uhr die Information über
eine Gewässerverunreinigung auf dem Malchower See zwischen der Drehbrücke und der
Bootshausanlage Mühlenstraße. Die Feuerwehr Malchow befand sich bereits vor Ort. Das Ausmaß dieser
ölähnlichen Substanz betrug ca. 200 m x 30 m. Diese konnte gebunden werden. Die Ursache der
Verunreinigung ist bisher nicht bekannt. Die Ermittlungen der Wasserschutzpolizei dauern an.

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