Author Topic: Angeln ohne Angelkarte: mit Fischereischein = Straftat, ohne Schein nur Owi?  (Read 19934 times)

Offline Luke

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Ich habe es schwer gut zu finden, wie unterschiedlich in
diesem konkreten Fall, aus meiner subjektiven Sicht, eine
gleiche Tathandlung rechtlich sehr unterschiedlich bewertet wird.

Lest mal hier:
https://www.nordkurier.de/neustrelitz/angler-verteidigt-sich-gegen-vorwuerfe-0835431505.html

Der Hintergrund ist anscheinend der:

Ein Angler, Fischereischeininhaber, hat sich eine
Gastangelerlaubnis des Landesanglerverbandes
Mecklenburg-Vorpommern gekauft, hat dabei
nicht gemerkt das genau das Gewässer an dem er
angelt NICHT durch die Berechtigung abgedeckt ist.

Er hat anscheinend also nichts grob vorsätzlich falsch machen
wollen und anscheinend auch keine böse Absicht gehabt.

OK, blöd, das ist leider ein Fehler, gar keine Frage.
Aber das ist dem Bericht nach anscheinend eine ausgewachsene Straftat?

Er hat also eigentlich in guter Absicht dennoch einen kleinen Fehler
begangen der ihm jetzt als Straftat vorgeworfen wird?
Verdammt, aber wenn das die Gesetzeslage ist, dann ist es eben so.

Das an sich ist schon nicht so toll,
aber jetzt kommt das Dicke Ding.

Wenn jedoch der umgangssprachlich genannte Schwarzangler,
also jemand ganze ohne Fischereischein und ohne Angelerlaubnis für ein Gewässer,
beim bewussten landläufig sogenannten Schwarzangeln erwischt wird,
dann ist das nur eine Ordnungswidrigkeit?

Er vollzieht doch eigentlich die gleichen Handlungen, nur mit dem
Unterschied das er mit Vorsatz keine rechtlichen Informationen
einholt ob er so einfach angeln darf oder nicht, bzw. vermutlich
sich dessen sogar bewusst ist das er etwas falsch macht.

Obwohl er dabei im Prinzip sogar auf alles, Gesetze, Fischerei-Verordnung,
Pächter bezogene Abgaben, Fischerei-Abgaben usw. total pfeift ist das nur eine Owi
:weisnicht1:

Ich muss das nochmal fragen, wirklich?
Wenn also jemand ohne Nachweis der Sachkenntnis,
somit ohne Prüfung und Abgaben an den Staat, den Pächter,
gänzlich ohne alles, glaube das nennt man dann Fischfrevel(?) begeht,
kommt er tatsächlich glimpflicher davon als jemand der sich bis auf eine
Verwechslung an alle Gesetze und Auflagen, etc. hält, verstehe ich das so richtig?
:schock:
Oder ist das in dem Bundesland eine besondere regionale Situation?

Es wäre schön, wenn das jetzt keine polemische Hetze gegen Politik usw. wird,
sondern eine rein sachliche Diskussion und Betrachtung der Angelegenheit.
Grüße
Luke

Offline Pälzer-Buu

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Das ist tatsächlich so! Mir hat es mal ein Anwalt so erklärt:

Sobald du sachkundig bist, sprich einen Fischereischein besitzt, wird dir
in solchen Fällen immer der Vorsatz unterstellt, weswegen es dir als Straftat
angelastet wird. Das macht zwar keinen Sinn, ist aber so.
Wenn man sich in solch einer Situation befindet am besten garnicht erst
den Fischereischein vorzeigen und die paar Kröten Owi zahlen.

Offline Holgi

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das ist Auslegungssache des zuständigen Staatsanwaltes.
Beispiel aus meinem Verein in Bayern:
Fischereischeininhaber hat ohne gültige Tageskarte in unserem Vereinssee gefischt. Er glaubte eine ausgestellte Campinggenehmigung enthält auch den Tageserlaubnisschein für die Fischerei, was nie der Fall ist.
Bewertung der Staatsanwaltschaft: Verfahren eingestellt, Täter einsichtig, kein öffentliches Interesse. Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in München brachte das gleiche Ergebnis.
Angeln ohne Fischereischein ist in den meisten Bundesländern eine Straftat. Siehe Bussgeldkatalog
https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/


Offline Luke

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In 10 Bundesländeren ist es also immer eine Straftat
und in den anderen 6 führt MV tatsächlich
mit bis zu 75.000 Euro die Spitze der Bußgelder an?

Aber die Tabelle zeigt nicht den Unterschied zwischen
Fischereischeininhaber und gänzlich ohne Papiere?
Oder meinen die mit Angelschein den Fischereischein?

Das kann ich nicht erkennen da es nicht genannt wird.
Da steht nur wenn kein Bußgeld sondern Straftat da steht
gilt das Strafgesetzbuch.
Aber nicht ob es durch Besitz des Fischereischeins
automatisch auch in den 6 eine Straftat wird.


Oder eher deiner Ausführung folgend ist es in 10 zunächst IMMER eine Straftat
und nur in den anderen 6 keine, solange man keinen Fischereischein hat,
weil sonst eine Straftat daraus werden kann, aber nicht muss?

Und dann kommt es generell immer noch auf den Staatsanwalt an,
was der dann sagt wie und ob er es überhaupt verfolgen möchte?



Ohje, was ein Durcheinander wenn man die weiteren Links zu den Bundesländern mal anschaut.
Grüße
Luke

Offline redlcux

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Also etwas tricky die ganze Situation.

Ich versuche da mal etwas Struktur reinzubringen:

Das "Schwarzangeln" ist als Straftat in § 293 StGB genannt (heißt dort: Fischwilderei") und gilt damit für die gesamte Bundesrepublik. Eine Straftat ist aber grundsätzlich nur dann strafbar, wenn man vorsätzlich handelt, es sei denn es steht im StGB, dass auch fahrlässiges Handeln strafbar ist.  Das ist bei der Fischwilderei aber gerade nicht so.

Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft muss also herausfinden, ob der ohne Fischereierlaubnis Angelnde vorsätzlich gehandelt hat. Das lässt  sich manchmal schwer feststellen, bei einem Inhaber eines Fischereischeins oder einer Sportfischerprüfung darf man aber schon davon ausgehen, dass er die Voraussetzungen des Angelns kennt. Also kann man in diesen Fällen recht einfach zur Annahme von Vorsatz und damit zur  Fischwilderei kommen.


Anders sieht das aus, wenn man den Vorsatz nicht feststellen kann, z.B. weil der Angler null  Ahnung von den Vorschriften hat, weil er z.B. nicht einmal eine Sportfischerprüfung oder ähnliches erworben hat.

Dann bleibt es meist beim fahrlässigen Schwarzangeln, was es aber als Straftat so ja nicht gibt.

Dann kommt die Stunde des Bußgeldverfahrens, aber auch nur, wenn es denn eine entsprechende Bußgeldvorschrift gibt, was ja je nach Bundesland unterschiedlich ist. Ganz viele Bußgeldvorschriften "bestrafen" auch fahrlässiges Handeln, sodass dann der "fahrlässige Schwarzangler" halt eine meist geringere Geldbuße zahlen muss.


Das bedeutet dann zwar nicht immer, aber oft, dass der Schwarzangler ohne Prüfung/ Fischereischein billiger davon kommt als der Schwarzangler mit  Prüfung/ Fischereischein.


Das muss aber nicht so sein, da es immer eine Einzelfallbetrachtung gibt, bei der unter Umständen auch ohne Prüfung vorsätzliches Schwarzangeln bei raus kommt oder anders  herum mit Prüfung nur eine Ordnungswidrigkeit. Ganz easy :lachen2:

Viele Grüße von

redlcux

Offline Stöpsel

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Die deutschen Gestzgebungen wird der Normaldenkende wohl nie verstehen.
Aber eigentlich ist die Logik ja wiederum ganz einfach!
Dem Typen, der einen Fischereischein hat und auch meinetwegen eine Angelkarte vorweisen kann, nur halt gerade am nicht beeinhalteten Gewässer angelte, kann man seitens der Behörden sehr leicht habhaft werden, denn man sämtliche Personalien zur Verfügung.
Die Kontrolloreure werden sich bestimmt nicht zu einer Gruppe "Willkommensmenschen" begeben, die mittlerweile vielerorts völlig ungestraft mit Angelruteln rumfuchteln, denn da kann man ja kein Geld holen.

Offline Luke

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Die Kontrolloreure werden sich bestimmt nicht zu einer Gruppe "Willkommensmenschen" begeben, die mittlerweile vielerorts völlig ungestraft mit Angelruteln rumfuchteln, denn da kann man ja kein Geld holen.
Solch ein "Begriff" wollte ich hier nicht lesen. :wink:
Der richtige Terminus wäre vielleicht "Flüchtlinge" oder "Asylbewerber",
da muss man kein anderes Wort erschaffen.

Als die Gesetze und Verordnungen erlassen wurden war aber sicher
kein thematisierter Punkt wer da als Zielgruppe in Frage kommt,
da ging es sicher einfach nur darum einen Tatbestand zu regeln,
unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus.

Und wohin Kontrolleure gehen oder nicht, hat sicher nichts damit zu tun ob
beim "erwischten" Geld zu holen ist oder nicht, denn sie oder der Pächter für
den sie tätig sind bekommt ja keine Prozente von der Owi oder Strafe etc..
Ebenso gilt dies bei staatlichen Kontrollorganen.

Bestenfalls geht es da um Eigensicherung usw. als heißes Thema.

Aber das alles ist ein ganz anderes Thema,
das vielleicht auch einer Diskussion würdig ist,
aber bitte nicht hier in dem Thema oder Forum.
Das wird zu schnell zu politisch, zu hitzig
und läuft leider viel zu schnell aus dem Ruder. ;-)

Aber eigentlich ist die Logik ja wiederum ganz einfach!
Dem Typen, der einen Fischereischein hat und auch meinetwegen eine Angelkarte vorweisen kann, nur halt gerade am nicht beeinhalteten Gewässer angelte, kann man seitens der Behörden sehr leicht habhaft werden, denn man sämtliche Personalien zur Verfügung.
Das glaube ich jetzt weniger.
Denn spätestens wenn die Polizei hinzugezogen wird,
werden auch die Personalien ermittelt.

Im konkreten Fall waren die Personalien aber auch leicht zu
ermitteln, da der Betroffene ja auch selbst in den Medien war.

Ich könnte mir vielleicht eher das Medienereignis als möglichen Grund der Anzeige vorstellen?

Die deutschen Gestzgebungen wird der Normaldenkende wohl nie verstehen.
Das scheint mir manchmal auch so.
Das wird hier gerade thematisiert.

.....Das muss aber nicht so sein, da es immer eine Einzelfallbetrachtung gibt, bei der unter Umständen auch ohne Prüfung vorsätzliches Schwarzangeln bei raus kommt oder anders  herum mit Prüfung nur eine Ordnungswidrigkeit. Ganz easy :lachen2:
Das erscheint mir mittlerweile auch so, es scheint sich tatsächlich so diffus darzustellen.

Generell ist es ja gut das hier seitens der Staatsanwaltschaft eine Abwägung getroffen
und der Einzelfall genau beleuchtet wird, aber es sorgt eben auch für etwas Verwunderung.

Vielleicht wird über den Fall ja weiter berichtet, dann können wir sehen wie der weiter geht.

Grüße
Luke

Offline Mekongwels

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Entscheidend ist was in den Kommentaren zu den jeweiligen Gesetzen steht, sowie Grundsatzurteile!

Und wenn der Staatsanwalt eine Verfahren einstellt, muss das nicht bedeuten das der Beschuldigte "Straffrei" davonkommt!
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Offline Stöpsel

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Die Kontrolloreure werden sich bestimmt nicht zu einer Gruppe "Willkommensmenschen" begeben, die mittlerweile vielerorts völlig ungestraft mit Angelruteln rumfuchteln, denn da kann man ja kein Geld holen.
Solch ein "Begriff" wollte ich hier nicht lesen. :wink:
Der richtige Terminus wäre vielleicht "Flüchtlinge" oder "Asylbewerber",
da muss man kein anderes Wort erschaffen.

Warum möchtest Du das nicht lesen und weshalb ist mein Begriff neu erschaffen bzw. unpassend?
Aber das ist eigentlich auch egal!
Wenn man sich umschaut und realistisch beurteilt, wird man selber merken, was wo wie falsch läuft und die Einen zur Kasse gebeten werden, während die Anderen straffrei bleiben und ihnen auch noch Zucker ....

Offline Luke

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Ich finde diese ganzen neuen Begriffe, die alle irgendwie eine jeweils bestimmte Gruppe bezeichnen unschön.
Die meisten dieser Begriffe sollen doch unterm Strich nur einen negativen Touch in einem angeblich neutralen Kleid unterbringen.
Leider machen oder nutzen das alle Interessengruppen um sich gegenseitig unter einem vermeintlichen Deckmantel zu verunglimpfen.

Da finde ich es ehrlicher und angebrachter die Personen bzw. Gruppen direkt beim Namen zu nennen.
Da ist dann auch nichts missverständlich oder negativ behaftet und es kann sich keiner angegriffen fühlen, nur weil man eine "Bezeichnung" nutzt.

Z. Bsp. nenne ich Polizisten bei einer Polizeikontrolle auch nicht "Bullen",
weil es einen negativen Touch hat und ich auch ohne solche Begriffe kommunizieren kann.
Grüße
Luke

Offline Stöpsel

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An anderer Stelle im Forum wurde das Thema einer Gesetzesänderung aufgwälzt, wonach Kinder bzw. Jugendliche auch einen Angelschein ab einem bestimmten Alter machen dürfen sollen, was wohl ergebnislos blieb.
Ich kann nur von meinen Beobachtungen sprechen. Ich habe schon Personen-Gruppen (welche auf den ersten Blick nicht ortsansässig erschienen) gesichtet, wo selbst kleine Kinder mit Angeln samt Kunstködern für das Raubfischangeln hantiert haben. Und irgendwie wirkten alle diese Personen auf mich nicht so, als hätten sie einen Angelschein bzw. Kenntnis vom waidgerechten Umgang mit Fischen.
Aber das ist sicher nur so eine subjektive Beurteilung.

Offline Luke

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An anderer Stelle im Forum wurde das Thema einer Gesetzesänderung aufgwälzt, wonach Kinder bzw. Jugendliche auch einen Angelschein ab einem bestimmten Alter machen dürfen sollen, was wohl ergebnislos blieb.
Ja, an anderer Stelle, das ist ja auch ein anderes Thema.

Ich kann nur von meinen Beobachtungen sprechen. Ich habe schon Personen-Gruppen (welche auf den ersten Blick nicht ortsansässig erschienen) gesichtet, wo selbst kleine Kinder mit Angeln samt Kunstködern für das Raubfischangeln hantiert haben. Und irgendwie wirkten alle diese Personen auf mich nicht so, als hätten sie einen Angelschein bzw. Kenntnis vom waidgerechten Umgang mit Fischen.
Aber das ist sicher nur so eine subjektive Beurteilung.
Nein, das haben sicher auch schon einige andere als auch ich so mitbekommen.
Das mit den Kindern ist aber wie gesagt ein anderes Thema.

Das jemand aus der Gruppe der Einwanderer ohne Fischereischein/Erlaubniskarte angelt
liegt vielleicht auch daran das sie es aus ihrem Heimatland anders gewohnt sind,
oder es sich evtl. einfach schön reden oder fälschlicherweise denken das wäre ein
Kavaliersdelikt oder womöglich überhaupt keine Vorstellung der Gesetzgebung haben.
Bzw. im schlimmsten Fall, wie ich sagte dies absichtlich in Kenntnis der Gesetzeslage machen.

Und das gehört bei jedem geahndet, da bin ich bei dir,
aber bitte ungeachtet der Herkunft und bei jedem gemessen am Tathergang gleich.

Und daher gehört es auch bei dem aktuellen Fall geahndet.
Nur die bereits angesprochene mögliche Ungleichbehandlung der Fälle im verkehrten Sinn,
das jemand der sich bemüht und Sachkunde hat schlechter gestellt ist als jemand der sich um nichts kümmert
und einfach so mal an den Start geht, das halte ich für unschön.

Aber dafür können diejenigen die ganz ohne Fischereischein/Karte, etc.
am Start sind ja nichts, die haben die Gesetzte ja nicht gemacht.

Schuld an der Ungleichbehandlung hat das Gesetz bzw. die Verordnungen etc..


Grüße
Luke

Offline Mekongwels

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@Stöpsel
"Ich kann nur von meinen Beobachtungen sprechen. Ich habe schon Personen-Gruppen (welche auf den ersten Blick nicht ortsansässig erschienen) gesichtet, wo selbst kleine Kinder mit Angeln samt Kunstködern für das Raubfischangeln hantiert haben. Und irgendwie wirkten alle diese Personen auf mich nicht so, als hätten sie einen Angelschein bzw. Kenntnis vom waidgerechten Umgang mit Fischen.
Aber das ist sicher nur so eine subjektive Beurteilung."

Mich würde interessieren, wie du reagiert hast! Hast du die Polizei gerufen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen? Wenn nein, warum nicht?

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Offline Stöpsel

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Es war keine Telefonzelle in der Nähe!  :lachen2:

...aber ich bin ja auch kein Denunziant!

Offline dominik sabalo

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@ Matthias

Frage müsst Ihr kommen bei dem Verdacht Schwarzangler ?

Weil bei uns am Vereinsgewässer wurde ein Schwarzangler erwischt ,
die Polizei angerufen jedoch wurde gesagt das Sie wegen so etwas
nicht ausrücken. Es kam dann auch niemand.
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Offline Luke

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@ Matthias

Frage müsst Ihr kommen bei dem Verdacht Schwarzangler ?

Weil bei uns am Vereinsgewässer wurde ein Schwarzangler erwischt ,
die Polizei angerufen jedoch wurde gesagt das Sie wegen so etwas
nicht ausrücken. Es kam dann auch niemand.
Obwohl es in der Pfalz eine Straftat ist und sogar das bloße
Mitführen von Fischereigerät an einem Gewässer an dem man
keine Angel Berechtigung hat mit Bußgeld bestraft wird?
Und auch das reine nicht dabei haben des Fischereischeins bereits ein Bußgeld bedeuten kann?

Hier kamen sie, in BW.
(Hüfingen-Riedsee) Ohne Erlaubnis geangelt
Grüße
Luke

Offline Mekongwels

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Viele Fragen auf einmal!
Aber erst mal zu Stöpsel!
Als ich Deine Antwort gelesen habe kam mir folgendes sofort in den Sinn!
Es gibt/gab einen Werbe-Slogan bei der Polizei RLP: "Wer nichts tut, macht nix"! (Hierbei ging es auch unter anderem um Zivilcourage!)
Ich denke dieser Slogan sagt alles und beschreibt das Dilemma in dem wir uns befinden!
Die fehlende Telefonzelle ist natürlich der Hammer, ich sehe auch so gut wie keine mehr! Da kann man nix machen! :sad:

Luke, Deine Frage beantworte ich allgemein und gilt für jedes Bundesland!
Bei der Strafanzeige sind die Behörden verpflichtet dieser nachzugehen und die Angaben zu überprüfen. Bestätigt sich der Anfangsverdacht, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die angezeigte Person bzw. gegen Unbekannt ein. Der Verlauf dieses Ermittlungsverfahrens kann sehr unterschiedlich sein. So kann das Verfahren eingestellt werden, wenn die Straftat z. B. nicht ausreichend bewiesen werden kann oder der Beschuldigte im Fall einer nur geringen Schuld z. B. eine Geldauflage zahlt. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch Anklage erheben. Lässt der Richter diese Anklage zu, endet das Strafverfahren im Regelfall mit einem Freispruch oder einer Verurteilung.


@Dominik
Ich kenne die Umstände (Anzeigeerstattung deines Verein`s) nicht, deshalb kann ich Dir auf Deine Frage keine Antwort geben!
Aber die Polizei ist definitiv zuständig!
Bei jedem Schwarzangler den wir in unser Verein erwischt haben, ist jedesmal die Polizei gekommen!
Es waren jedesmal ausländische LKW-Fahrer die im benachbarten Industriegebiet angeliefert hatten.


 


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Offline Luke

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Offline dominik sabalo

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@Matthias

Danke für die Info.

Es war ganz einfach. Wir haben einen Schwarzangler am Vereinsgewässer erwischt.
Er wurde durch ein Mitglied des Vereins festgehalten , wir riefen die Polizei bei
uns im Ort und bekamen die Info das die nicht zuständig ist.
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Offline Stöpsel

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...Und das Ganze kann man mal Sonntag Nachmittag durchziehen, wenn man alleine Angeln ist und auf eine Gruppe möglicher Schwarzangler stößst.
Polizei, selbst wenn zuständig, kommt dann vielleicht in einer Stunde. Bis dahin bist Du Hackfleisch.

Offline Mekongwels

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@Stöpsel
Ich bin noch gut beisammen und kein Hackfleisch!
Soll jeder halten wie er denkt das es das beste für seine Gesundheit ist!
Aber wenn man selbst nichts tut, darf man auch nicht erwarten, dass sich etwas ändert!
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Offline Luke

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Ich habe folgendes per Mundpropaganda gehört: (Also nicht offiziell bestätigt!)
Angeblich wurden für die Pachtstrecke der Pachtgemeinschaft Kurpfalz (BW),
ca. Altlußheim bis zur hessischen Grenze, 75 Fischereiaufseher ausgebildet.
Kontrollen sollen immer nur zu zweit durchgeführt werden.
....
Auch deshalb fragt sich der Allein-Angler vielleicht schon zurecht ob er aktiv wird.

Jetzt könnte man aber sagen "Die Polizei rufen kann man immer".
Nur, selbst wenn sie kommt, ist man ja vielleicht noch vor Ort
und man wird evtl. auch als Zeuge herangezogen.
Die Polizei geht aber irgendwann wieder, während man selbst vielleicht noch vor Ort ist.
Und wie sieht es bei zukünftigen Besuchen am Wasser aus,
was passiert wenn das Auto auf dem Parkplatz steht?

Alles Fragen die sich der "Allein Angler", meines Erachtens nicht unbegründet, stellt.

Insofern verstehe ich Stöpsel aber stimme auch Mekongwels zu.

Es müsste vielleicht einfach eine Art Hotline des Pächters geben bei dem Fälle gemeldet werden können?
Dieser sollte dann wie auch immer, vielleicht per Rundruf zwei seiner Kontrolleure zum vermeintlichen Tatort schicken?
Vielleicht wäre das eine Lösung.

Aber wie gesagt, das alles hat nichts mit der ungleichen Behandlung der angesprochenen Tat zu tun.

Grüße
Luke

Offline Stöpsel

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Ich werde wie bisher den Müll von anderen "vermeintlichen" Anglern aufsammeln und entsorgen.
Damit habe ich immerhin auch etwas getan.

Offline Mekongwels

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Ich habe noch niemals (Vorderpfalz), in den einschlägigen Berichten oder bei den Besprechungen der Fischereiaufseher gehört/gelesen, das ein Zeuge (Meldende Person) diesbezüglich Probleme gehabt/bekommen hat(te)!
Bin aber auch nur in der "Vorderpfalz" aktiv gewesen!
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Offline chucky

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Das muss viel härter bestraft werden.
Wir brauchen auch viel mehr Kontrollen.

Offline Luke

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Mehr Kontrollen, OK.

Aber härter bestraft?
Wichtiger fände ich gleichwertig bestraft.
Wenn es für den gänzlich ohne Papiere,
komplett ohne gesetzliche Legitimation,
weniger hart bestraft wird scheint für mich etwas verkehrt zu laufen.

Wenn derjenige der sich grundsätzlich legal und ehrlich verhält
auch noch härter bestraft wird klingt das für mich wie Hohn
und impliziert irgendwie eine Aufforderung gleich ohne alle Papiere zu agieren,
weil es sich dann auch noch positiver auswirkt wenn man erwischt wird.
Grüße
Luke

Offline Luke

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Lest mal...
https://www.tacklefever.de/index.php?topic=7753.msg56122#msg56122

....Erlaubnisscheine oder ähnliches konnten die Männer
im Alter zwischen 29 und 36 Jahren nicht vorlegen. ....
.....Auf Nachfrage gaben die Männer an, sich keine Gedanken
über etwaige Verbote gemacht zu haben. Zwei unter ihnen
waren bereits wegen artgleicher Delikte polizeibekannt. .....

Das passt doch genau genau auf das Thema hier.

Bereits vorher schon mal "artgleich" erwischt und machen einfach weiter so.
Grüße
Luke

Offline chucky

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Richtig so aber auch nur auf Hinweis und nicht durch dauernde Kontrollen, das müssten viel mehr sein.

Offline Luke

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Egal, auf jeden Fall wurde die Behörde hier auf Hinweis aktiv!
Grüße
Luke

Offline chucky

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