Autor Thema: Angeln ohne Angelkarte: mit Fischereischein = Straftat, ohne Schein nur Owi?  (Gelesen 19574 mal)

Offline Luke

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Ich habe es schwer gut zu finden, wie unterschiedlich in
diesem konkreten Fall, aus meiner subjektiven Sicht, eine
gleiche Tathandlung rechtlich sehr unterschiedlich bewertet wird.

Lest mal hier:
https://www.nordkurier.de/neustrelitz/angler-verteidigt-sich-gegen-vorwuerfe-0835431505.html

Der Hintergrund ist anscheinend der:

Ein Angler, Fischereischeininhaber, hat sich eine
Gastangelerlaubnis des Landesanglerverbandes
Mecklenburg-Vorpommern gekauft, hat dabei
nicht gemerkt das genau das Gewässer an dem er
angelt NICHT durch die Berechtigung abgedeckt ist.

Er hat anscheinend also nichts grob vorsätzlich falsch machen
wollen und anscheinend auch keine böse Absicht gehabt.

OK, blöd, das ist leider ein Fehler, gar keine Frage.
Aber das ist dem Bericht nach anscheinend eine ausgewachsene Straftat?

Er hat also eigentlich in guter Absicht dennoch einen kleinen Fehler
begangen der ihm jetzt als Straftat vorgeworfen wird?
Verdammt, aber wenn das die Gesetzeslage ist, dann ist es eben so.

Das an sich ist schon nicht so toll,
aber jetzt kommt das Dicke Ding.

Wenn jedoch der umgangssprachlich genannte Schwarzangler,
also jemand ganze ohne Fischereischein und ohne Angelerlaubnis für ein Gewässer,
beim bewussten landläufig sogenannten Schwarzangeln erwischt wird,
dann ist das nur eine Ordnungswidrigkeit?

Er vollzieht doch eigentlich die gleichen Handlungen, nur mit dem
Unterschied das er mit Vorsatz keine rechtlichen Informationen
einholt ob er so einfach angeln darf oder nicht, bzw. vermutlich
sich dessen sogar bewusst ist das er etwas falsch macht.

Obwohl er dabei im Prinzip sogar auf alles, Gesetze, Fischerei-Verordnung,
Pächter bezogene Abgaben, Fischerei-Abgaben usw. total pfeift ist das nur eine Owi
:weisnicht1:

Ich muss das nochmal fragen, wirklich?
Wenn also jemand ohne Nachweis der Sachkenntnis,
somit ohne Prüfung und Abgaben an den Staat, den Pächter,
gänzlich ohne alles, glaube das nennt man dann Fischfrevel(?) begeht,
kommt er tatsächlich glimpflicher davon als jemand der sich bis auf eine
Verwechslung an alle Gesetze und Auflagen, etc. hält, verstehe ich das so richtig?
:schock:
Oder ist das in dem Bundesland eine besondere regionale Situation?

Es wäre schön, wenn das jetzt keine polemische Hetze gegen Politik usw. wird,
sondern eine rein sachliche Diskussion und Betrachtung der Angelegenheit.
Grüße
Luke

Offline Pälzer-Buu

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Das ist tatsächlich so! Mir hat es mal ein Anwalt so erklärt:

Sobald du sachkundig bist, sprich einen Fischereischein besitzt, wird dir
in solchen Fällen immer der Vorsatz unterstellt, weswegen es dir als Straftat
angelastet wird. Das macht zwar keinen Sinn, ist aber so.
Wenn man sich in solch einer Situation befindet am besten garnicht erst
den Fischereischein vorzeigen und die paar Kröten Owi zahlen.

Offline Holgi

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das ist Auslegungssache des zuständigen Staatsanwaltes.
Beispiel aus meinem Verein in Bayern:
Fischereischeininhaber hat ohne gültige Tageskarte in unserem Vereinssee gefischt. Er glaubte eine ausgestellte Campinggenehmigung enthält auch den Tageserlaubnisschein für die Fischerei, was nie der Fall ist.
Bewertung der Staatsanwaltschaft: Verfahren eingestellt, Täter einsichtig, kein öffentliches Interesse. Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in München brachte das gleiche Ergebnis.
Angeln ohne Fischereischein ist in den meisten Bundesländern eine Straftat. Siehe Bussgeldkatalog
https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/


Offline Luke

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In 10 Bundesländeren ist es also immer eine Straftat
und in den anderen 6 führt MV tatsächlich
mit bis zu 75.000 Euro die Spitze der Bußgelder an?

Aber die Tabelle zeigt nicht den Unterschied zwischen
Fischereischeininhaber und gänzlich ohne Papiere?
Oder meinen die mit Angelschein den Fischereischein?

Das kann ich nicht erkennen da es nicht genannt wird.
Da steht nur wenn kein Bußgeld sondern Straftat da steht
gilt das Strafgesetzbuch.
Aber nicht ob es durch Besitz des Fischereischeins
automatisch auch in den 6 eine Straftat wird.


Oder eher deiner Ausführung folgend ist es in 10 zunächst IMMER eine Straftat
und nur in den anderen 6 keine, solange man keinen Fischereischein hat,
weil sonst eine Straftat daraus werden kann, aber nicht muss?

Und dann kommt es generell immer noch auf den Staatsanwalt an,
was der dann sagt wie und ob er es überhaupt verfolgen möchte?



Ohje, was ein Durcheinander wenn man die weiteren Links zu den Bundesländern mal anschaut.
Grüße
Luke

Offline redlcux

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Also etwas tricky die ganze Situation.

Ich versuche da mal etwas Struktur reinzubringen:

Das "Schwarzangeln" ist als Straftat in § 293 StGB genannt (heißt dort: Fischwilderei") und gilt damit für die gesamte Bundesrepublik. Eine Straftat ist aber grundsätzlich nur dann strafbar, wenn man vorsätzlich handelt, es sei denn es steht im StGB, dass auch fahrlässiges Handeln strafbar ist.  Das ist bei der Fischwilderei aber gerade nicht so.

Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft muss also herausfinden, ob der ohne Fischereierlaubnis Angelnde vorsätzlich gehandelt hat. Das lässt  sich manchmal schwer feststellen, bei einem Inhaber eines Fischereischeins oder einer Sportfischerprüfung darf man aber schon davon ausgehen, dass er die Voraussetzungen des Angelns kennt. Also kann man in diesen Fällen recht einfach zur Annahme von Vorsatz und damit zur  Fischwilderei kommen.


Anders sieht das aus, wenn man den Vorsatz nicht feststellen kann, z.B. weil der Angler null  Ahnung von den Vorschriften hat, weil er z.B. nicht einmal eine Sportfischerprüfung oder ähnliches erworben hat.

Dann bleibt es meist beim fahrlässigen Schwarzangeln, was es aber als Straftat so ja nicht gibt.

Dann kommt die Stunde des Bußgeldverfahrens, aber auch nur, wenn es denn eine entsprechende Bußgeldvorschrift gibt, was ja je nach Bundesland unterschiedlich ist. Ganz viele Bußgeldvorschriften "bestrafen" auch fahrlässiges Handeln, sodass dann der "fahrlässige Schwarzangler" halt eine meist geringere Geldbuße zahlen muss.


Das bedeutet dann zwar nicht immer, aber oft, dass der Schwarzangler ohne Prüfung/ Fischereischein billiger davon kommt als der Schwarzangler mit  Prüfung/ Fischereischein.


Das muss aber nicht so sein, da es immer eine Einzelfallbetrachtung gibt, bei der unter Umständen auch ohne Prüfung vorsätzliches Schwarzangeln bei raus kommt oder anders  herum mit Prüfung nur eine Ordnungswidrigkeit. Ganz easy :lachen2:

Viele Grüße von

redlcux

Offline Stöpsel

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Die deutschen Gestzgebungen wird der Normaldenkende wohl nie verstehen.
Aber eigentlich ist die Logik ja wiederum ganz einfach!
Dem Typen, der einen Fischereischein hat und auch meinetwegen eine Angelkarte vorweisen kann, nur halt gerade am nicht beeinhalteten Gewässer angelte, kann man seitens der Behörden sehr leicht habhaft werden, denn man sämtliche Personalien zur Verfügung.
Die Kontrolloreure werden sich bestimmt nicht zu einer Gruppe "Willkommensmenschen" begeben, die mittlerweile vielerorts völlig ungestraft mit Angelruteln rumfuchteln, denn da kann man ja kein Geld holen.

Offline Luke

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Die Kontrolloreure werden sich bestimmt nicht zu einer Gruppe "Willkommensmenschen" begeben, die mittlerweile vielerorts völlig ungestraft mit Angelruteln rumfuchteln, denn da kann man ja kein Geld holen.
Solch ein "Begriff" wollte ich hier nicht lesen. :wink:
Der richtige Terminus wäre vielleicht "Flüchtlinge" oder "Asylbewerber",
da muss man kein anderes Wort erschaffen.

Als die Gesetze und Verordnungen erlassen wurden war aber sicher
kein thematisierter Punkt wer da als Zielgruppe in Frage kommt,
da ging es sicher einfach nur darum einen Tatbestand zu regeln,
unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus.

Und wohin Kontrolleure gehen oder nicht, hat sicher nichts damit zu tun ob
beim "erwischten" Geld zu holen ist oder nicht, denn sie oder der Pächter für
den sie tätig sind bekommt ja keine Prozente von der Owi oder Strafe etc..
Ebenso gilt dies bei staatlichen Kontrollorganen.

Bestenfalls geht es da um Eigensicherung usw. als heißes Thema.

Aber das alles ist ein ganz anderes Thema,
das vielleicht auch einer Diskussion würdig ist,
aber bitte nicht hier in dem Thema oder Forum.
Das wird zu schnell zu politisch, zu hitzig
und läuft leider viel zu schnell aus dem Ruder. ;-)

Aber eigentlich ist die Logik ja wiederum ganz einfach!
Dem Typen, der einen Fischereischein hat und auch meinetwegen eine Angelkarte vorweisen kann, nur halt gerade am nicht beeinhalteten Gewässer angelte, kann man seitens der Behörden sehr leicht habhaft werden, denn man sämtliche Personalien zur Verfügung.
Das glaube ich jetzt weniger.
Denn spätestens wenn die Polizei hinzugezogen wird,
werden auch die Personalien ermittelt.

Im konkreten Fall waren die Personalien aber auch leicht zu
ermitteln, da der Betroffene ja auch selbst in den Medien war.

Ich könnte mir vielleicht eher das Medienereignis als möglichen Grund der Anzeige vorstellen?

Die deutschen Gestzgebungen wird der Normaldenkende wohl nie verstehen.
Das scheint mir manchmal auch so.
Das wird hier gerade thematisiert.

.....Das muss aber nicht so sein, da es immer eine Einzelfallbetrachtung gibt, bei der unter Umständen auch ohne Prüfung vorsätzliches Schwarzangeln bei raus kommt oder anders  herum mit Prüfung nur eine Ordnungswidrigkeit. Ganz easy :lachen2:
Das erscheint mir mittlerweile auch so, es scheint sich tatsächlich so diffus darzustellen.

Generell ist es ja gut das hier seitens der Staatsanwaltschaft eine Abwägung getroffen
und der Einzelfall genau beleuchtet wird, aber es sorgt eben auch für etwas Verwunderung.

Vielleicht wird über den Fall ja weiter berichtet, dann können wir sehen wie der weiter geht.

Grüße
Luke

Offline Mekongwels

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Entscheidend ist was in den Kommentaren zu den jeweiligen Gesetzen steht, sowie Grundsatzurteile!

Und wenn der Staatsanwalt eine Verfahren einstellt, muss das nicht bedeuten das der Beschuldigte "Straffrei" davonkommt!
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Offline Stöpsel

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Solch ein "Begriff" wollte ich hier nicht lesen. :wink:
Der richtige Terminus wäre vielleicht "Flüchtlinge" oder "Asylbewerber",
da muss man kein anderes Wort erschaffen.

Warum möchtest Du das nicht lesen und weshalb ist mein Begriff neu erschaffen bzw. unpassend?
Aber das ist eigentlich auch egal!
Wenn man sich umschaut und realistisch beurteilt, wird man selber merken, was wo wie falsch läuft und die Einen zur Kasse gebeten werden, während die Anderen straffrei bleiben und ihnen auch noch Zucker ....

Offline Luke

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Ich finde diese ganzen neuen Begriffe, die alle irgendwie eine jeweils bestimmte Gruppe bezeichnen unschön.
Die meisten dieser Begriffe sollen doch unterm Strich nur einen negativen Touch in einem angeblich neutralen Kleid unterbringen.
Leider machen oder nutzen das alle Interessengruppen um sich gegenseitig unter einem vermeintlichen Deckmantel zu verunglimpfen.

Da finde ich es ehrlicher und angebrachter die Personen bzw. Gruppen direkt beim Namen zu nennen.
Da ist dann auch nichts missverständlich oder negativ behaftet und es kann sich keiner angegriffen fühlen, nur weil man eine "Bezeichnung" nutzt.

Z. Bsp. nenne ich Polizisten bei einer Polizeikontrolle auch nicht "Bullen",
weil es einen negativen Touch hat und ich auch ohne solche Begriffe kommunizieren kann.
Grüße
Luke