Südhessen (ots)
Am vergangenen Samstag führte die
Wasserschutzpolizei Gernsheim
zusammen mit den Diensthundeführern
des Polizeipräsidiums Südhessen Kontrollen
im Zuständigkeitsbereich durch.
Die Schwerpunkte lagen hier auf der Einhaltung
naturrechtlicher, fischereirechtlicher und
schifffahrtspolizeilicher Vorschriften.
Es wurden 67 Verstöße gegen
landschaftsschutzrechtliche Vorschriften
festgestellt; mehr als 30-mal mussten
Personen dazu aufgefordert werden,
offene Feuer bzw. Grillkohle zu löschen.
42 Verstöße gegen die
Straßenverkehrsordnung und
35 Verstöße gegen die
Wasserstraßenbetriebsanlagenverordnung
(überwiegend Parkverstöße im ufernahen
Bereich) wurden festgestellt.
Bei 53 kontrollierten Sportbooten wurden
21 Verstöße festgestellt (u.a fehlende
Papiere sowie verschiedene Verstöße gegen
die Wassermotorrad-/Wasserskiverordnung).
Des Weiteren wurde eine Person beim Führen
eines Pkw ohne Fahrerlaubnis angetroffen,
die Halterin saß auf dem Beifahrersitz.
Gegen beide Personen wurde eine
Verkehrsstrafanzeige gefertigt.
Die Kontrollen von Anglern verliefen ohne Beanstandungen.
Im Bereich des Campingplatzes Biebesheim
wurden die folgenden, sicherheitsrelevanten
Verhaltensweisen festgestellt: Neben
geparkten Pkw im Landschaftsschutzgebiet
wurden offene Feuer, Grillstellen sowie
zugeparkte Rettungswege bemängelt.
Ein Begegnungsverkehr im Bereich des
Campingplatzes war zeitweise nicht möglich.
Allgemein war zu beobachten, dass sich sehr
viele Familien an den Ufern aufhielten, die
ihre Kinder im Rhein baden ließen.
Eine Sensibilisierung bezüglich der
Baderisiken im Rhein fand statt.
Darüber hinaus wurden wieder große Mengen
an Müll festgestellt, eine Zuordnung zu
bestimmten Personen / Personengruppen
konnte vor Ort leider nicht erfolgen.
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