Breitenau (ots)
Im Jahr 2017 erhofften sich zwei 
Schwarzangler eines kapitalen Fanges 
aus einem privaten Gewässer in 
Neu-Ulm und wurden in der Folge 
durch Polizeikräfte gestellt. 
Das Amtsgericht Neu-Ulm verurteilte 
die rumänischen Staatsangehörigen 
wegen gemeinschaftlicher Fischwilderei. 
Ein Schwarzangler wurde bereits im Jahr 
2018 zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe 
von 523,50 Euro oder bei Nichtzahlung zu 
einer 15 tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Fahndung 
in den Nachtstunden des 5. November 2020 
kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion 
Berggießhübel einen rumänischen Lkw-Fahrer am 
Rastplatz "Am Heidenholz" der A17. 
Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde 
eine Fahndung zur Festnahme, aufgrund eines 
bestehenden Haftbefehls wegen gemeinschaftlicher 
Fischwilderei, festgestellt. Jetzt drohte dem Fahrer 
ein Aufenthalt in einer Haftanstalt in Sachsen. 
Der 29-Jährige bezahlte die Geldstrafe noch 
vor Ort bei der Bundespolizei in Breitenau 
und durfte seine Fahrt im Lkw fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
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Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea@polizei.bund.de
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