Autor Thema: Kein Petri Heil für Lkw-Fahrer  (Gelesen 976 mal)

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Kein Petri Heil für Lkw-Fahrer
« am: 06 November 2020, 17:53:14 »
Breitenau (ots)

Im Jahr 2017 erhofften sich zwei
Schwarzangler eines kapitalen Fanges
aus einem privaten Gewässer in
Neu-Ulm und wurden in der Folge
durch Polizeikräfte gestellt.

Das Amtsgericht Neu-Ulm verurteilte
die rumänischen Staatsangehörigen
wegen gemeinschaftlicher Fischwilderei.

Ein Schwarzangler wurde bereits im Jahr
2018 zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe
von 523,50 Euro oder bei Nichtzahlung zu
einer 15 tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.

Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Fahndung
in den Nachtstunden des 5. November 2020
kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion
Berggießhübel einen rumänischen Lkw-Fahrer am
Rastplatz "Am Heidenholz" der A17.

Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde
eine Fahndung zur Festnahme, aufgrund eines
bestehenden Haftbefehls wegen gemeinschaftlicher
Fischwilderei, festgestellt. Jetzt drohte dem Fahrer
ein Aufenthalt in einer Haftanstalt in Sachsen.

Der 29-Jährige bezahlte die Geldstrafe noch
vor Ort bei der Bundespolizei in Breitenau
und durfte seine Fahrt im Lkw fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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