Friedrichshafen (ots) (ots)
Am Vormittag des 7. Dezember 2023, stellten zwei 
Beamte der Wasserschutzpolizei Friedrichshafen einen 
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz fest.
Den Beamten waren drei Angler am Ufer im Bereich der 
Seestraße aufgefallen. Sie wurden von den Polizisten 
kontrolliert, da für das Fischen eine offizielle Erlaubnis 
(Angelschein) vorhanden sein muss. 
Diese Erlaubnis konnten alle drei vorweisen, allerdings 
tötete einer der Angler seine gefangenen Fische nicht 
unverzüglich und auch nicht fachgerecht. 
Das stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz 
dar, weil die Tiere unnötig leiden.
Die Wasserschutzpolizei Friedrichshafen weist anlässlich 
dieser Kontrolle auf Folgendes hin: Angler müssen sich 
zwingend über die Vorgaben beim Fischen informieren 
und diese genau einhalten. Dieser Verstoß gegen das 
Tierschutzgesetz ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, 
sondern eine Straftat. 
Immer wieder erhielt die Wasserschutzpolizei Friedrichshafen 
in der vergangenen Zeit Hinweise von aufmerksamen 
Bürgerinnen und Bürgern auf solche und ähnliche Verstöße. 
Zudem werden Angelplätze stark verschmutzt zurückgelassen. 
Diesen Hinweisen geht die Polizei nach und Verstöße werden konsequent verfolgt.
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