Das Maß steht normalerweise auch in der CE Erklärung drin.
Und davon werden die Daten bei der Zulassungsstelle erfasst.
Den Tüv Prüfer selbst schert das wenig, solange er es nicht offensichtlich sieht wenn er deinen Trailer wieder für 2 Jahre gesund schreibt,
Passiert dir aber etwas und ein Gutachter bemerkt dies und es ist nicht seitens des Tüv als Unbedenklichkeit angesehen / eingegtragen worden,
könnte man dir im Schadenfall die Leistung kürzen oder gar verweigern,
spätestens wenn der Schaden vielleicht auf die Positionsänderung zurück zu führen ist.
Evtl. erlischt dadurch auch die eigentliche CE Erklärung, wer weiß.
Nur auf das mündliche "Passt schon" eines Prüfers kannst du dich vor Gericht nicht verlassen

Da sollte man sich wirklich gut erkundigen.
Bundesland ist nicht gleich Bundesland, sprich Tüv ist nicht gleich Tüv

Wer weiß welcher Tüv das wo wie eng sieht.