Der Sinn ist einfach der:
....Es soll den Hänger daran hindern sich völlig unkontrolliert selbstständig zu machen wenn er abspringt.....
Beim gebremsten Hänger soll dieser so schnell wie möglich zum stehen kommen.
Damit das nicht gefährdet wird soll das Seil nachdem es die Kraft aufgebracht hat die Feststellbremse fest zu ziehen dann abreißen.
Äquivalent dazu meine "Interpretation" zum Fangseil beim ungebremsten Anhänger:
Beim ungebremsten Anhänger ist das Ziel des Fangseils,
das der Hänger, da er ja keine Bremse hat,
so lange wie möglich hinter dem Auto bleibt um "ANDERE" nicht zu gefährden.
Gerade weil er sich selbst ja nicht bremst.
Ziel soll vermutlich sein das man die Geschwindigkeit
langsam verringern kann um alles zum stehen bringen zu können.
Beschädigungen am eigenen Auto und im Endeffekt womöglich auch das eigene Leben
sind der Unversehrtheit anderer wohl unter zu ordnen.
Um diesen Sinn zu unterstreichen sind Länder bezogen, teilweise sogar
Ketten (laut dem verlinkten Bericht in der Schweiz) dafür erlaubt,
wenn es stimmt was ich heute alles, unter anderen Quellen auch beim ADAC, darüber gelesen habe.
Das Abreißseil, welches man hierzulande für die gebremsten Anhänger braucht, musste ich beim Boots Kauf in den Niederlanden Neben dem normalen Drahtseil fest am Auto anbringen. .....
Hast du zwei Seile? Weil du schreibst "Neben dem..."