@Rheinbeker
Ja, stimmt,
wenn es um einen gebremsten Hänger geht hast du ganz klar Recht.
Dem Bild nach ging ich davon aus das es kein gebremster ist(?),
aber da kann ich natürlich auch falsch liegen,
ich konnte das im Bild nicht so richtig erkennen ob man da eine Auflaufbremseinrichtung sieht oder nicht,
ob es also ein gebremster ist oder nicht.
Bestenfalls kann ich ganz vage fragen,
ob das kleine Schwarze, die Muffe auf der Stange, hinter dem Kopf sein soll?
....daher ging ich von ungebremst aus.
Zum Seil selbst:
Ich habe einen ungebremsten Anhänger und der hat auch ein Abreißseil,
das in dem Fall aber eine andere Wirkung haben soll als die (eh nicht vorhandene) Bremse fest zu ziehen
und wohl deshalb landläufig als Fangseil tituliert wird.
Es soll den Hänger daran hindern sich völlig unkontrolliert selbstständig zu machen wenn er abspringt.
Und das klappt auch, weil ja entgegen einem gebremsten Hänger keine so abrupte Abbremsung erfolgt,
daher die Belastung auf das Seil auch nicht so stark ist und es deshalb nicht sooo schnell reißt.
Sofern der Hänger nicht die Achse verliert oder sonstig krasses Zeugs passiert.
Je nach Land gibt es unterschiedliche Vorschriften wie das mit dem Abreißseil zu handhaben ist.
Wir haben es recht einfach.
Bei uns in Deutschland reicht es wenn das Abreißseil über den Kugelhals geschlungen wird,
aber nur sofern keine echten Befestigungspunkte,
z.B. eine Öse am Kupplungsträger oder an der Karosserie oder eine Bohrung in der Kugelstange oder ähnliches vorhanden ist.
Sonst sind diese Befestigungspunkte zu benutzen.
In anderen Ländern müssen teilweise diese oder andere definierte Befestigungspunkte benutzt werden,
da darf das Seil nicht einfach über die Kugelstange gelegt werden und evtl. noch weitere Dinge beachtet werden.
Ob das gleiche auch für ein Fangseil bei ungebremsten gilt und vor allem im Ausland gilt, weiß ich nicht, vermute aber schon.
Obwohl Frank meint das es beim ungebremsten kein Seil geben dürfte.
@bigfischbremen
Bei mir wurde es vom TÜV bisher nicht beanstandet.
Und ein Eigenleben kann der Hänger auch im Angehängten Zustand entwickeln, wo ist da der Unterschied?
Es ist doch wohl besser, darauf zu hoffen den Hänger irgendwie hinterher zu ziehen als ihn
einfach so unkontrolliert quer über die Autobahn rollen zu lassen?
EDIT:Eben gesucht und gefunden:http://www.t-online.de/auto/technik/id_81669212/hohe-bussgelder-andere-laender-andere-anhaenger-normen.htmlEs gibt also auch Länder, z.B. Österreich, Schweiz, Niederlanden, wo es auch für ungebremste bis 750kg Plicht ist.Beachtet man das nicht kostet es in der Schweiz bis zu 600 Franken und in Holland bis zu 230 Euro
und in beiden Ländern darf es nicht einfach um die Kugelstange geworfen werden,
sondern muss an speziellen Befestigungspunkten fest gemacht werden.In Österreich ist es hingegen egal, da darf es auch einfach über die Kugelstange gelegt werden.
Macht man das nicht kostet es bis zu 100 Euro.So zumindest sagt es die oben verlinkte Meldung.
EDIT II:Un der ADAC trifft die gleichen Aussagen:
https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/touristik/hohe-bussgelder-bei-falscher-anhaengersicherung.htmlAber das meinte ich alles nicht primär.
Mir ging es primär darum das Trailer und Boot eine fest Einheit bilden sollten,
die sich auch beim Abgang nicht voneinander lösen sollte.
Denn sonst passiert es das der Trailer vielleicht stehen bleibt,
sofern es ein gebremster ist, sich das Boot aber selbstständig macht.
Und so "interpretierte" ich das Foto,
da Trailer und Boot nicht mehr miteinander verbunden sind,
scheint es als ob der Trailer vom schlitternden Boot einfach noch mitgezogen wurde.
Deshalb "interpretierte" ich mangelnde Ladungssicherung,
denn wenn alles richtig gesichert gewesen wäre und sich dennoch Trailer und Boot voneinander lösen,
dann müsste das alles viel schlimmer aussehen, mehr beschädigt sein.
Aber das ist eine Interpretation/Mutmaßung.