Autor Thema: Bremer Stockangelrecht für jeden  (Gelesen 17247 mal)

Offline Luke

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Bremer Stockangelrecht für jeden
« am: 15 Januar 2011, 17:35:02 »
Was ist das Stockangelrecht in Bremen ?

Diese "Bremensie" beruht auf dem Jahrunderte alten Stockangelrecht und wurde im Fischereigesetz von 1991 berücksichtigt.

Den Berechtigungsschein der "Stockangelschein" genannt wird,
kann jeder in Bremen wohnende Bürger über 18 Jahren beantragen.
Es steht, wie die Antragsvoraussetzung bereits zeigt nur Bremer Bürgern zu, und gilt auch nur im Land Bremen.
Er berechtigt den Angler mit höchstens 2 Stockangeln zu angeln.
Ebenso ist es auf bestimmte Bereiche begrenzt.

Konkret sind die erlaubten Bereiche:

  • die Weser im Land Bremen
  • die Kleinen Weser
  • der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke
  • der tiedeabhängigen Teil der Geeste.

Weitere Infos hierzu wo man den Stockschein bekommen kann findet ihr KLICK HIER

Auszug §9 des Bremer Fischereigesetz

Zitat
§ 9 Stockangelrecht bremischer Bürger

  (1) Bewohner der Freien Hansestadt Bremen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine Fischereiprüfung nach § 35 Abs. 1 abgelegt haben, sind berechtigt, für den eigenen Bedarf in der Weser, der Kleinen Weser, in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke und dem tideabhängigen Teil der Geeste mit höchstens 2 Stockangeln zu fischen. Dies gilt nicht für Gebiete, die Naturschutzgebiete im Sinne des Bremischen Naturschutzgesetzes sind.

  (2) Die Stockangelei ist unter Beachtung des Tierschutzgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bremischen Naturschutzgesetzes und dieses Gesetzes auszuüben. Dazu hat sich der Stockangelausübende entsprechend zu informieren und weiterzubilden.

  (3) Die Berechtigung ist gegenüber der Fischereiaufsicht mit einem Fischereischein nach § 34 Abs. 3 nachzuweisen.

  (4) [4] Im Hafengebiet können die Hafenbehörden nach dem Bremischen Hafenbetriebsgesetz und der Bremischen Hafenordung in der jeweils geltenden Fassung die Ausübung des Stockangelrechts und die Fischerei zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Hafenbetriebes im Einzelfall einschränken oder verbieten.

  (5) [3] Im Hafengebiet können die zuständigen Fischereibehörden die Ausübung des Stockangelrechts und der Fischerei zum Schutz gegen Beeinträchtigungen der Gesundheit im erforderlichen Umfang beschränken oder verbieten.


Weitere Infos zu Angelberechtigungen in Bremen:

http://www.ortsamt-strom.bremen.de/sixcms/detail.php?id=1672
http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?id=2961

Info zum Stockangelschein bei Wikipedia KLICK HIER
Grüße
Luke

Offline Ollie

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Re: Bremer Stockangelrecht für jeden
« Antwort #1 am: 16 Januar 2011, 12:01:42 »
Wichtig für nicht Bremer

http://www.fischeramt-bremen.de/index.php5?content=erlaubnisscheine

Gebühren
für 2 Angelruten        in der Bremischen Weser von Km 364-17,5 oder Km 17,5- 29                               14,00 €
                                 Lesum von Landesgrenze bis Mündung in die Weser                                             14,00 €

Kontakt

Fischeramt Bremen

Violenstr.49

28195 Bremen

email: info[a]fischeramt-bremen.de

Tel: 0421 324144

 

Öffnungszeiten:

Mo-Fr. 15-17 Uhr
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Offline Ollie

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Re: Bremer Stockangelrecht für jeden
« Antwort #2 am: 30 Mai 2011, 23:27:29 »
Da die Frage öfters gestellt wird ob man als Bremer Bürger denn auch mit einem "Richtigem" Fischereischein (also mit Prüfung) die Bremer Stockangelstrecke der Weser befischen darf oder man den Stockangelschein zusätzlich braucht: hier einmal die Antwort ... JA.

Für Neubremer gilt:

Da man seinen Fischereischein ja bei dem jeweiligen Bundesland ummelden muß gilt dieser in Bremen dann natürlich als Angelberechtigung für die freie Weser. Der weitere vorteil ist das hier in Bremen der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt wird. Man braucht also keine Jahresmarken kaufen ;)
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