Sie steht schon vor der Tür, die Frühjahrsschonzeit vom 15.4. bis zum 31.05.
Speziell für Kunstköderangler gilt es zu beachten:
Der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme
der künstlichen Fliege ist in dieser Zeit verboten.