Habe es heute Schwarz auf Weiß bekommen.......
Für die Neue Minthe gelten die Fischereigesetze von RP.
Zu beachten sind die §§ 17 (Mindestmaße), § 18 Frühjahrsschonzeit und § 20 Artenschonzeiten.
Die Winterschonzeit gilt nicht für Rhein und Nebengewässer.
Die Frühjahrsschonzeit gilt für die Neue Minthe. Das bedeutet, dass vom 15.4.-31.5. keine künstlichen Köder verwendet werden dürfen mit Ausnahme der künstlichen Fliege.
In RLP gibt es kein gesetzliches Nachtangelverbot wie in BaWü.
In den Richtlinien Verbandsgewässer Bruhrain steht dazu auf S. 4:
„Der Fischfang ist 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach
Sonnenuntergang, der Aal-/Welsfang bis 24 Uhr für die Zeit der
mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr mit 2 Angelgeräten gestattet.“