Autor Thema: Braucht es eine Versichrung für das Boot ?  (Gelesen 2925 mal)

Offline Luke

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Braucht es eine Versichrung für das Boot ?
« am: 22 Mai 2012, 08:42:15 »
Einige Infos zum Thema Versicherung für ein Sport Boot / Angel Boot.

Auch wenn es nur schwer vorstellbar ist.
Selbst das kleinste Ruderboot, egal ob Schlauchboot, Holz, ALU oder Stahl,
kann Millionen teure Schäden verursachen.
Von Menschenleben ganz zu schweigen.

Beispiel:
Es brauch sich nur der Angelkahn aus Stahl von der Liegestelle los zu reißen und z.B. auf den Rheinstrom zu treiben.
Dort kommt er einem Freizeitskipper den Strom hinauf und sieht das mittlerweile halb abgesoffene U-Boot nicht.
Bei der Kollision wird der Kunststoffrumpf des Sportbootes aufgeschlitzt und es sinkt.
Da kommen schnell rießige Schadenssummen zustand, wie gesagt, von Personenopfern reden wir erst garnicht.

Noch schlimmeres Beispiel:
Das abgesoffene Boot kommt unter den Kiel eines Binnenschiffers oder und gleitet bis an seine Schraube und beschädigt diese,
oder verkeilt sich dort.
Das Binnenschiff wird manövrierunfähig und läuft auf Grund.
Es muss aufwändig geborgen werden, repariert werden, Verdienstausfall usw. eine lange Kette an Folgekosten.
Auch dabei haben wir noch nicht an schlimmeres gedacht, wie z.B. wenn es gegen einen Brückenpfeiler treibt und diesen beschädigt, etc.

Es sind viele Szeneariern denkbar die wir für wenig wahrscheinlich halten.
Aber so ist das Leben, es sit wenig wahrscheinlich einen 6er im Lotto zu haben,
aber dennoch passiert es immer wieder.
Zwar immer anderen, aber es gibt auch den einen, der nur EIN Los kauft und einen Hauptgewinn abräumt.

Hat das Gewässer an dem eurer Boot liegt einen Zugang zu einer Binnenschifffahrtsstraße,
oder wollt ihr auf Nummer sicher gehen ?

Dann stellt euch die Frage:
  • Ist mein Boot automatisch in meiner Haftpflicht Versicherung als Risiko abgedeckt ?
Viele denken JA, das ist aber nicht immer der Fall.

Also wie sollte man vorgehen und auf was sollte man achten ?

1.) Einsicht nehmen in die eigene Haftpflichtpolice.
Sind dort Freizeitaktivitäten mit einem Ruderboot als Risiko abgedeckt ist alles zunächst OK.
Hypothetisch wären aber auch Szenarien denkbar wie:
die Nutzung als Angelboot ist keine normale Freizeitaktivität,
vom Zeitaufwand mehr einem sehr ausgeprägten Sporthobby gleich zu setzen,
bei dem die normale Privathaftpflicht dann nicht mehr greift.
Oder eine sonstige Sichtweise die sich uns so nicht erschließt, wer weiß schon was da alles kommen kann.

Ist für das Boot ein Motor eingetragen, gilt es als Motorboot.
Selbst wenn der Motor ein E-Motor ist und sehr wenig Leistung hat.

Daher
2.) Mit einem Motor tut man gut daran sich mit der eigenen Versicherung in Verbindung zu setzen und diese schriftlich über die Nutzung des Bootes zu informieren.
Eine schriftliche Anfrage, mit Bitte um schriftliche Stellungnahme sollte man unter Angabe des Kennzeichens, der Motorstärke, und mit Kopie des Bootsscheins,
an die Versicherung auf den Weg bringen.
Nur wenn diese dann das Risiko explizit einschließt, kann man sicher sein.
Telefonische Zusagen, selbst wenn unter Zeugen gehört und niedergeschrieben sind nicht das wahre, ein Stück Papier der Gesellschaft schon.
Oft wird dann ein kleiner Zusatzbeitrag erhoben.

Manche Versicherer sagen aber sobald ein Motor im Spiel ist braucht es eine konkrete Boots Haftpflicht.
Wiederum andere bieten das erst garnicht an und sagen, wir versichern dieses Risiko nicht.

Der Artikel KLICK HIER gibt weitere Tipps zu diesem Thema.
Grüße
Luke