Das steht so nirgends, denke ich. Im Erlaubnisschein steht da definitiv nix, ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, die dem Befahren eines Gewässers mit montiertem Motor entgegenstehen, weiß ich nicht.
Der Chiemsee ist allerdings nicht üppig gesät mit Slippstellen, die kein Vermögen kosten und trotzdem mit einem Bootstrailer mit Auto benutzt werden können.