Schau mal,
beim BSH, Menü unter Schifffahrt/Sportschifffahrt/Navigationslichter
oder gleich der Link hier
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Navigationslichter/index.jspfindest du Infos dazu.
Auch die Seite mit den Listen der zugelassenen Lichter findest du dort
oder auch gleich hier der Link zur Seite
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Berufsschifffahrt/Zugelassene_Schiffsausruestung/index.jspund bedenke das die 360° toplaterne 1 m höher sein muss wie das wasser! so wurde es mir mal von der wapo bei einer kontrolle gesagt als wir unseres tiefer hatten!
gruß alex
Bist du dir sicher das die NUR gesagt haben 1 Meter über Wasserlinie ?
Nicht vielleicht auch 1 Meter über den Seitenleuchten ?
War das nach der Binnen-Schifffahrtsstraßenordnung oder der See-Schifffahrtsstraßenordnung ?
Je nachdem wo du dich befindest muss es manchmal auch mittig=Kiellinie angebracht sein...(wenn da nicht auch wieder eine Ausnhameregel gilt
)
So eindeutig ist das manchmal nicht bei den vielen Ausnahmen die hier und da gemacht werden.
Die ganzen Broschüren sind da auch nicht immer so umfassend wie sie es sein sollten.
Vom "Hören Sagen" oder "Lesen" kenne ich einige abenteuerliche Schilderungen von Kontrollen,
die reichen von
"....hat die absolut nicht interessiert, ..Anmachen, geht, alles war in Ordnung"
bis zu
"...ich musste den Deckel der Leuchte abnehmen, das Birnchen heraus nehmen und denen zeigen das die nötigen Zeichen alle drauf sind"
usw..
Hier mal der Wortlaut der minimal benötigten Lichter für Binnen:
— als Topplicht: ein weißes helles von allen Seiten sichtbares Licht,
— als Seitenlichter: ein grünes helles und ein rotes helles Licht, diese können unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein.
Es ist also von weißes helles Licht die Rede,
also wird deine Ankerleuchte wenn sie gleicher Leistung(Reichweite..glaube 2 sm) ist wie die Seitenlichter und ebenfalls zugelassen ist als Toplicht ausreichen.
Nochmal zu den 1 Meter, habe nachgeschaut: Erlaubte Lichterführung BINNEN für Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb
Aus Sicherheitsgründen dürfen nur für die Binnenschifffahrt zugelassene Positionslaternen verwendet werden.
Diese sind durch das Symbol eines Ankers, einen der nach stehenden Buchstaben (D, NL, B, F, CH, L) sowie eine
mehrstellige Zahl gekennzeichnet.
Fahrzeuge in Fahrt müssen eine der folgenden Kombinationen als Positionslichter führen:
- als Topplicht: ein weißes helles Licht in gleicher Höhe wie die Seitenlichter und mindestens 1 Meter vor ihnen,
- als Seitenlichter: ein grünes helles oder gewöhnliches Licht und ein rotes helles oder gewöhnliches Licht,
- als Hecklicht: ein weißes gewöhnliches Licht
oder
- als Topplicht: ein weißes helles Licht, 1 Meter höher als die Seitenlichter,
- als Seitenlichter: ein grünes helles und ein rotes helles Licht, diese können unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein,
- als Hecklicht: ein weißes gewöhnliches Licht
oder
- als Topplicht: ein weißes helles von allen Seiten sichtbares Licht,
- als Seitenlichter: ein grünes helles und ein rotes helles Licht, diese können unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug
in der Schiffsachse gesetzt sein
Generell ist Binnen nirgends die Rede von "Toplicht 1 Meter über der Wasserlinie."
Höchstens davon ...1 Meter über Seitenlichtern in der zweiten Kombination.
Bei der letzten, einfachsten Lichterführung ist keine Rede mehr von irgend einem Meter Abstand/Höhe ...von irgend etwas.
Gerade weil in Kombi 1 und 2 Abstände angegeben wurden, müsste ja in Kombi drei auch einer angegeben werden wenn dem so wäre.
ABER, der gesunde Menschenverstand sagt schon aus,
das ein Licht das von Aufbauten auf dem Boot oder Personen verdeckt wird,
wohl keine 360 Grad (rundum) Abdeckung haben kann
Vermutlich orientieren sich die Kontrollorgane daher an dem einen Meter,
wohl je nach Boot oder Kontrolleur sprachlich unterschiedlich ausgeprägt geäußert...