Autor Thema: Neuer Bußgeldkatalog in Holland  (Gelesen 8334 mal)

Offline TACKLEFEVER

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Neuer Bußgeldkatalog in Holland
« am: 17 Januar 2014, 15:01:00 »
In den Niederlande wurde der Bußgeld Katalog für 2014 neu gefasst.

Unter anderem ist man bereits bei einer Überschreitung
der maximal erlaubten Geschwindigkeit um 1 km/h
mit 90.- Euro Bußgeld am Start.
Mehr als 6 km/h kosten dann 40.- Euro mehr,
so sind dann 130.- Euro zu zahlen.

Auch Funkgeräte ohne Funkzeugnis oder nicht eingeschaltet
wenn vorhanden usw. kosten jeweils hübsche Sümmchen
ab 230 Euro aufwärts. Also wenn vorhanden muss das Zeugnis
dabei sein, es muss angemeldet sein (Kennung muss aktiv
vorhanden sein usw.) und man muss hörbereit sein, also nicht
nur einschalten sondern auch den Squelch passend einstellen,
sofern das Gerät einen hat und generell auch laut genug und
auf dem evtl. ausgewiesenen Kanal eingestellt sein das man
auch wirklich auf ein Anfunken reagieren kann.

Hier einige Beispiele für schnelle Boote (mehr als 20 km/h schnell)
  • Keine griffbereite Rettungsweste 1 Stück pro Mann an Board kostet 45.- Euro.

  • Motor an einem festgemachten Boot unnötig lange laufen lassen 85.- Euro.

  • Motor verursacht unnötigen Lärm kostet 85.- Euro.

  • Keine Bootspapiere an Board mitgeführt kostet satte 90.- Euro.

  • Keinen richtigen Feuerlöscher dabei haben kostet 140.- Euro.

  • Ohne Radarreflektor bei geringer Sicht 170.- Euro.

  • Mit einem Motorboot an der Schifffahrt teilnehmen ohne richtige Steuerung 170.- Euro
    (was auch immer "deugdelijke" bedeutet.
    Vielleicht kann Holger hier übersetzen ?
    Met snelle motorboot deelnemen aan de scheepvaart zonder deugdelijke stuurinrichting)

  • Ohne Totmann Schalter werden 230.- Euro fällig.
    Und auch wenn er nicht angelegt ist werden 230.- Euro fällig !


Generell für alle geltend:
  • Ankern wo nicht erlaubt wird richtig teuer und kostet 340.- Euro. (Wichtig für Boots-Ansitzer)

  • Kurs kreuzen wo nicht/wie nicht erlaubt kostet 230.- Euro.

  • Einfahrt in Schleuse, auch wenn grün aber der Wärter sagt nein, kostet 230.- Euro.

  • Hier sind wir nicht sicher ob wir richtig übersetzt haben,
    vielleicht kann Holger hier auch helfen ?
    "Oplopen waar het niet mag / Ligplaats nemen waar het niet mag"
    Unerlaubtes Anlanden oder einen Liegeplatz unerlaubt benutzen kostet 230.- Euro.

  • Überholen wo nicht erlaubt 230.- Euro.

  • Fahren unter Alkohol, ab 0,51 0/oo bedeutet Verhandlung mit offenem Ausgang.

  • Und jetzt wird es richtig heiß,
    Für Sog und Wellenschlag wo nicht erlaubt sind satte 230.- Euro fällig.
    Das heißt behaltet eure Heckwellen im Auge !
    Macht euch vorher mit euren Booten, dem Tiefgang, usw. vertraut.
    Lieber mal einen Tick zu langsam unterwegs dafür aber für den Geldbeutel Risikofreier.

Holland kann ein heißes Pflaster sein.  :-)

Alle Angaben ohne Gewähr.
Verbesserungsvorschläge zur freien Übersetzung sind gerne gesehen.
TACKLE FEVER Forum

Offline Häger

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Re: Neuer Bußgeldkatalog in Holland
« Antwort #1 am: 17 Januar 2014, 16:23:23 »
gut, dass ich nur mit dem Ruderboot on Tour bin ;-)

HAIko

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Re: Neuer Bußgeldkatalog in Holland
« Antwort #2 am: 17 Januar 2014, 18:02:10 »
Deutschland ist da aber genau so teuer !

Höchstgeschwindigkeit überschritten mehr als 6 Km/h   150€    Holland  130€
Alkohol am Steuer 350 bis 3000€
Nichtbeachtung Wellenschlag 150-250€  Holland 230€

usw.

HAIko

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Re: Neuer Bußgeldkatalog in Holland
« Antwort #3 am: 17 Januar 2014, 18:08:23 »

Offline Luke

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Re: Neuer Bußgeldkatalog in Holland
« Antwort #4 am: 17 Januar 2014, 18:46:38 »
Deutschland ist da aber genau so teuer !

Höchstgeschwindigkeit überschritten mehr als 6 Km/h   150€    Holland  130€
Alkohol am Steuer 350 bis 3000€
Nichtbeachtung Wellenschlag 150-250€  Holland 230€

usw.
Diese Info hast du aus dem Link hier:
Schaut mal hier vorbei !
 http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/schifffahrt/schiff_Busgeldkatalog.pdf
genommen ?

Diese Bußgeldvorschriften beziehen sich so wie ich das verstehe auf die Landesschiffahrtsverordnung Brandenburg.

Dann gilt dies vielleicht nicht auf dem Rhein !?
Und ebenfalls vielleicht nicht auf sonstigen Binnenwasserstraßen oder Seewasserstraßen !?

Oder sind die Bußgeldvorschriften über alle Bundeswasserstraßen und sonstigen Gewässer alle gleich ?

Ebenso sind diese Werte nur auf §45 bezogen,
Geschwindigkeits Verfehlungen zu/mit anderen Paragraphen (Flächen/Gebiete und anderes..) sind sogar noch teurer.

Für Binnenschiffahrtstraßen gilt z.B.
(Ich bitte um Berichtigung, falls dies nicht stimmen sollte !)

Einfache Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
bis zu 3 km/h 20 Euro Verwarnung möglich / 50 Euro Bußgeld
bis zu 6 km/h 35 Euro Verwarnung möglich / 100 Euro Bußgeld
mehr als 6 km/h keine Verwarnung mehr möglich nur noch Bußgeld 150 Euro

Evtl. könnte es auch noch darauf ankommen ob die Verfehlung von einem
gewerblichen Skipper (z.B. Fahrgastschifffahrt o.s.) oder einem Freizeitskipper begangen wurde ?
Oder und dann vielleicht auch noch auf welcher Strecke bzw. welches Limit um wie viel überschritten wurde ?
Da gibt es so viele Tabellen und Tatbestands Merkmale, da ist ja kaum durch zu blicken.

Berlin und Umgebung hat anscheinend mit die höchsten Bußgelder im Wasserstraßenbereich.
Das sollte nicht als Maßstab für ganz Deutschland gelten.
Grüße
Luke

HAIko

  • Gast
Re: Neuer Bußgeldkatalog in Holland
« Antwort #5 am: 17 Januar 2014, 22:31:14 »
Meinst du , du bekommst bei uns was geschenkt ? Ich gehe davon aus dass die Bußgelder sich bei uns in den gleichen Höhen bewegen +-20€
Und somit genaus so teuer bzw. teurer als Holland

Offline Mekongwels

  • Hecht
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Re: Neuer Bußgeldkatalog in Holland
« Antwort #6 am: 17 Januar 2014, 23:14:57 »
Also das wäre ja das erste mal, dass Deutschland in der Höhe der Bußgelder die Nase vorn hätte!
Ich kenne die Sätze nicht, behaupte aber einfach mal so, dass Deutschland ganz hinten angesiedelt ist.
Ist im Straßenverkehr so, da wird es den Wasserstraßen nicht anders sein.
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