Autor Thema: Bruhrein vom Boot aus 2014  (Gelesen 17905 mal)

Offline mineralwasser

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Bruhrein vom Boot aus 2014
« am: 12 April 2014, 19:58:47 »
Hallo,

So wie es aussieht sind die verschärften Regelungen von 2013 wieder gelockert worden.
Nicht verankertes angeln (schleppen vertikal) wieder möglich.
Alle Gewässer die vom Ufer aus beangelt werden dürfen sind nun auch für das Boot freigegeben.
Früher war z.B. die neue Minthe gesperrt.
Da die neue Minthe zu RLP gehört sind dort fischeirechtlich andere Anforderungen, die ja bekannt sind.
Gibt es bezüglich der Bootsfischerei (Kajak) etwas zu beachten.
Es liegt ja nur ein Boot dort am Ufer, ich nehme an dies ist der Berufsfischer.
 
Gruss,

Matthias

Offline Luke

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Re: Bruhrein vom Boot aus 2014
« Antwort #1 am: 12 April 2014, 23:12:08 »
Kannst du das etwas genauer ausführen ?
Grüße
Luke

Offline mineralwasser

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Re: Bruhrein vom Boot aus 2014
« Antwort #2 am: 13 April 2014, 07:15:48 »
http://www.vfg-bw.org/pdf/Erlaubnisschein_Bruhrain_online.pdf
Hier der komplette Erlaubnisschein.
Darf ich mit dem Kajak auf die neue Minthe ?

Gruss Matthias

Offline Luke

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Re: Bruhrein vom Boot aus 2014
« Antwort #3 am: 13 April 2014, 09:52:46 »
Das weiß ich nicht.

Ich frage mich ob das nun bedeutet das man Bootskarten einfach so bekommt
und dann auch von außen, ohne festen Liegeplatz, rein fahren darf und dann (ohne Motor an) angeln darf ?
Grüße
Luke

Gummipapst

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Re: Bruhrein vom Boot aus 2014
« Antwort #4 am: 13 April 2014, 10:28:12 »
Der Motor darf beim Fischen nicht an Bord des Bootes sein(wir sind in BW)....somit hat sich deine Frage erledigt. :wink:
Daran denken das in der Neuen Minthe eine Frühjahrsschonzeit gibt.....Kunstköderverbot.Erst wieder gestattet ab 1.6.
Am Boot,Kajak oder Belly muss ein Name in 10cm großen Buchstaben angebracht sein der dann auch auf der Angelkarte bei der Booskarte eigetragen sein muss.
Da der Berufsfischer in diesem Gewässer gute Arbeit macht,lohnt es sich nicht wirklich dort die Zeit mit dem Boot zu verbringen. Der hat viel zu oft die Netze im Wasser gerade vor der Laichzeit und die guten Fische zu fangen um seinen Geldbeutel zu füllen.

Offline mineralwasser

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Re: Bruhrein vom Boot aus 2014
« Antwort #5 am: 13 April 2014, 15:38:56 »
Karte bekommst du einfach so.
Nachweis über Liegeplaz wird / wurde nicht abfragt.
Boot muss registriert sein.
Kleinboot wie kajak usw nicht.
Einfahrt mit Motor ja, wenn es das Gewässer rechtlich erlaubt.
Angeln, schleppen usw. ohne Motor.
So sehe ich es

Gruss, Matthias

Offline mineralwasser

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Re: Bruhrein vom Boot aus 2014
« Antwort #6 am: 13 April 2014, 15:51:55 »
Bemerkung zur Kennzeichnungspflicht aus elwis:
Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennung.
Wie ist das zu verstehen ?

Gruss Matthias

Gummipapst

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Re: Bruhrein vom Boot aus 2014
« Antwort #7 am: 13 April 2014, 16:19:33 »
Nochmals für Dich....kein Motor an Bord des Bootes wenn sich Angelgerät im Boot befindet.Ich weiß es deshalb genau,da ich lange genug Fischereiaufseher in diesem Bereich war.Solltest einen Motor dabei haben wirste schon sehen ob du aufgeschrieben wirst und dann eine Angelpause (ohne Karte) machst.Bei 2 vergehen machste dann für immer Pause.Motorboote sind in der Pfalz gestattet nicht in diesem Bereich.
Du kannst gerne da wo man mit einem Motorboot einfahren darf hinein fahren....nur eben dann ohne Angelgerät....ist leider so.Hat schon den ein oder anderen erwischt der meinte das man das doch machen könnte.

Und nochmals,auch ein Kajak oder Belly muss auch einen sichtbaren Namen tragen....

Offline mineralwasser

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Re: Bruhrein vom Boot aus 2014
« Antwort #8 am: 13 April 2014, 17:01:57 »
Stephan,

Danke für die klaren Worte :-)
Wie sind die denn auf die Idee gekommenen, die Regelungen 2014 so aufzulockern ?

Matthias

Offline Luke

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Re: Bruhrein vom Boot aus 2014
« Antwort #9 am: 13 April 2014, 17:15:23 »
Der Motor darf beim Fischen nicht an Bord des Bootes sein(wir sind in BW)....somit hat sich deine Frage erledigt. :wink:
Das gilt aber nicht generell für BW, wenn dann eher nur für den Bereich Bruhrain.
Aber wo steht das denn ?

Und wenn es da gilt, das kein Motor an Bord sein darf, dann hat sich ja garnichts zu den Vorjahren geändert !?

Außer vielleicht das nun jeder, unabhängig ob Liegeplatz oder nicht eine Bootskarte bekommt ?

Du kannst gerne da wo man mit einem Motorboot einfahren darf hinein fahren....nur eben dann ohne Angelgerät....ist leider so.Hat schon den ein oder anderen erwischt der meinte das man das doch machen könnte.
Da vermute ich aber eher das es darum geht ob fangbereit, also fertig montiert oder nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen das wenn die Ruten verstaut, nicht beködert, nicht zusammengesteckt, nicht ausgezogen sind usw.
das dies dann ein Problem wäre.
Das wird doch sicher so sein wie beim Rutentransport im Auto entlang eines Gewässers.

Da darf man ja auch grundsätzlich schon Angelruten transportieren,
nur eben nicht so das man an einem Gewässer für das man keine Berechtigung hat mit fangbereitem Gerät vorbeifährt,
weil man sonst davon ausgehen könnte man wolle dort widerrechtlich angeln.

Ging HAIko und mir mal so in KA,
dort waren die Ruten noch im Auto, wir beide aber am aussteigen.
Die netten Herren der Executive haben uns dann beim kontrollieren darauf hingewiesen,
das die Ruten Fangbereit im Auto bereits ausreichen würden das sie davon ausgehen
dürften wir wollten an dem Gewässer angeln und daher die Papiere sehen wollten.

Wenn wir keine Berechtigung für das Gewässer gehabt hätten, 
dann dürften wir das Angelgerät nicht fangbereit verstaut haben,
sagte man uns.

Wie das ein Richter werten würde, keine Ahnung.


Stephan,

Danke für die klaren Worte :-)
Wie sind die denn auf die Idee gekommenen, die Regelungen 2014 so aufzulockern ?

Matthias

Konkret für Bruhrain,
was hat sich denn zu den Vorjahren geändert ?
Ich sehe da keine Lockerungen ?
Grüße
Luke