Der Motor darf beim Fischen nicht an Bord des Bootes sein(wir sind in BW)....somit hat sich deine Frage erledigt.
Das gilt aber nicht generell für BW, wenn dann eher nur für den Bereich Bruhrain.
Aber wo steht das denn ?
Und wenn es da gilt, das kein Motor an Bord sein darf, dann hat sich ja garnichts zu den Vorjahren geändert !?
Außer vielleicht das nun jeder, unabhängig ob Liegeplatz oder nicht eine Bootskarte bekommt ?
Du kannst gerne da wo man mit einem Motorboot einfahren darf hinein fahren....nur eben dann ohne Angelgerät....ist leider so.Hat schon den ein oder anderen erwischt der meinte das man das doch machen könnte.
Da vermute ich aber eher das es darum geht ob fangbereit, also fertig montiert oder nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen das wenn die Ruten verstaut, nicht beködert, nicht zusammengesteckt, nicht ausgezogen sind usw.
das dies dann ein Problem wäre.
Das wird doch sicher so sein wie beim Rutentransport im Auto entlang eines Gewässers.
Da darf man ja auch grundsätzlich schon Angelruten transportieren,
nur eben nicht so das man an einem Gewässer für das man
keine Berechtigung hat mit fangbereitem Gerät vorbeifährt,
weil man sonst davon ausgehen könnte man wolle dort widerrechtlich angeln.
Ging HAIko und mir mal so in KA,
dort waren die Ruten noch im Auto, wir beide aber am aussteigen.
Die netten Herren der Executive haben uns dann beim kontrollieren darauf hingewiesen,
das die Ruten Fangbereit im Auto bereits ausreichen würden das sie davon ausgehen
dürften wir wollten an dem Gewässer angeln und daher die Papiere sehen wollten.
Wenn wir keine Berechtigung für das Gewässer gehabt hätten,
dann dürften wir das Angelgerät nicht fangbereit verstaut haben,
sagte man uns.
Wie das ein Richter werten würde, keine Ahnung.
Stephan,
Danke für die klaren Worte
Wie sind die denn auf die Idee gekommenen, die Regelungen 2014 so aufzulockern ?
Matthias
Konkret für Bruhrain,
was hat sich denn zu den Vorjahren geändert ?
Ich sehe da keine Lockerungen ?