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§ 20 Artenschonzeit
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Autor
Thema: § 20 Artenschonzeit (Gelesen 3210 mal)
dominik sabalo
Moby Dick
Beiträge: 2105
Die weise des Wals der Buckel und der Kiefer
§ 20 Artenschonzeit
«
am:
13 Juli 2014, 13:51:23 »
hat sich das jemand mal durchgelesen?
Wir dürfen keine Flundern fangen im Rhein
Karauschen sind auch Tabu.
Was soll ich jetzt noch fangen?
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Re: § 20 Artenschonzeit
«
Antwort #1 am:
13 Juli 2014, 14:02:31 »
Das mit den Karauschen wusste ich!
Is an meinem Vereinsgewässer auch so...
Nur da werden die auch noch besetzt
Fangen darf man die aber nicht ...
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