Das kommt darauf an
was du für einen Motor hast,
welchen Führerschein du hast
Dann kommen bestimmte Gebiete in Betracht.
Ohne Führerschein:
Wen dein E-Motor nicht mehr als 5 PS hat auf dem Rheinstrom.
Wenn er nicht mehr als 15 PS hat (ja, gibt es
), auf einigen Nebengewässern,
auf denen der Gemeingebrauch erweitert ist.
Einfach gesagt, die auf dem Erlaubnisschein aufgeführten Gewässer:
- Unterstromiger Teil Berghäuser Altrheins
- Reffenthaler Altrhein
- Unterstromiger Teil des Otterstädter Altrheins
- Unterstromiger Teil des Altriper Altrheins
Angaben ohne Gewähr.ALLE anderen sind erstmal TABU.
Und selbst wenn man noch irgendwo mit E-Motor fahren darf,
darf man dort nicht mit E-Motor angeln.