Das kommt darauf an
was du für einen Motor hast,
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welchen Führerschein du hast
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Dann kommen bestimmte Gebiete in Betracht.
Ohne Führerschein:
Wen dein E-Motor nicht mehr als 5 PS hat auf dem Rheinstrom.
Wenn er nicht mehr als 15 PS hat (ja, gibt es
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), auf einigen Nebengewässern,
auf denen der Gemeingebrauch erweitert ist.
Einfach gesagt, die auf dem Erlaubnisschein aufgeführten Gewässer:
- Unterstromiger Teil Berghäuser Altrheins
- Reffenthaler Altrhein
- Unterstromiger Teil des Otterstädter Altrheins
- Unterstromiger Teil des Altriper Altrheins
Angaben ohne Gewähr.ALLE anderen sind erstmal TABU.
Und selbst wenn man noch irgendwo mit E-Motor fahren darf,
darf man dort nicht mit E-Motor angeln.