Mein Kenntnisstand:
Mal generell in die Runde:
Auf was muss man beim Kauf eines Bootes (+Trailer) in den Niederlande achten?
Reicht mir ein Überführungskennzeichen für den Trailer?
Eher nicht.
Wenn du mit Überführung z.B. Kurzzeitkennzeichen meinst,
die sind nicht fürs Ausland erlaubt, wenn sie erst im Ausland an das Fahrzeug angebracht werden.
Ist der Trailer deiner aus Deutschland und die Schilder kommen hier ran, dann vielleicht.
Aber normalerweise ist mit Kurzzeitkennzeichen kein Transport von Gegenständen, auch noch über Ländergrenzen abgedeckt,
das sollte vorher mit der Versicherung geklärt werden.
Rote Kennzeichen von Händlern für Probefahrten, da gilt zu klären ob damit Auslandsfahrten erlaubt sind, "normalerweise nicht".
Und normalerweise sind das Kennzeichen nur für Probefahrten und/oder Überführungsfahrten, bei den Überführungsfahrten,
ebenfalls die Problematik mit dem Boot auf dem Hänger.
Die beste und einfachste Möglichkeit ist, wenn du in Holland sogenannte Exportkennzeichen kaufst.
Die bekommt man sogar online wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Aber auch da bitte nochmals prüfen wie es sich mit dem Boot auf dem Hänger verhält.
Dann geht noch, je nach Zulassungstelle,
wenn es ein NEUER Trailer ab Werk ist,
dann kannst du den mit den CE Papieren, Kaufnachweis etc. hier zulassen und die Schilder mit nehmen und in NL am Trailer anbringen.
Das Zulassen ohne Vorführung des Trailers, vor allem ohne deutschen TÜV ist ist bei den Zulassungsstellen leicht unterschiedlich,
da musst du dich vorher genau erkundigen was wie geht.
Daneben gibt es noch diverse andere Möglichkeiten die meist halblegal sind

Sprich bei denen es diverse Auslegungen je nach Bundesland gibt und je nach Bericht Schreiber unterschiedliche Erfahrungen gemacht wurden.
Kann ich das Boot in D problemlos anmelden?
Sofern du eine CE Erklärung mit dem Boot bekommst, ja.
Oder wenn es "nachweislich" vor dem 15.06.1998 erstmalig in der EU "in Verkehr gebracht" wurde.
Das kann problematisch werden, wenn das Boot zwar 1990 gebaut wurde,
aber erst 2005 in die EU kam, dann brauchst du auch wieder eine CE.
Oder wenn es "glaubhaft" gemacht werden kann das es sich um einen Selbstbau handelt,
der darf dann aber nach dem Baujahr erst 5 Jahre später weiter verkauft werden.

Auch dann muss gegebenenfalls "glaubhaft" gemacht werden das es älter als 5 Jahre ist.
Zur CE Erklärung usw. gehören 3 Dinge:
- Eine fest am Boot angebrachte CE-Plakette
- Die CE Konformitätsurkunde, die vom Hersteller oder EU-Importeur unterzeichnet ist,
sie ist bei der Anmeldung vorzulegen - Ein Handbuch in Landessprache des Zielmarkts, nach der aber wohl keiner fragt
Und dann gibt es noch die FIN (Fahrzeug Identifikationsnummer) Plakette,
da weiß ich nicht ob die integraler Bestandteil für die CE ist (bei mir steht sie mit dabei).
Auf alle Fälle aber muss sie zur Rechnung, s.u. passen.
Was sollte beim Vertrag (u.a. Privat) beachtet werden?
Bei Gebraucht Booten:Du MUSST dir auf JEDEN FALL die Original Rechnung die der erstmalige Käufer des Bootes bekommen hat geben lassen.
Oder wenn es von einem NL-Käufer gebraucht von einem Händler in NL gekauft wurde, diese Rechnung.
Der wichtige Punkt bei der Sache ist, du brauchst einen Nachweis das die NL Umsatzsteuer bereits abgeführt wurde.Hast du das nicht, und wirst du jemals beim Überqueren einer Ländergrenze oder bei einer sonstigen Kontrolle daraufhin geprüft,
dann musst du die Einfuhrumsatzsteuer, sprich die 19% Mehrwertsteuer nach entrichten (und bekommst vielleicht noch eine Strafe dazu?).
Bei Neukauf eines Bootes:Da bekommst du ja automatisch eine Rechnung mit der NL Umsatzsteuer und kannst es dann damit bewenden lassen,
oder schauen ob du die 21% wieder bekommst und stattdessen nur die deutsche 19% zahlen kannst.
Da weiß ich nicht genau ob das so geht, bzw. wo welches Formular ausgefüllt werden muss.
Ich vermute das war bei deinem Finanzamt.....
Soweit mein, (nicht allumfassender) Kenntnisstand aus Telefonaten und Recherchen, in 2013, bei Ämtern in Deutschland und den Niederlanden.