Autor Thema: Änderung Fischereiverordnung Hessen, Zander ohne Schonzeit - Hamburg schont den Zander stärker  (Gelesen 25110 mal)

Offline Luke

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Was gibt es für die Pfalz neues, ich verstehe die Info für die Angelkarte für die Pfalz nicht.
Das ist nur ein fiktives Beispiel wie es vielleicht sein könnte wenn es nicht mehr so viele Einzel Reviere gäbe.

Und was für einen Unsinn machen die Hessen da?
Gute Frage, wir kennen die Hintergründe nicht.
Grüße
Luke

Offline rolfb

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Danke für die Information.
Ich habe schon Angst es gibt etwas neues und keiner wird informiert weil sich keiner auskennt.

Offline Luke

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Neue Regeln für Angler und Fischer bezüglich Zander in Hamburgs Gewässern.

Hamburg geht im Vergleich zu Hessen beim Zander in die
umgekehrte Richtung und schützt den Zander stärker.
Dort ist der Zander ab sofort während der Schonzeit vom 01.01 bis 15.05
vor Anglern und Berufsfischern geschützt, zumindest in Teilen der Gewässer.

Zitat
  • In der Zanderschonzeit vom 1. Januar bis 15. Mai wird die Verwendung von Stellnetzen untersagt. 
    Das Verbot gilt für Berufs -und Nebenberufsfischer.
  • Während  der Zanderschonzeit ist  Angelfischern die Verwendung von toten Köderfischen sowie von
    Kunstködern jeglicher Art untersagt. 
    Eine Ausnahme besteht nur für den unmittelbaren Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms.
  • In anderen Bereichen der Elbe, wie in Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern
    darf während der Zanderschonzeit nicht mehr mit Kunstködern gefischt werden.
    Das Auswerfen von  Kunstködern von Angelstellen am Elbe-Hauptstrom in nicht strömende
    Bereiche ist von diesem Verbot eingeschlossen.
  • Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden.
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/7844180/2017-01-05-bwvi-wirtschaft/

Es hört sich sinnvoll an den Berufsfischern das Stellen von Netzen während der Schonzeit zu verbieten.

Bedeutet der Satz "Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden."
das man in den Buhnenfeldern keine Kunstköder mehr nutzen darf?
Oder gehört das Buhnenfeld zu den strömenden Bereichen und
man darf Kunstköder in Buhnenfeldern, aber nur außerhalb der Schonzeit nutzen?

Ich interpretiere das so:
Ganzjährig darf auf Zander im Elbe Hauptstrom geangelt werden.
Es gibt ein generelles Angelverbot vom 01.01 bis 15.05 außerhalb des Elbe Hauptstroms, das Buhnenfelder, Häfen usw. einschließt.
Ganzjährig darf in Häfen in den nicht strömenden Bereichen nicht mehr mit Kunstköder geangelt werden.

Wie seht ihr das?
Ist dies das Aus für Street Fisching in den Hamburger Häfen?
Oder gibt es dort Hafenbereiche mit Strömung?
Grüße
Luke

Offline Cypress Drill

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Ist irgendwie ein wenig widersprüchlich!?
Einerseits ist von einem generellen Kunstköderverbot in nicht strömenden Bereichen die Rede, anderseits von einem Kunstköderverbot in Hafenbecken während der Zanderschonzeit...letzteres heißt ja, dass ich außerhalb der Zanderschonzeit sehr wohl mit Kunstködern in Hafenbecken fischen darf...sind diese ergo als strömender Bereich definiert  :weisnicht1:

Wäre super wenn hier jemand für Aufklärung sorgen könnte...

Offline Reinbeker

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Es ist richtig, ab dem 15.Mai dürfen wir wieder in den Hafenbecken
angeln, mit Kunstköder.
Vorher war es das ganze Jahr durchgehend, wo wir mit Kunstköder
angen durften.
Die neue Regelung finde ich gut und Barsche kann man sehr gut
mit Würmer fangen.
LG H-J