Was soll sich geändert haben.
„
§3
CE-Kennzeichnung
Soweit Sportboote, die na
ch dem 15. Juni 1998 erst-
mals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft
oder der Europäischen Union oder eines anderen Ver-
tragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum gelangen, zugleich nach Maßgabe
produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften über Sport-
boote oder Wassermotorräde
r kennzeichnungspflichtig
sind, dürfen sie nur in Betrieb genommen werden, wenn
sie mit der nach den produktsicherheitsrechtlichen Vor-
schriften über Sportboote oder Wassermotorräder vor-
geschriebenen CE-Kennzeichnung versehen sind.
Das steht in der Verordung. Ob das nun bei der Zulassung geprüft wird oder auch nicht ist wohl egal. Fahren darf man nicht.
Aber nur noch in der
See-Sportbootverordnung - SeeSpbootVnicht mehr in der KlFzKV-BinSch, die für Sportboot, Kleinfahrzeuge Binnen gilt.
Ich vermute das sich in der Praxis dadurch nicht viel ändert.
Es wäre ja nur eine Möglichkeit ein Boot, z.B. aus NL,
dann hier Binnen angemeldet zu bekommen und zu benutzen,
wenn man nicht glaubhaft machen oder nachweisen kann
das es vor dem Stichtag gebaut wurde und es deshalb keine CE hat.
Auf See wäre es ja so oder so nicht erlaubt, weil der Passus da noch drin steht.
Vielleicht steht noch etwas in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO),
Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV), oder sonstwo,
das habe ich nicht alles durch gelesen.
Du hast natürlich Recht, so klar ist es vielleicht nicht.
Denkbar wäre das der §3 in der KlFzKV-BinSch aufgehoben wurde weil er unnötig ist,
da es an anderer Stelle eindeutig geregelt ist das man die CE auch Binnen oder überall benötigt.
Vielleicht kennt jemand noch eine Verordnung/ein Gesetz das für Binnen
oder generell für alle Gewässer/Flüsse gilt,
in dem zum Thema CE-Konformitätserklärung / CE-Kennzeichnung etwas steht?