Der ist bestimmt in der Betriebshaftpflicht des Bauunternehmers drin.
Un ebenso wird er "wahrscheinlich" wie anderes Baugerät/Arbeitsgerät in seiner Geschäftsversicherung dabei sein.
Das heißt aber noch lange nicht das die Mitarbeiter alle Auflagen der Versicherung erfüllen.
Und ich kann mir vorstellen das in dessen Versicherungsbedingungen auch andere Klauseln drin sein können
als in den Boots Versicherungen für uns Sportbootfahrer.
Dennoch wird auch bei ihm sicher irgendwo stehen das tragbares Gerät gegen einfaches Wegnehmen gesichert sein muss.
Deshalb sieht man ja auch oft Kreisssägen am Haken eines Krans hängen.
Das geht bei einem Boot aber nicht so einfach
Der wird dann wahrscheinlich kein Geld bekommen wenn das Ding nicht gesichert ist und geklaut wird.
Ebenso wird er mit der Haftpflicht Probleme bekommen wenn das Boot abtreibt und einen Schaden verursacht.
Kann er eine sachgerechte Sicherung nicht beweisen,
auf der anderen Seite aber bewiesen werden das da keine Kette mit Schloss sondern nur ein einfaches Seil,
dessen Knoten sich gelöst hat vorhanden war, dann zahlt er womöglich selbst,
wenn das vielleicht als grob fahrlässig gilt oder eine Fahrlässigkeitsstufe erfüllt
die er in seiner Versicherung nicht drin hat.
In einer reinen Bootsversicherung bekommt man auch krasse Fahrlässigkeitsstufen,
teilweise sogar noch bezahlbar mit rein. Aber sicher nicht bei einer Geschäftsversicherung
eines Unternehmens, da wäre das Risiko für die Versicherung ja immens groß.