Zitat aus der Stellungnahme der Veranstalter:
"Das Festival dient einem guten Zweck. Schon im eigenen Interesse mit Blick auf die übernommene Verantwortung würden fischereiliche Aspekte, die der Paragraph 12 (2) des Fischereigesetzes fordert, strikt eingehalten, so Stark. Dementsprechend wurden die Fische zu 100 Prozent der sinnvollen Verwertung zugeführt. Die Tiere wurden, wie vom Gesetzgeber gefordert, hegegerecht gefangen, geschlachtet, zubereitet und verzehrt."