Das Angeln von Brücken ist generell verboten.
Dafür mag es unterschiedliche Gründe (Schiffsverkehr usw.) geben, aber einer der Gründe ist bestimmt, dass die Fische nicht gekeschert werden können.
Umso witziger ist das Argument des Herrn Zade, dass er nun, bedingt durch die Wurfbegrenzung die
Heringe nicht mehr waidgerecht landen kann.
Ganz sicher hat er bislang immer hübsch waidgerecht seinen Spundkescher 14 Meter herunter gelassen um die 5 Heringe am Paternoster fein säuberlich in selbigen hineinzudiregieren.
Insgesamt fällt die Maßnahme wohl unter "Wer nicht hören kann, der muss fühlen", denn ich kann mir gut vorstellen, dass die Angler mehr als einmal ermahnt wurden, Vorsicht walten zu lassen.
Schade nur, dass wir Steuerzahler nun das teure Geländer bezahlen müssen.