Autor Thema: Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.  (Gelesen 9890 mal)

Offline TACKLEFEVER

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Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.
« am: 18 Oktober 2018, 09:32:56 »
Dem Badischen Sportfischer-Verband (BSFV) droht anscheinend der Verlust der Pachtverträge für Rhein und Neckar?

Das Land scheint die Fischereirechte an den, entweder im April oder Sept. 2018 gegründeten Verein,
Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V., C3 2-3, Mannheim vergeben zu wollen.

Tiefer gehende Infos fehlen uns hierzu, aber ein Bericht im Mannheimer Morgen teilte ähnliches mit.

Die bisherigen Pächter der Strecken waren der BSFV (Badische Sportfischer-Verband )
und der VFG (Verband für Fischerei und Gewässerschutz).
Der VFG scheint sich jedoch bereits aufgelöst zu haben?

Die VFG bzw. der BSFV waren bisher recht zurückhaltend was Veröffentlichungen im Internet angeht.
Selten fanden wir tiefer gehende Informationen, meist waren es nur einfache Infos.
Auf den Webseiten des BSFV.de unter Aktuelles findet sich "Stand heute" als neuester Beitrag eine Eintragung aus 2016.

Die frühere Seite der VFG, http://www.vfg-bw.org/, leitet mittlerweile auf
den Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., www.lfvbw.de um.
Aber auch dort fanden wir zunächst keine weiteren Infos zur aktuellen Sachlage.

Inwieweit die RNPG, die bisher die Angelkarten ausgab,
dann noch eine Rolle spielt ist ebenfalls unbekannt.
Auch dort hielt man sich bisher sehr zurück was das Internet angeht,
Hier gab es vermutlich noch nie ein Webangebot?
Zumindest ist uns bisher keins bekannt geworden.

Hoffen wir das der evtl. neue Pächter, die Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V., dies besser machen wird.
Derzeit gibt es aber auch hier keine Webseite oder sonstig öffentlich publizierte Informationen.
Anscheinend wurden wohl Vereine angeschrieben die zur Mitgliedschaft aufgerufen wurden.

Der Mannheimer Morgen schrieb dazu das die Aufnahme anfänglich kostenlos gewesen sei,
die Aufnahmegebühr inzwischen aber saftig wäre.

Ebenso unklar ist ob der/die bisherigen Pächter denKlageweg beschreiten,
ob dies möglich ist und eine Erfolgssaussicht besteht.

Hoffen wir nur das dies alles nicht auf dem Rücken der Angler ausgetragen wird
und diese evtl. befürchten müssen das die Kosten für die Angelkarten steigen,
oder evtl. nicht jeder Verein die Aufnahmegebühren zahlen kann, etc..

Schade das es mangels öffentlicher Informationen noch nicht wirklich klar ist wie es weiter geht.
Hier hätten wir uns eine Webseite des evtl. neuen Pächters gewünscht auf der zumindest
einige Grundinfos zu finden sind, damit die Spekulationen aufhören können und etwas Klarheit herrscht.

Leider haben wir noch keine weiteren Informationen zur Sachlage.
Sobald wir etwas neues erfahren reichen wir das nach.
TACKLE FEVER Forum

Offline dominik sabalo

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Re: Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.
« Antwort #1 am: 19 Oktober 2018, 10:55:28 »
Mal gespannt wie das weiter geht.
Von anderer Seite hab ich gehört die Rheinkarten (Generalkarte) soll auf 120 € auf Badischer und 90 € Pfalz steigen.
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Offline Luke

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Re: Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.
« Antwort #2 am: 19 Oktober 2018, 14:09:14 »
Leider stand noch keiner für ein Interview bereit, bzw. haben wir auch noch nicht alle erreichen können.
Geschäftsstellen sind nicht immer besetzt und ähnliches.
Grüße
Luke

Offline Snaker

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Re: Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.
« Antwort #3 am: 21 Oktober 2018, 02:02:23 »
Viel Neues kann ich auch nicht berichten, ich hatte im September Kontakt mit Herrn Dr. Schramm, Geschäftsführer vom Landesfischereiverband Baden-Würtemberg, bezüglich eines anderen Themas. Dabei kam auch der Pächterwechsel ins Gespräch:

Antwort von Herrn Dr. Schramm: "Guten Tag Herr XXX,

die Pachtgemeinschaft Kurpfalz ist eine Neugründung durch die örtlichen Fischereivereine im Rhein-Neckar-Kreis, es handelt sich nicht nur um einen Namenswechsel.
Momentan haben wir auch noch keinen offiziellen Ansprechpartner. Sobald die Dinge geklärt sind, informieren wir auf der Verbandswebseite.

Viele Grüße
Michael Schramm"


Da bin ich ja mal gespannt, ob die "Pachtgemeinschaft Kurpfalz" einen nutzbaren Web-Auftritt und generell eine bessere Erreichbarkeit umgesetzt bekommt!
Wenn man mir früh genug Bescheid sagt, bin ich auch spontan!

Offline chucky

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Re: Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.
« Antwort #4 am: 22 Dezember 2018, 22:13:08 »
Die Schonzeiten sollen neu geregelt sein.
Wie in der Pfalz soll es eine Frühjahrsschonzeit geben mit verlängerten und gleichen Schonzeiten für hecht und zander.
Ich hörte von Februar bis Mai.

Offline Snaker

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Re: Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.
« Antwort #5 am: 02 Januar 2019, 15:04:19 »
Hi zusammen,

habe mir heute die Rheinkarte bei Roland`s Anglertreff in Bammental geholt.
Zum bisher Gesagten und Gehörten ergänzen kann ich:

- Kunstköder und Köderfisch sind vom 15.02. - 15.05. verboten (= Schonzeit Zander/Hecht) - wobei ich mich da frage, ob ich mit einem Gummiwurm am Dropshot schon zum Gesetzesbrecher mache?!  :schock:
- der Aal ist (wieder) ganzjährig gechützt
- Rhein/Neckar kostet je 70.-Eur, Senknetz ist dabei inbegriffen, eine extra Köderfischkarte braucht`s nicht mehr
- Bootskarten für den Grieshaber- bzw. Ketscher-Baggersee kosten je 30.-Eur
- die neue "Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V." hat, laut Fangbuch, ihre Geschäftsstelle in 74931 Lobbach, Mühlweg 12/1, 1. Vorsitzender Andreas Frühauf, Kassierer: Mateusz Ratajczyk, dazu gibt`s eine Handynummer... Mehr Infos find ich aktuell nicht zur neuen PGK  :lipsrsealed:

Frohes Neues euch allen
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Offline dominik sabalo

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Re: Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.
« Antwort #6 am: 02 Januar 2019, 18:59:06 »
Hi Snaker, danke für die Info.

Wenn es kunstkoeder heißt in der Karte dann auch keine gummi Würmer dropshot.
Noch nicht mal mit Fliege darfst du dann ans Wasser.
Hier wäre der original Wortlaut interessant.

Bei uns in rlp werden nicht nur kunstkoeder in der Karte aufgeführt sondern auch gleich noch jedes angeln mit "spinner, blinker und anderen Künstlichen ködern sowie Systemen" ausser der künstlichen fliege verboten.

Ist nicht ganz 100 % Habs ausm Kopf wieder gegeben.
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Offline Snaker

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Re: Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.
« Antwort #7 am: 02 Januar 2019, 19:47:39 »
Hallo Dominik,

im Wortlaut heißt das " In den Schonzeiten von Zander und Hecht besteht ein generelles Kunstköder- und Köderfischverbot." - Punkt  :smiley:

Oh, das ist glaub ich auch neu: " Es dürfen keinerlei Fische aus Fremdgewässern eingebracht werden. Die Verwendung von anderen Arten als oben angegeben (auch gekauften wie Forellen, Tintenfische etc.) ist explizit verboten. Ein Verstoß hat den Entzug der Angelkarte zur Folge"... Das dürfte insbesondere den ein oder anderen Welsangler betreffen!
Wenn man mir früh genug Bescheid sagt, bin ich auch spontan!

Offline Luke

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Re: Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.
« Antwort #8 am: 02 Januar 2019, 23:08:25 »
Früher hieß es nur "Als Köderfisch dürfen..." mit einer Aufzählung, aber ein explizites Verbot gab es nicht.

Aber fremde Arten durften auch früher schon nicht eingebracht (eingesetzt) werden.
Noch nicht mal einheimische Arten aus anderen Gewässern.

Wobei da die Frage aufkommt, Einbringen in Form von Einsetzen oder die Nutzung als Köder?
Grüße
Luke

Offline Snaker

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Re: Neuerungen zu Pachtstrecken Rhein/Neckar Dreieck.
« Antwort #9 am: 03 Januar 2019, 08:18:01 »
Moin,

bezieht sich auf Köderfische.
Der gesamte, zusammenhängende Text unter "Allgemeine Regeln, 10." lautet (und damit wird es auch verständlicher...  :wink:):

"Als Köderfische dürfen nur Rotaugen, Brachsen, Lauben, Döbel, Grundeln, Rotfedern, Gründlinge, Rapfen, Barsch, Hasel und Güster verwendet werden. Es dürfen keinerlei Fische aus Fremdgewässern eingebracht werden. Die Verwendung von anderen Arten als oben angegeben (auch gekauften wie Forellen, Tintenfische etc.) ist explizit verboten. Ein Verstoß hat den Entzug der Angelkarte zur Folge.
In den Schonzeiten von Zander und Hecht vom 15.02. - 15.05. besteht ein generelles Kunstköder und Köderfischverbot.
Alle Fischarten, die in diesen Richtlinien und in der Landesfischereiverordnung mit Schonzeiten oder Mindestmaßen aufgeführt sind, dürfen nicht als Köderfisch verwendet werden."


Mit (Natur-)Wurm auf Döbel, Rapfen und Barsch geht meinem Verständnis nach, auch mit Systemen wie Dropschot, Carolina- oder Texas-Rig. Damit muss ich zumindest nicht 3 Monate völlig auf`s aktive Angeln von Ufer und Boot aus verzichten...  :angel: :freude:
Für den ambitionierten Welsangler bleiben Tauwurmbündel und vielleicht auch gefrostete Nager und Eintagsküken :weisnicht1: aus der Reptilienfutter-Abteilung im Zooladen...
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