Ich wäre für ein konkretes Entnahmemaß, z.B. von 50 bis 80 oder eben irgend eine Range, die es dann auch erlaubt LEGAL einen Kapitalen zurück zu setzen.
Es gibt ja auch Untersuchungen die besagen das die Qualität des Laichs eine solchen Fische VIEL BESSER ist als man ihr nachsagt !
Also wäre das aus Hegegründen ja auch schon mehr oder weniger legitimiert ihn zurück zu setzen.
Aber wie das dann ein spezieller Richter sieht sei mal dahingestellt.
Aber, wie auch Patrik sagt, solange es vom Gesetz her so aussieht wie es gerade mal aussieht, ist eine solche Entnahme nicht zu beanstanden, egal ob daraus eine Präparat wird oder nicht.
Und ich würde deshalb auch keinen steinigen.