Die PG-Kurpfalz gibt bekannt:https://www.pg-kurpfalz.de/nachtangeln-1/Nachtangeln am Neckar 2019 & 2020Nachtangelzonen Unterer Neckar (nur Neckar-Hauptgewässer)
Zone 1Neckar-km 0,0 – 4,8 (beidufrig von Rheinmündung bis Mündung Schleuse / Wehrarm Ladenburg)
- ausgenommen der auch bislang schifffahrtspolizeilich, naturschutzrechtlich
oder sonstigen für die Fischerei gesperrten Uferabschnitte
Zone 2Neckar-km 13,18 – 17,0 (beidufrig von Eisenbahnbrücke stromauf)
- ausgenommen der auch bislang schifffahrtspolizeilich, naturschutz-
rechtlich oder sonstigen für die Fischerei gesperrten Uferabschnitte
Zone 3Neckar-km 30,8 – 34,2 (beidufrig von Staustufe Neckargemünd bis Einmündung Elsenz)
- ausgenommen der auch bislang schifffahrtspolizeilich, naturschutzrechtlich
oder sonstigen für die Fischerei gesperrten Uferabschnitte
In den oben genannten Zonen wird in den Jahren 2019 und 2020
das Nachtangelverbot mit einer Sondererlaubnis aufgehoben.Wie erhalte ich diese Sondererlaubnis? - Sie müssen das Formular (herunter laden auf
https://www.pg-kurpfalz.de/nachtangeln-1/)
ausfüllen und an die genannte Adresse verschicken.
Was muss ich beachten?Angeln ist nur in den o.G. 3 Zonen mit Sondergenehmigung erlaubt.
Fangbuch:Die Fänge in der Nachtzeit, von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang,
müssen ebenfalls unmittelbar nach dem Fang im Fangbuch eingetragen
und zusätzlich mit dem Buchstaben N gekennzeichnet werden.
Entnommene Fänge müssen mit dem Buchstaben NE gekennzeichnet werden.
Hinter jeder Buchstabenkombination muss die Zahl der Nachtangelzone hinzugefügt werden
(Beispiel 1: Schleie NE1 = Schleie nachts in Zone 1 gefangen und entnommen;
Beispiel 2: Zander N3 = Zander nachts in Zone 3 gefangen und zurückgesetzt).
Wichtig nach 24:00 neues Datum ins Fangbuch eintragen!