POL-MA: Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis - 
Informationen der Wasserschutzpolizei zur Sport- und 
Freitzeitschifffahrt in Bezug auf die COVID-19 Pandemie
Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Die Wasserschutzpolizeidirektion des Polizeipräsidiums 
Einsatz weist im Zusammenhang mit der Sport- und 
Freizeitschifffahrt aktuell darauf hin, dass die 
Bestimmungen der Corona-Verordnung auch beim 
Wassersport in Baden-Württemberg zu beachten sind. 
So ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen 
Personen als Schutzmaßnahme im öffentlichen Raum für 
sich und andere einzuhalten. Ebenfalls sind die geltenden 
Regelungen zu Fahrten und Reisen zu berücksichtigen.
Derzeit ist im Landesgebiet die Nutzung der 
Bundeswasserstraßen (wie Rhein und Neckar) und der 
Landesgewässer (wie Nebengewässer des Rheins und 
Bodensee) zum Freizeitzweck auch aus verkehrlichen 
Gründen nicht grundsätzlich formell untersagt.
Zum Schutz und zur Eindämmung des Coronavirus kann 
es örtlich jedoch zu Einschränkungen oder Verboten durch 
die zuständigen Bundes- und Landesbehörden kommen. 
Dies kann über den Einzelfall hinaus zu Schließungen, 
Sperrungen oder Aufenthalts- und Betretungsverboten oder 
Betriebsuntersagungen usw. von Wasserflächen, Anlagen, 
Wasserfahrzeugen oder Landflächen und insbesondere 
Einrichtungen durch die beteiligten Behörden 
(und privaten Betreiber) usw. führen.
Die Polizei überwacht auch hier die Einhaltung der Bestimmungen.
Es ist daher ratsam, sich vor Antritt der Fahrt bei den örtlich 
zuständigen Behörden oder den Wasserschutzpolizeien im In- 
und Ausland zu informieren. Insbesondere darüber, welche 
infektionsschutzrechtlichen Ge- und Verbote für das jeweilige 
Fahrtgebiet und Landesgebiet bestehen oder dort aktuell 
bekannt sind. So kann bereits im Vorfeld möglichen 
Sanktionierungen oder Ärgernissen bei den Freizeitaktivitäten 
aus dem Wege gegangen werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Einsatz
Telefon: (07161) 616-1221 oder -3333
E-Mail: goeppingen.ppeinsatz@polizei.bwl.de
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