Autor Thema: COVID-19 Verweilverbot an Baggerseen/Rhein Eggenstein/Leopoldshafen vom 08.04.20  (Gelesen 2329 mal)

Offline TACKLEFEVER

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Verweilverbot an Baggerseen/Rheinufer Eggenstein/Leopoldshafen vom 08.04.2020

https://www.egg-leo.de/de/aktuelles/meldungen/Corona-infos.php

Zitat
In Absprache mit der Polizei erlässt die Gemeinde daher die
unten aufgeführte Allgemeinverfügung über ein Verweilverbot an
den Baggerseen und am Rheinufer als Ergänzung zur bestehenden
Coronaverordnung. Hiernach ist das Verweilen am Rheinufer und an
den Baggerseen ab dem 09.04.2020 bis vorerst 19.04.2020 nicht
mehr gestattet. Von Seiten der Polizei sind insbesondere für die
kommenden Tagen vermehrte Kontrollen geplant.

Weiter erlaubt bleibt das Spazierengehen, Radfahren, Joggen und der
Individualsport gemäß den Vorgaben der jeweils gültigen Coronaverordnung.
Ein allgemeines Betretungsverbot besteht nicht.

Konkret direkt aus der Verordnung der Passus bzgl. Angeln:
Zitat
Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen erlässt folgende Allgemeinverfügung:
I.
1. Das Verweilen im gesamten See- und Uferbereich mit den angrenzenden Liegeflä-
chen und den Parkplätzen an den Baggerseen Mittelgrund, Fuchs&Groß sowie Hötzel
ist untersagt. Ebenso ist das Verweilen entlang des Rheinufers verboten.
2. Ausgenommen hiervon sind das Angeln, Tauchen und Streckenschwimmen
in den genannten Baggerseen, soweit die Regelungen des § 3 der Coronaverordnung
des Landes in der jeweils aktuellen Fassung eingehalten werden. Die sonstigen
Regelungen der bestehenden Baggerseeverordnungen bleiben von dieser
Allgemeinverfügung unberührt.


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Offline Luke

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Damit ist Angeln auch dort weiterhin möglich.

Es scheint neben den landesweit geltenden
allgemeinen Regelungen vielerorts auch
kleinflächig geltende Allgemeinregeln zu geben.

Daher sollte man auch immer wieder selbst auf die
Suche gehen was sich eventuell geändert hat
und durch neue Verordnungen wie und wo greift.

Grüße
Luke

Offline Rheinfischer1967

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Sonst geht es dir wie dem Kameraden in Bayern.

Der wurde 21x fotografiert und Angezeigt von 21 verschiedenen Leuten
weil er
Angeln war und sein Wohnmobil dabei hatte  :lachen2:

Offline Luke

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Solange er eventuelle Stangen eines Sonnenschutzes
der am Auto befestigt ist nicht aufstellt wäre
er bei uns im badischen wohl sogar noch Safe.

Denn, wie ich schon mal mitbekommen habe,
darfst du wohl mit dem Wohnmobil auf den erlaubten
Wegen ans Wasser fahren, nur eben nichts außerhalb
auf den Boden stellen und das dann wie auch immer
mit dem Auto verbinden. Das wurde damals als ich das
mitbekommen habe deshalb als wildes Camping gewertet.

Demnach Sonnenrollo ausfahren, OK, aber nicht mit Stangen abstützen
oder gar mit Schnüren gegen Wind sichern rofl rofl oder so ähnliches Zeugs....
Grüße
Luke