Autor Thema: Fanggrenzen für Dorsch gelten auch für Freizeitfischer  (Gelesen 2286 mal)

Offline TACKLEFEVER

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Fanggrenzen für Dorsch gelten auch für Freizeitfischer
« am: 18 November 2020, 19:11:11 »
Lübeck (ots)

In den vergangenen Monaten häuften
sich Hinweise, dass die Fangbegrenzungen
für die Freizeitfischerei im Bereich
Kellenhusen nicht eingehalten werden.

Jetzt ging den Beamten der Wasserschutzpolizei
Fehmarn am Dahmer Leuchtturm ein
Freizeitangler ins Netz, der die Fangbeschränkung
von fünf Dorschen deutlich überschritten hatte.

Er versuchte die Überschreitung der
Tagesbeschränkung zu vertuschen, indem er seinen
Fang jeweils nach dem 5. Dorsch anlandete und in
einer Kühlbox in seinem Fahrzeug deponierte.

Nach der vierten Anlandung setzten die Beamten
dem Treiben ein Ende. Die unerlaubten Fänge
wurden ebenso wie die Angelausrüstung und
das genutzte Boot mit Außenbordmotor mit dem
Ziel der Einziehung sichergestellt.

Den Mann erwartet darüber hinaus ein stattliches Bußgeld.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Dierk Dürbrook
Telefon: 0451-131 2004 / 2015
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43738/4765418
TACKLE FEVER Forum

Offline Luke

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Re: Fanggrenzen für Dorsch gelten auch für Freizeitfischer
« Antwort #1 am: 18 November 2020, 19:12:22 »
Hoppla,
das kennt man so in der Art ja mehr aus den
diversen Dokus, wie Wildlife Cops usw. aus USA usw.. :fiesgrins:
Grüße
Luke

Offline dominik sabalo

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Re: Fanggrenzen für Dorsch gelten auch für Freizeitfischer
« Antwort #2 am: 19 November 2020, 13:10:05 »
Es gibt so spinner , hoffentlich wird es wenigstens Teuer für Ihn.
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Offline chucky

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Re: Fanggrenzen für Dorsch gelten auch für Freizeitfischer
« Antwort #3 am: 21 November 2020, 10:26:58 »
 :applause:
Ich kenne auch Geschichten mit Beobachtern mit Fernglas.

Offline Luke

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Re: Fanggrenzen für Dorsch gelten auch für Freizeitfischer
« Antwort #4 am: 24 November 2020, 01:20:26 »
:applause:
Ich kenne auch Geschichten mit Beobachtern mit Fernglas.
Die von mir?  :-)
Oder auch noch andere?
Grüße
Luke

Offline Rheinfischer1967

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Re: Fanggrenzen für Dorsch gelten auch für Freizeitfischer
« Antwort #5 am: 24 November 2020, 15:07:16 »
:applause:
Ich kenne auch Geschichten mit Beobachtern mit Fernglas.
Die von mir?  :-)
Oder auch noch andere?

Was dreht Ihr denn für Sachen  :weisnicht1:


Offline Luke

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Re: Fanggrenzen für Dorsch gelten auch für Freizeitfischer
« Antwort #6 am: 26 November 2020, 12:46:54 »
Ich wurde mal mit einem Fernglas von einem Fischereiaufseher überwacht. rofl

Ich stand an einer Überlauf eines See's, links von mir
begann ein Bereich in dem Angeln nicht erlaubt war
und vor mir lag der Überlauf in dem man angeln darf.

Nochmal, in dem Bereich vor mir in dem ich aktiv war durfte ich angeln.
Und links von mir war ich 90 Grad zu einem verbotenen Gewässerbereich
positioniert und auch so weit weg das ich auch nicht wirklich in dem
verbotenen Bereich angeln konnte ohne hinter mich zu werfen.

Dabei beobachtete mich ein "Aufseher" und kam dann zu mir
und teilte mir mit das er mich eine Zeit lang mit dem Fernglas
vom gegenüberliegenden Ufer beobachtet hätte.

Ich war mir keiner Schuld bewusst, meine Papiere waren alle in Ordnung,
er hatte sich als Fischereiaufseher ausgewiesen und ich habe auch nichts
verbotenes gemacht, dachte ich, also händigte ich meine Papiere
so wie es sich gehört aus!


Aber dann kam es dicke: (Aus der Erinnerung wiedergegebener Gesprächsverlauf, sinngemäß)
Er: "Sie befinden sich in einer Fischereiverbotszone."

Ich: "Kann nicht sein, der Überlauf hier ist keine Verbotszone"

Er: "Aber der Bereich links von ihnen"

Ich: "Aber davon bin ich doch so weit entfernt, der Bereich liegt
hinter mir und um die Ecke Werfen kann ich auch nicht."

Er: "Aber sie stehen auf dem Ufer des Bereichs"

Ich: "Aber ich angle doch im Wasser und nicht auf dem Ufer und
ich habe auch kein Schild hier vor Ort oder Hinweis in den
Gewässerpapieren gesehen das man das Ufer an sich nicht betreten darf."

Er: "Ich weiß, ich habe ja gesehen das sie nicht im verbotenen Wasser
angeln, aber sie stehen auf dem Ufer des verbotenen Bereichs."

Ich: "Aber vor mir ist doch auch Wasser, also stehe ich doch am Ufer
eines Gewässerabschnittes in dem ich angeln darf."

Er: "Ja sie dürfen da angeln aber nicht da stehen,
das Ufer gehört zum gesperrten Gewässerbereich."

Ich wurde langsam meschugge im Kopf, ich darf erlaubt im Wasser angeln,
aber nicht am Ufer stehen, weil das Ufer zu einem entfernten Bereich,
90 Grad zu meiner Position versetzt gehört :weisnicht1:
Ich dachte Ufer ist das was "direkt" ans Wasser grenzt und nicht
das was hinter mir um die Ecke an das Wasser dort angrenzt.

Ich: "Aber wenn doch keine Schilder und Verbote an sich vorhanden sind das
man das Ufer hier nicht betreten darf und ich in einem erlaubten Bereich fische
und von meiner Position aus auch nicht mal in den gesperrten Gewässerbereich
werfen kann, der 90 Grad zu mir, hinter mir erst anfängt, sie bei ihrer Beobachtung
auch gesehen haben das ich weit genug weg bin und auch keinerlei Anstalten gemacht
habe das Verbot zu umgehen usw. usw. was werfen sie mir denn nun vor?"

Er: "Sie dürfen hier am Ufer nicht stehen, das Ufer gehört zum Sperrbereich."

Ich fange an zu lachen so absurd ist das, doch es wird noch besser,
erneut trage ich vor..
Ich: "Aber es steht nirgends das man an der Stelle das Ufer nicht betreten darf."

Er: "Das Ufer gehört zu einem Sperrbereich, stellen sie sich ins Wasser
dann sind sie nicht mehr im Sperrbereich und alles ist gut."

Ich bekomme fast einen Lachanfall.  rofl
Ich: "Also beim besten Willen, selbst wenn ich ihrer Sicht folgen möchte,
ich stehe hier auf einer Steinpackung und sie sagen 20 cm vor mir im
Wasser darf ich stehen und hier auf dem trockenen nicht?"

Er: "Genau"

Ich: "Sie scherzen doch? Wenn das Wasser 10cm höher steht ist der
Bereich unter meinen Füßen legal und jetzt im Moment nicht?"

Er: "Genau"

Ich starte einen letzten Versuch an die Vernunft zu appellieren.
Ich: "Es gibt kein generelles Verbot das Ufer zu betreten, jeder darf sich auf
dem ganzen Ufer, inkl. des Ufers direkt an der Fischereiverbotszone aufhalten
und in den Gewässerpapieren steht auch nicht das man das Ufer nicht betreten darf?
In den Papieren ist lediglich die Wasserfläche um die Ecke hinter mir "zum Angeln" gesperrt?"

Er: "Ja."

Ich: "Ich darf in dem Wasser vor mir angeln?"

Er: "ja"

Ich: "Dann verstehe das Problem nicht.

Er: "Ich habe es ihnen doch erklärt, sie dürfen auf dem Ufer, den Steinen hier nicht stehen,
wenn sie sich ins Wasser gestellt hätten wäre alles in Ordnung."

Ich: "Aber ohne Angel darf ich hier im trockenen stehen so lange ich will?"

Er: "Ja, ich werde ihren Gewässer Berechtigungsschein jetzt an die Geschäftsstelle
weiterleiten, dann können sie mit denen alles weitere besprechen, die entscheiden
dann auch über eventuelle Sanktionen. Ich vermerke noch das sie freundlich und
aufgeschlossen waren und ihre Papiere sofort übergeben haben."

Ich: "Das ist nicht ihr Ernst? Ich komme aus 50 km Entfernung hierher,
selbst wenn ich ihrer Definition folgen möchte und sie mir ja attestieren das ich
nicht in einem verbotenen Bereich fische und eigentlich jeder hier stehen darf,
sollte da nicht ein Hinweis oder eine Ermahnung ausreichen? "

Er: "Doch das ist mein Ernst, das muss ich so machen, ich muss alle gleich behandeln."

Der Gesprächsverlauf wurde zwar zunehmend angespannt aber blieb und war freundlich,
da gab es nichts auszusetzen, nur mit dem Ergebnis war ich nicht zufrieden,
ich musste das Angeln einstellen und bin 50 km nach Hause gefahren.

Einige Tage später dann Telefonat mit der Geschäftsstelle,
ich solle vorbei kommen um den Sachverhalt zu klären.

Also wieder 50km dort hin und mit dem zuständigen Ober Aufseher gesprochen.
"Wie der Kollege sagte, auf den trockenen Steinen dort dürfen sie nicht stehen,
wenn die trocken sind ist es Ufer, aber im Wasser stehend dürfen sie dort angeln.
Es macht keinen Unterschied das jeder "Nicht angelnde" dort auf dem trockenen
stehen darf. Wenn sie angeln gelten unsere Regeln und festgelegten Grenzen und
in dem Fall ist die Grenze der Wasserpegel, weshalb der trockene Uferbereich zu
dem um die Ecke liegenden Verbotsbereich gehört und der unter Wasser liegende
Bereich zum erlaubten Bereich gehört ungeachtet ob sie in der Verbotszone angeln."

Nach dieser Belehrung wurde ich angemahnt das bitte nicht
wieder zu machen und bekam den Angel/Gewässerschein zurück.

Es war auch egal das das nirgends so geschrieben stand.

Ich habe das ganze so akzeptiert weil ich keine Lust
hatte unnötig gegen Windmühlen zu kämpfen.

Ich verstehe es heute noch nicht das ich als "Nicht Angler"
dort das GANZE Ufer nutzen darf, aber sobald ich fische dann
nicht mehr auf dem trockenen Ufer sondern nur noch auf den
mit Wasser bedeckten Steinen stehen darf nur weil willkürlich
eine Grenze definiert wird, aber schriftlich nur von einer Fischereiverbotszone
aber nicht von einer Ufer-Betretungs-Zone oder Grenze geschrieben wird.

Naja, vielleicht würden die heute nicht mehr so handeln
und wollten damals nur ihr Gesicht nicht verlieren, wer weiß.

Grüße
Luke

Offline Rheinfischer1967

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Re: Fanggrenzen für Dorsch gelten auch für Freizeitfischer
« Antwort #7 am: 01 Dezember 2020, 10:14:33 »
  :lachen2: verrückte Geschichte ich glaube sowas gibt es nur in Deutschland.

Bei uns im Verein ist es so das du als Badegast Standup paddeln darfst,
als Angler ist das benutzen des SUP jedoch verboten   :weisnicht1: