Da würde ich zunächst annehmen das dir keiner auferlegen kann
nach dem Erhalt der Angelberchtigung dafür zu Sorge zu tragen
das diese auch vom Pächter richtig ausgefertigt ist.
Anders sieht es vielleicht aus wenn dort so grobe Mängel
vorhanden wären die gegen das Tierschutzgesetz,
oder das Fischereigesetz verstoßen würde und das quasi auffallen muss.
Wenn da z.B. Straftaten erlaubt wären oder solche Dinge.
Aber bei einer rein zeitlichen Angabe von Schonzeiten, wie soll das
der Käufer der Berechtigung denn abklären ob das stimmt oder nicht?