Hessen ist einen Schritt gegangen den man vielleicht so nicht erwärtet hat.
Am 14.04.23 wurde die zuvor beratene und auf den Weg gebrachte
Änderung des Fischereigesetzes beschlossen und am 28.04.23 veröffentlicht.
Nachzulesen hier:
https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/landwirtschaft-fischerei/fischereiDiese besonders von Catch & Release Freunden ersehnte Änderung
sorgte zunächst für Freude die sich jedoch schnell verzog.
Dazu betrachten wir einmal die Stand 04/2023 geltenden Schonzeiten und Entnahmemaße.
Fischart | Wissenschaftlicher Name | Schonzeit | Entnahmemaßin cm |
Aal | Anguilla anguilla (LINNAEUS, 1758) | 15.9.-1.3. | 50 - 70 |
Äsche | Thymallus thymallus (LINNAEUS, 1758) | 1.3.-15.5. | 30 - 45 |
Atlantische Forelle (Bach-, Meer-, See-forellen) | Salmo trutta (LINNAEUS, 1758) | 1.10.-31.3. | 25 - 60 |
Barbe | Barbus barbus (LINNAEUS, 1758) | 1.5.-30.6. | 40 - 60 |
Hecht | Esox lucius (LINNAEUS, 1758) | 1.2.-15.4. | 50 - 90 |
Karpfen | (Wildform) Cyprinus carpio (LINNAEUS, 1758) | 15.3.-31.5. | 45 - 60 |
Moderlieschen | Leucaspius delineatus (HECKEL, 1843) | 1.5.-30.6. | - |
Nase | Chondrostoma nasus (LINNAEUS, 1758) | 15.3.-30.4. | 25 - 40 |
Rotfeder | Scardinius erythrophthalmus (LINNAEUS, 1758) | 15.3.-31.5. | 20 - 30 |
Schleie | Tinca tinca (LINNAEUS, 1758) | 1.5.-30.6. | 25 - 45 |
Zander | Sander lucioperca (LINNAEUS, 1758) | - | ab 50 |
Schauen wir mal auf die vermutlich beliebtesten Arten wie Barsch, Hecht, Zander und Karpfen.
Beim Karpfen reicht das Entnahmefenster von 45-60 cm.
Da kann sich jeder Karpfenangler der gerne C&R betreiben möchte vorstellen
was sich je nachdem an welchem Gewässer er unterwegs ist für ihn ändert.
Für den Kochtopf vermutlich in den meisten Fällen nichts, da der Großteil der
allgemeinen Fänge vermutlich in dem Fenster liegen wird? Für den C&R Verfechter
vielleicht schon weil hier das Endmaß vielleicht eine kleine Erleichterung darstellt,
eher sogar den Ansporn weiter vergrößern könnte dieses Maß zu überschreiten?
Dann zu den beliebten Raubfischen wie Barsch, Hecht Zander.
Der Barsch ist nach wie vor eine Art die immer mitgenommen werden muss.
Also gibt es hier keine Änderung.
Der Hecht muss verwertet werden wenn er zwischen 50 cm und 90 cm liegt.
Hier kann man also auch die gleichen Schlussfolgerungen ziehen wie beim Karpfen,
denn vermutlich werden auch hier die meisten Fänge innerhalb der 50-90 cm liegen?
Aber wie schaut es beim Zander aus?
Überraschend gibt es hier nach wie vor nur ein Maß von "ab 50 cm" was unserer
Meinung nach gerne etwas höher liegen dürfte, aber eben kein Maximal Maß,
also kein Entnahmefenster, aber ohne Schonzeit was uns beides wundert.
Ist der Zander in Hessen nun invasiv und soll weiterhin dezimiert werden oder nicht?
Eine Entnahmepflicht erst ab 50 cm, scheint das nicht willkürlich und wäre es
nicht einfacher auch schon vor der Laichfähigkeit den Bestand zu dezimieren?
Im Vergleich zum Hecht scheint es uns in der Vergangenheit aufgefallen zu sein
das wohl öfter Hechte gefangen wurden die dem Endmaß des Fensters nahe
kommen, als das es größere Zanderfänge gab, oder was meint ihr dazu?
Wäre hier ein Fenster nicht eher angebracht gewesen als beim Hecht?
Neben den Entnahmefenstern gibt es noch einige andere Änderungen
von denen wir hier nur noch die Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren
für die Fangstatistiken erwähnen möchten.
Gab es diese Frist in Hessen auch früher schon in dem Ausmaß?
Und was meint ihr zu den Entnahmefenstern generell?
Sind diese sinnvoll oder eurer Meinung nach zu weit oder zu klein ausgelegt?