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Ich will hier jetzt nicht gegen mitnehmen oder freilassen predigen - die Goldene Mitte wäre perfekt - wer seinen Fisch mitnehmen will soll das ruhig machen.
Ich habe nur schon zu viele Angler gesehen, die genauso gegen die Gesetze verstoßen und mehr mitnehmen wie sie dürfen. Die Schlachten einfach alles ab: 45 cm Hecht "ach, der ist ja knapp maßig" 45 Brassen an einer Stelle gefangen und sich dann beschweren, dass es in dem Gewässer so schlecht beißt.
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Ich fand jetzt nicht das laufi allein dem Angeldruck bzw. den Entnahmen allein die Schuld gibt.
Er betrachtete halt die jetzige Situation, wie es aktuell ist.
Und aktuell haben wir nun mal weniger Fisch als früher.
Ich kann mich auch noch an die Kindheit erinnern an die frühen 70er und teilweise noch 80er Jahre.
In den 90er wurde es schon ein wenig schlechter, aber im Vergleich zu heute immer noch ein rießen Unterschied.
Und auch wenn jetzt der schwarze Vogel als weiterer Verwerter hinzu gekommen ist.
Auch der alleine ist nicht der Grund für den Rückgang Gesamt.
Vermutlich aber schon für den dramatischen Einbruch, gerade im letzten Jahrzehnt.
Im Prinzip müssen wir alle schauen was können wir machen um das ganze positiv zu beeinflussen.
Und da wäre eben die goldene Mitte als Weg doch ein recht viel versprechendes Ziel, oder nicht ?
Zumindest theoretisch wäre ein selektives Entnahmefenster eine kleine Form von Erlaubnis für das Freilassen.
Das Thema hier sollte aber primar dazu dienen das allen klar wird,
das sie sich auf Konfrontationskurs begeben,
wenn sie releasen obwohl Entnahmepflicht vom Fischereirechtinhaber besteht.
Und das dann als Argument dienen könnte für den fehlenden Verwertungsvorsatz.
Der Richter hätte dann ab zu wägen, hat der Angler seine Verwertungsabsicht wirklich in letzter Minute gekippt oder hätte er das Tie so oder so mitnehmen MÜSSEN,
auch wenn er es nicht verwerten kann, da ja Entnahmepflicht besteht.
Der Richter könnte da leicht sagen, Es war dem Angler im Vorfeld klar das er Fische wenn erlaubt zu entnehmen hat und daher musste er auch damit rechnen das ein für ihn nicht verwertungsfähiger Fisch gefangen wird den er dann mit zu nehmen hat.
Dann kann man auch noch sagen,
es darf keiner mehr angeln gehen, wenn ern icht die Möglichkeit hat ALLE Fische die er fängt zu verwerten.
Das zeigt meiner Erachtung nach schon die Zwickmühle.
Daher wäre ein Entnahmefenster ja schon zwingend gefordert, allein um die Entnahmepflicht in Einklang mit dem Verwertungsvorsatz zu bringen.
Wie kann ich die Verwertung als alleinigen Grund für das Angeln fordern,
dabei dem Angler zumuten das er JEDEN entnahmepflichtigen Fisch mitnimmt.
Das ist Unsinn, Angler können nicht wie Jäger derart selektiv jagen.
Daher denke ich klärt der Bericht in der Zeitschrift zwar schon auf, weil er uns sensibel macht indem er uns zum nachdenken bringt.
Aber auch gleichzeitig Verunsicherung erzeugt.
Fakt ist, das jeder Angler der released obwohl er entnehmen müsste im Falle eine Falles auf die Sichtweise des jeweiligen Richters und auf die Qualität der Gegenpartei, sei es der Staat oder irgendwelche Schutzverbände, angewiesen ist.
Daher ist es keinem zu verdenken, wenn er aus Angst einer solchen Auseinandersetzung dann alles mitnimmt was er gefangen hat.
Es könnte ihn ja einer beobachten und anzeigen, oder er könnte auch direkt von einer Amtsperson gesehen werden usw. usw..
Es ist und bleibt ein heikles Themengebiet.