Nein, man muss dir die Absicht beweisen geschonte Fische zu fangen.
Wenn du allerdings mit einem 20cm Wobbler unterwegs bist, passt das nicht so toll zu Barsch und lässt viel Vermutung zu.
Orientiere dich mit der Köderwahl einfach ehrlich an einem erlaubten Zielfisch und wechsle die Stelle wen dir doch nur geschonte Fische an den Haken gehen.
Du meinst mit KuKö Wurm usw. ?
Sonst funktioniert bei uns Tauwurm auch einigermaßen gut auf Zander.
Das ist also schon so lange her das es verjährt ist ?
Es wäre nicht klug von gesetzlich Verstößen zu schreiben die noch straffähig sind.
Da war ich 10 oder so, also keine Straftat, bzw. wie soll man das auslegen. Ab 14 Jahren darf man bei uns die Sportfischerreiprüfung machen, ab dem Alter mußt du also einen Fischerreischein haben auf der Grundlage des Fischerprüfungszeugnis. Wenn du in dem Alter keinen Fischerreischein hast darfst du auch nicht fischen.
In der Gesetzesgrundlage der Stadt Bremen steht aber nichts darüber was du vorher machen sollst. In anderen Bundesländern sieht das manchmal anders aus, da habe ich schon von Beispielen gelesen in denen ein Vater mit seinem 7 jährigen Sohn fischen war und am Ende dafür bestraft wurde.
Auf dieser Grundlage war ich als kleiner Bub auch immer mit meinem Vater und alleine fischen. Bzw. die Kontrolleure kannten mich auch schon alle, wie ich schon mal geschrieben habe, bin ich seit meinem 4 Lebensjahr schon am Angeln, seit meinem 8 Lj. mindestens 100 mal im Jahr.
Grüße, Frank.