Leider verkennen viele:
"Bei uns"
bei Entnahmefplicht darfst du nicht auf
Waller angeln,
wenn du nicht die Möglichkeit hast einen gefangenen Waller zu verwerten.
Denn bzgl. dem Gesetz äußern unsere Verbände doch in etwa sinngemäß "Nur die Verwertung (fast nur als Nahrung oder Hegemaßnahmen/Bestandsregulierung) gilt als vernünftiger Grund...."
Wenn du also weißt das du ein so großes Tier nicht verwerten kannst oder willst, darfst du erst garnicht mit dem Vorsatz einen so großen Waller zu fangen angeln gehen, weil dir aufgrund dieses Vorsatzes der zum angeln notwendige Vorsatz fehlt.
Und dann eben erschwerend die Entnahmepflicht bei uns.
Auch hier, darfst du dann erst garnicht gezielt auf große Waller angeln, wenn du weißt das du sie nicht entnehmen kannst, weil du sie eh nicht verwerten kannst.
Wie auch Juristen sagen, wenn es so klar geschrieben steht, gibt es keine Auslegung, dann darf man eben nicht auf solche Fische angeln.
Der AVK hat das mal ganz klar angeprangert und konkret, glaube Karpfenangler waren das, angehalten Fische für die eine Entnahmepflicht besteht auf keinem Fall zu releasen ! Der AVK würde diese Verhalten ahnden.
Insofern stellt sich erst garnicht die Frage, was mache ich mit einem so großen Waller,
denn die Antwort ist bereits vorgegeben, garnicht erst auf so große Fische Angeln.
Du darfst dann einfach nicht den Vorsatz haben auf große Waller zu angeln sonst hast du sofort den schwarzen Peter wenn du ihn nicht entnimmst.
Daher bleibt nur noch der Fall, du hast einen so großen Waller als Beifang,
kannst ihn aber nicht verwerten, Entnahmepflicht besteht,
also bleibt dir nur übrig ihn mitzunehmen.
Für das Gesetzt ist dein Vorsatz für das Angeln -> Nahrungsverwertung als Grundlage ausreichend.
Für das Entsorgen ist dann die Entnahmepflicht/Hegemaßnahme zugrunde liegend.
Aber Müll wiederum ist sicher keine adäquate Verwertung im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Da musst du dich einfach vorher erkundigen wo man solch große Fische abgeben und entsorgen/verwerten lassen kann !
(Verbrennen ?, Fischmehl oder sonstiges)
Die Entnahmepflicht kommt ja aus hegerischer Sicht und gilt daher als "vernünftiger Grund" da könnte dann evtl. auch das Abdecken in Frage kommen.
Wenn du dich strikt nach dem geschriebenen Wort im Gesetz und in den Ausführungen des Pächters hältst wird dir daraus wahrscheinlich keiner was böses unterstellen.
Wenn du jedoch in den Zwischenschritten eigenmächtig handelst, biste ganz allein verantwortlich.
So oder so ist das alles unbefriedigend und sicher werden einige Gerichte so andere anders entscheiden.
Dies gilt jedoch alles nur wenn eine Entnahmepflicht besteht.
Sofern es diese nicht gibt, kannst du den Vorsatz haben einen Fisch zum Verzehr zu fangen,
das ist dann der vernünftige Grund den es für das Angeln braucht.
Wenn dann aber ein Fisch kommt den du nicht verwerten kannst, kannst du dich wohl dafür entscheiden den Fisch wieder schwimmen zu lassen,
denn der vernünftige Grund, ist genau in dem Moment verschwunden als du erkennen konntest der Fisch kann von dir nicht verwertet werden.
Eine Entnahmepflicht gibt es nicht, also auch da kein vernünftiger (Hege) Grund mehr den Fisch zu entnehmen.
Also hast du nun, aber erst genau in dem Moment, den vernünftigen Grund nicht mehr..., hattest ihn aber zuvor und durftest Angeln.
Dies war auch so der Kern einer Aussage eines Rechtsanwaltes in einer Zeitschrift in der es um solche Themen ging.
Fakt ist, wenn wir nicht auf absehbare Zeit weg kommen von dem notwendigen Verwertungsvorsatz,
hin zum Sportangeln wie es anderswo praktiziert wird,
werden wir es in Zukunft immer schwerer haben und die Grauzonen immer größer werden bis wir garnicht mehr angeln dürfen.
Würde sagen, wenn es vom Verein als Bedingung angegeben ist. Gibts in jedem Fall Ärger....
Ob ich jetzt den Fisch will oder nicht. Habe es ja mit dem Eintritt in dem Verein bestätigt.
Aber es gibt ja glücklicherweise auch Missgeschicke, die natürlich auch danach aussehen müssen.
Richtig und ....
Diese "Missgeschicke, die danach aus sehen müssen", sind Argumente die unsere Gegner gegen uns Angler an führen.
Bsp.: "Wir Angler kümmern uns nicht um Gesetze oder Verordnungen und verhöhnen sie auch noch indem wir dagegen handeln und dies als Versehen oder Missgeschicke tarnen und das auch noch in Foren,Blogs und sonstig schreiben."
Das so zu schreiben ist für unsere Ziele, z.B. Entnahmefenster und ähnliches kontraproduktiv.