.Du hast einen Vorteil und das ist das Tierschutzgesetz indem steht das du keinem Tier Schmerzen,Schaden oder es töten darfst wenn es nicht zum Gebrauch geeignet ist.Das heißt wenn irgend so ein Möchtegern Cherif wie unserer vom Goldkanal dir eins auswischen will bindest ihm das auf die Nase und fertig!!! Kann er nichts dagegen machen wenn du meinst das der 90er oder Meter Zander dir zu groß ist zum Essen und du den niemals verwerten kannst!!
Dies ist wenn überhaupt, dann nur teilweise richtig.
Zum einen ist deine Wiedergabe des $1 falsch.
Teilweiser Auszug: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Da steht nichts von deiner Erweiterung "Wenn es nicht zum Gebrauch geeignet ist"
Sachlich gilt, du musst generell einen Verwertungsvorsatz haben.
Das ist dem Gesetz und der Rechtssprechung nach der vernünftige Grund.
Ohne diesen Vorsatz darfst du nicht angeln.
Wenn dein Vorsatz aber Catch & Release ist und du das auch noch kundtust,
dann kannst du kein Argument mehr anführen das greifen kann.
Dann funktioniert auch nicht die Aussage "Ich habe mich erst unmittelbar nach dem Fang entschieden bzw. festgestellt das ich den Fisch nicht verwerten kann".
Das kann überhaupt nur greifen wenn du generell vor hattest Fische die du fängst auch zu verwerten.
Ebenso wird diese oft als legale Möglichkeit dargestellte Argumentation vielleicht nicht greifen bei einem 90er Hecht.
Den kannst du in jeder Küche, auch auf einem Teller in Stücke schneiden und auf einem Camping Kocher zubereiten.
Hierzu gab es einige Berichte in der Vergangenheit.
Des weiteren greift dieses Argument nicht dort wo eine generelle Entnahmepflicht besteht.
Also z.B. auch an dem von dir beschriebenen Goldkanal.
Denn eine nicht mögliche oder nur nicht gewünschte Verwertung als Speisefisch ist nicht ausreichend für das zurück setzen.
Es gibt auch noch andere Verwertungsmöglichkeiten, auch wenn die kaum jemand kennt oder praktiziert,
dennoch müsstest du dich darüber informieren was du mit Fischen die nicht als Speisefisch verwertet werden können, nach einem Fang machen kannst.
Ich denke mal du bist AVK Mitglied da du den Goldkanal erwähnt hast ?
Hierzu gibt dir der AVK sicher gerne Informationen
oder er müsste seine bisherige Linie diesbezüglich ändern. (Wofür es eigentlich Zeit wäre.)
Falls du AVK Mitglied bist, bekommst du ja auch immer den Info Brief.
In solch einem stand z.B. auch schon klar drin:
Sinngemäß: "es ist nicht erlaubt Fische zurück zu setzen für die eine Entnahmepflicht gilt"
Konkret wurden damals AVK Mitglieder angeprangert die sich in Foren damit gebrüstet haben das sie C&R betreiben !
Hier wurde ein striktes Durchgreifen angekündigt.
Also hat man dann so oder so schlechte Karten.
Selbst wenn man mit der Argumentation, was einigen angeblich schon gelungen sein soll,
am §1 vorbeikommt, hat man dennoch gegen die Verordnung des Pächters verstoßen.
Das wird der sicher nicht so einfach auf sich sitzen lassen.
Insofern sollten sich alle Angler zurück halten mit dem brüsten man würde gegen Gesetze verstoßen
und statt dessem lieber für sachliche Diskussionen und in Petitionen und durch Vereinsarbeit dafür Sorge tragen das wir hier endlich zu einer sinnvollen Regelung kommen.