Autor Thema: Fragen zur Karte Neuburg - Germersheim  (Gelesen 27976 mal)

Offline Mekongwels

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Re: Fragen zur Karte Neuburg - Germersheim
« Antwort #30 am: 06 Januar 2014, 21:41:05 »
Wem das Gewässer gehört weiß ich nicht.
Bzgl. der Frage wo mit Boot (motorisiert) erlaubt ist, so steht in den besonderen Bedingungen des Erlaubnisscheines drinne:
Die erweiterte Fischereierlaubnis darf nur ausgeübt werden
a) in Bereichen, in denen der Gemeingebrauch erweitert ist (Ausnahme Staatshafen Wörth) von den jeweils zugelassenen     
    Wasserfahrzeugen aus,
b)  in den übrigen Bereichen nur vom Nachen aus (bezieht sich auf handeruderte Nachen) ........ !

den unter Punkt a) genannten erweiterten Gemeingebrauch kann mann unter

§2 Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauches für die Gewässer der Altrheinarme im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz


nachlesen! Anhängend der link dazu!
http://www.rbnetz.de/images/Altrheinarme-RLP-1988.pdf
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HAIko

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Re: Fragen zur Karte Neuburg - Germersheim
« Antwort #31 am: 06 Januar 2014, 22:04:40 »
 :freude: :freude: danke Mathias , werde ich gleich mal durch lesen !

HAIko

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Re: Fragen zur Karte Neuburg - Germersheim
« Antwort #32 am: 06 Januar 2014, 22:08:46 »
Oh da ist ja sogar die von mir gesuchte Lauter dabei !  :freude:
Aber das schreiben ist von 1983 , meinst du dass das noch aktuell ist ?

Offline Mekongwels

  • Hecht
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Re: Fragen zur Karte Neuburg - Germersheim
« Antwort #33 am: 06 Januar 2014, 22:12:59 »
Ja ist aktuell!
Ich wollte mal genau wissen, wo ich darf und wo nicht, deshalb habe ich am 31.12.13 die Wapo Germersheim angerufen, die waren sehr hilfsbereit und haben mir verraten wo der erweiterte Gemeingebrauch zu finden ist!
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Offline alpharex

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Re: Fragen zur Karte Neuburg - Germersheim
« Antwort #34 am: 08 Januar 2014, 08:32:26 »
Wem das Gewässer gehört weiß ich nicht.
Bzgl. der Frage wo mit Boot (motorisiert) erlaubt ist, so steht in den besonderen Bedingungen des Erlaubnisscheines drinne:
Die erweiterte Fischereierlaubnis darf nur ausgeübt werden
a) in Bereichen, in denen der Gemeingebrauch erweitert ist (Ausnahme Staatshafen Wörth) von den jeweils zugelassenen     
    Wasserfahrzeugen aus,
b)  in den übrigen Bereichen nur vom Nachen aus (bezieht sich auf handeruderte Nachen) ........ !

den unter Punkt a) genannten erweiterten Gemeingebrauch kann mann unter

§2 Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauches für die Gewässer der Altrheinarme im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz


nachlesen! Anhängend der link dazu!
http://www.rbnetz.de/images/Altrheinarme-RLP-1988.pdf

Also, wenn sie dir keine Auskunft geben, wem dann, Herr Innenminister.
Wo finde ich die darin beschriebenen "gerasteten Flächen"?
Schütz die Fische, esst mehr Kormoran

Offline Mekongwels

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Re: Fragen zur Karte Neuburg - Germersheim
« Antwort #35 am: 08 Januar 2014, 14:54:06 »
Wie meinst du das mit keine Auskunft geben?
Ich habe noch niemals Jemanden danach gefragt!
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