Autor Thema: Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?  (Gelesen 19307 mal)

Offline Guppyfreund

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Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?
« am: 09 Juni 2014, 20:32:53 »
Der Hersteller vom Boot ist mir leider nicht bekannt, hat 4,30m und 20PS.


Offline Luke

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Re: Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?
« Antwort #1 am: 09 Juni 2014, 23:41:49 »
Die Rumpfgestaltung sah ich schon mal.
dachte eben erst an Sea Rider 430 fish, aber da sieht die Reeling glaube anders aus.

Deines ist Kat. C ?
Grüße
Luke

Offline Guppyfreund

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Re: Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?
« Antwort #2 am: 10 Juni 2014, 16:33:36 »
Kategorie C stimmt. Das einzige was mich an dem Boot stört, ist die maximale Motorisierung von 20PS. Ich muss leider immer Vollgas geben, um mit drei Personen in Gleitfahrt zu kommen.

HAIko

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Re: Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?
« Antwort #3 am: 10 Juni 2014, 16:44:38 »
Du kannst doch nen größeren Motor dran hängen ! Mit 30 PS gehst schon nicht unter !
Ich habe an meinem 40PS und Zulassung laut Hersteller sind 30 PS .

Offline Guppyfreund

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Re: Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?
« Antwort #4 am: 10 Juni 2014, 17:01:06 »
Darüber habe ich auch schon mal nachgedacht. Ich bin mir aber z.B. unsicher, ob meine Bootshaftpflicht im Schadensfall die Zahlung verweigern könnte usw. :weisnicht1:

Offline Luke

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Re: Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?
« Antwort #5 am: 10 Juni 2014, 17:34:11 »
Darüber habe ich auch schon mal nachgedacht. Ich bin mir aber z.B. unsicher, ob meine Bootshaftpflicht im Schadensfall die Zahlung verweigern könnte usw. :weisnicht1:
Es ist nicht wie beim Auto,
wo ein falscher, zu starker, etc. Motor die Betriebserlaubnis erlöschen lässt.
Aber es wirkt sich auf die Versicherung aus was du machst.

Wenn sie dir die Geschwindigkeit/Motorisierung als ursächlich unterschieben können, kann das ein Problem werden.
Zwar nicht für den Gegner dem du geschadet hast, der wird sein Geld bekommen,
aber sie werden es bei dir wiederholen wollen.
ABER, nur WENN....

Auch zu Bedenken,
die Kasko kann die Zahlung an dich verweigern wenn du die max. Angaben, Gewicht, PS etc. nicht beachtest
und der Unfall darauf zurückzuführen ist.

Nächster Punkt ist dein Spiegel.
Wenn der mit den mehr Kilo oder den mehr PS Probleme hat,
reißt dir das GFK womöglich.

Grüße
Luke

HAIko

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Re: Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?
« Antwort #6 am: 10 Juni 2014, 19:48:44 »
Ich denke wenn du dein Boot als eigenbau anmeldest dann solltest du auch bei der Versicherung abgesichert sein !

Offline Luke

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Re: Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?
« Antwort #7 am: 10 Juni 2014, 20:08:16 »
Nein,
das wäre ja noch schlimmer !
Dann hätte er ja total falsche Angaben gemacht.
Das passt eher in die Kategorie:
falsche Angaben beim Antrag = Obliegenheitsverletzung = Verlust des Versicherungsschutzes !?

Ein gekauftes Serienboot als Eigenbau anzumelden ?
Da kommt JEDER Gutachter drauf das da was nicht stimmt.  :-)

Zumal er das ja bereits beim WSA hätte machen müssen, damit die Papiere stimmen.
Denn die Versicherung fragt ja auch nach der CE Erklärung, amtl. kennzeichen usw.
und wenn man da sagt man hat keine, OBWOHL das Boot eine hat usw..
dann wurde auch noch das Amt verarscht ..... sehr unschön.


Auch wenn ich kein Fachmann bin, sehe ich dabei eine Problematik die nach hinten los gehen kann.
Grüße
Luke

HAIko

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Re: Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?
« Antwort #8 am: 10 Juni 2014, 22:46:11 »
Das meinte ich ja , beim WSA als Eigenbau anmelden . Die Versicherung übernimmt ja das was im Schein steht und stuft es dann auch als Eigenbau ein .

Meinst du nicht dass das so geht ?

Offline Luke

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Re: Ist Übermotorisierung am Boot ein Problem ?
« Antwort #9 am: 10 Juni 2014, 23:22:59 »
Ich "vermute und glaube", nicht.

Du kannst ja nicht einfach ein Serienboot als Eigenbau deklarieren.
Es wurde ja eine CE für das Boot vergeben,
die kann man ja nicht so einfach aushebeln.

Und je nach Versicherung und Schaden usw. wer weiß wie das dann ausgeht.
Klar übernehmen die die Angaben aus dem Schein, aber dadurch wird es ja nicht richtig.
Und im Schadensfall können sie ja, selbst wenn die die CE Plakette abmachst usw nachweise das es eine gibt usw.
und du dann das Boot außerhalb der Spezifikation betrieben hast.
Die werden in solchen Fällen wohl nicht gleich die Kiregsaxt schwingen und Justitia bemühen,
aber wer weiß schon bei welchen Schäden das dann zum Problem/Diskussions- oder gar Ablehungsgrund wird.

Aber das Amt wird sicher auch nicht begeistert sein wenn es angelogen wurde.

Du musst dem Amt ja glaubhaft versichern das es sich um einen Eigenbau handelt.
Und wenn dies falsch ist, ... keine Ahnung ob und wie hoch da die Strafen sind, für falsche Angaben.

Ich denke aber mal das hier dann ein amtliches Dokument, der Bootsschein ungültig wird weil er unter Angabe von falschen Daten ausgestellt wurde.
Ob das dann auch gleich so etwas ist wie Urkundenfälschung...vielleicht eine abgespeckte Form davon, irgendwie, ist ????
Keine Ahnung, aber es ist sicher nicht in Ordnung.

Gegen irgend ein Gesetz verstößt man damit bestimmt.

Ich würde bei Versicherungen und Ämtern IMMER aufpassen das alles seine Richtigkeit hat.
Grüße
Luke