Wem das Gewässer gehört weiß ich nicht.Bzgl. der Frage wo mit Boot (motorisiert) erlaubt ist, so steht in den besonderen Bedingungen des Erlaubnisscheines drinne:Die erweiterte Fischereierlaubnis darf nur ausgeübt werdena) in Bereichen, in denen der Gemeingebrauch erweitert ist (Ausnahme Staatshafen Wörth) von den jeweils zugelassenen Wasserfahrzeugen aus,b) in den übrigen Bereichen nur vom Nachen aus (bezieht sich auf handeruderte Nachen) ........ !den unter Punkt a) genannten erweiterten Gemeingebrauch kann mann unter §2 Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauches für die Gewässer der Altrheinarme im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalznachlesen! Anhängend der link dazu!http://www.rbnetz.de/images/Altrheinarme-RLP-1988.pdf