Autor Thema: Neue Gewässer neue Regeln  (Gelesen 14521 mal)

Offline dominik sabalo

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Neue Gewässer neue Regeln
« am: 05 Januar 2017, 18:06:47 »
Hi , ich hoffe Ihr seit alle gut ins neue
Jahr gestartet.

Ich darf seit 1.1. in einigen neuen Gewässern Fischen und wollte hierzu mal eure Meinung hören.

Die Gewässer werden Nachfolgend immer mit 1,2,3 benannt.

Gewässer 1:
Meine Angelkarte erhalte ich dirket vom Besitzer.
Hechtschonzeit in RLP vom  01.02.2017 bis 15.04.2017

Das Wasser wird aber gleichzeitig noch an einen Angelverein verpachtet. Dessen Mitglieder haben Hechtschonzeit
01.02.2017 bis  30.04.2017.

Die gilt aber dann nicht für mich da ich mich ja an die gesetzliche Schonzeit zu halten habe oder?


Gewässer 2:

Hier gilt ein komplettes Kunstköderverbot .

Ich kann doch aber zum Beispiel: Drop Shot mit Wurm oder Drachkowitsch system zum Einsatz bringen?

Gewässer 3:

Hier ist ausdrücklich  das Blinkern verboten vom 01.04 bis 31.08.

Bedeutet ich kann alle anderen Kunstköder durchs Wasser jagen oder?


Lasst mal eure Einschätzungen  hören dazu. :freude:


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Offline redlcux

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Re: Neue Gewässer neue Regeln
« Antwort #1 am: 06 Januar 2017, 10:14:33 »
Hi Dominik,

zumeist ist es meiner Erfahrung nach bei rechtlichen Fragen so, seinen gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Der zeigt  meist die richtige Lösung.

Der pachtende Angelverein und der Eigentümer/ Fischereiberechtigte des Gewässers 1 müssen sich beide an die gesetzlichen Regelungen der Schonzeiten halten, können diese also nicht durch irgendwelche Vereinbarungen abkürzen. Andererseits kann der pachtende Verein seinen Mitgliedern verschärfende Schonzeiten auferlegen, schließlich sind sie ja freiwillig in den Verein eingetreten und müssen sich halt an die dortigen Vorgaben halten. Du als Nichtmitglied und trotzdem durch die Karte Fischereiberechtigter musst dich dann halt an die allgemeinen -kürzeren- Schonzeiten halten. Ob das in der Praxis ratsam ist bei zwei Wochen Unterschied ist eine andere Frage.

Das Verbot der Kunstköderverwendung betrifft tatsächlich nur den Köder und nicht die Art des Fischens. Du könntest ja ohne weiteres auch mit Wurm/ Köfi an der Plötzenmontage angeln, wo sinnig das auch immer sein mag. Deine modernen Methoden sind demnach natürlich erlaubt an Gewässer 2.

Etwas tricky ist die Frage der Auslegung des Begriffs "Blinkern". Eigentlich betrifft er sicherlich nur ursprüngliche Blinker, vom Sinn und Zweck wird es aber wohl eher um die Verwendung der Drillinge beim ursprünglichen Blinkerangeln früherer Tage verbunden mir der Art der Köderführung gehen. So weit davon entfernt sind einige moderne Arten der Köderführung heutzutage auch nicht (Swimbaits, Jerks, Drachkovitch, etc.). Ich glaube, du solltest dich nicht auf den Wortlaut "Blinkern" verlassen, sonst könnte es die letzte Saison dort für dich gewesen sein :fiesgrins:. Frag doch sicherheitshalber den Fischereibesitzer, was du für Möglichkeiten nutzen kannst.

Viel Spaß an den neuen Gewässern wünscht dir

Stefan

Offline dominik sabalo

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Re: Neue Gewässer neue Regeln
« Antwort #2 am: 06 Januar 2017, 12:18:30 »

Etwas tricky ist die Frage der Auslegung des Begriffs "Blinkern". Eigentlich betrifft er sicherlich nur ursprüngliche Blinker, vom Sinn und Zweck wird es aber wohl eher um die Verwendung der Drillinge beim ursprünglichen Blinkerangeln früherer Tage verbunden mir der Art der Köderführung gehen. So weit davon entfernt sind einige moderne Arten der Köderführung heutzutage auch nicht (Swimbaits, Jerks, Drachkovitch, etc.). Ich glaube, du solltest dich nicht auf den Wortlaut "Blinkern" verlassen, sonst könnte es die letzte Saison dort für dich gewesen sein :fiesgrins:. Frag doch sicherheitshalber den Fischereibesitzer, was du für Möglichkeiten nutzen kannst.

Viel Spaß an den neuen Gewässern wünscht dir

Stefan


Hi Stefan,
danke für deine Antwort.

Für Gewässer 3 müsste es meiner Meinung nach , das es richtig ist Kunstköderverbot heißen.
Wie zb. in unseren Blauen Scheinen beschrieben:

(2) Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht

1.

    für die Benutzung von Fanggeräten, die weder gezogen noch gestoßen werden (stille Fischerei). Hierzu gehören insbesondere Stellnetze, Aalhamen, Ankerkuilen, Steerthamen, Garn-, Draht-, Korbreusen sowie Treib-(Schwimm-)netze ohne Begleitung von Fahrzeugen,
2.

    für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.


Ich frag heute mal bei der Gemeinde an, und teile euch das Ergebnis mit.
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Offline Luke

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Re: Neue Gewässer neue Regeln
« Antwort #3 am: 06 Januar 2017, 20:25:45 »
Für welche Gewässer gilt die Frühjahrsschonzeit?
Grüße
Luke

Offline dominik sabalo

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Re: Neue Gewässer neue Regeln
« Antwort #4 am: 06 Januar 2017, 21:23:27 »
Für welche Gewässer gilt die Frühjahrsschonzeit?

Für den Rhein in RLP.
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Offline bigfishbremen

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Re: Neue Gewässer neue Regeln
« Antwort #5 am: 07 Januar 2017, 09:39:54 »
.......boah, da kocht mir schon wieder die Birne. Was für abstrakte Regelungen für die Fischerei, so was von am Thema vorbei.
Die Angelei  könnte so einfach und entspannt sein wenn mal echte Biologen und Angler sich zusammen setzten würden und sinnvolle Regelungen ausarbeiten.

Und das ganze auch noch am Ende vom Staat, den einzelnen Bundesländern, legitimiert werden würde.




Offline Luke

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Re: Neue Gewässer neue Regeln
« Antwort #6 am: 07 Januar 2017, 10:55:43 »
Für den Rhein in RLP.
Also aus der Landesfischereiverordnung?!
Die Gewässer haben keine Verbindung zum Rhein und fallen auch sonst nicht unter die in der LFV Pfalz aufgeführten Gewässer?

Dann ist der Satz mit dem Blinkern sehr schwammig formuliert.
Ein Blinker ist ja per Definition ein bestimmter Kunstköder:
https://de.wikipedia.org/wiki/Blinker_(K%C3%B6der)
http://www.duden.de/rechtschreibung/Blinker#b2-Bedeutung-2

und das Verb blinkern:  http://www.duden.de/rechtschreibung/blinkern
....da kann man nur hoffen das ein Richter dann der Meinung ist
das hier nicht genau genug definiert wurde um das "blinkern"
als komplettes Kunstköderverbot zu verstehen.
Da kann man vielleicht argumentieren das es in der LFV eben richtig
definiert als Kunstköderverbot drin steht und bei deinem Gewässer nur ein
bestimmter Kunstköder genannt und verboten ist.
Kommt aber wohl wirklich auf den Richter an,
welcher Meinung er ist wo man die Definition für "blinkern" her holt,
aus Internet, Duden etc. oder aus der landläufigen Umgangssprache "älterer Angler"  ;-)
die damit vielleicht alle Kunstköder meinen.
Oder er ist der Meinung das es auf das datum der Gesetzlegung ankommt
und die Bedeutung "blinkern" damals wohl alle Kunstköder meinte.
...Wer weiß das schon.....


Auch wenn es rechtlich vielleicht gut ausgehen würde,
wird es wohl im Streitfall Ärger mit dem geben der die Angelberechtigung ausgegeben hat. :-)
Grüße
Luke

Offline redlcux

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Re: Neue Gewässer neue Regeln
« Antwort #7 am: 08 Januar 2017, 22:08:58 »
Hi Luke,

genau das ist der springende Punkt, aber zum Glück gibt es bei der richterlicher Auslegung recht einfache Eckpunkte, ein sehr erheblicher lautet:

"Grundsätzlich stellt der Wortlaut die Grenze der Auslegung dar. "

Es soll also nicht elementar gegen den Wortlaut der betreffenden Regelung ausgelegt werden.

Und: der Duden ist und bleibt wichtiges Hilfsmitel bei der Frage der Bedeutung eines Wortes. Das ist für die betreffende Regelung mit dem Wort "Blinkern" für den Angler einerseits rechtlich gut, in der Praxis hilft aber nur eine präzise Regelung.

Ich jedenfalls hätte so richtig Lust, mich am Wochenende am Wasser stundenlang mit einem Fischereiaufseher, o.ä. über Auslegungsfragen des "Blinkerns" zu streiten. :lachen2:

Es hilft also nur Nachfragen bei Fischereirechteinhaber oder aber man gibt per se als der "Klügere" nach.

Viele Grüße von

redlcux

Offline dominik sabalo

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Re: Neue Gewässer neue Regeln
« Antwort #8 am: 09 Januar 2017, 15:29:34 »
Hi Stefan,
danke für deine Antwort.

Für Gewässer 3 müsste es meiner Meinung nach , das es richtig ist Kunstköderverbot heißen.
Wie zb. in unseren Blauen Scheinen beschrieben:

(2) Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht

1.

    für die Benutzung von Fanggeräten, die weder gezogen noch gestoßen werden (stille Fischerei). Hierzu gehören insbesondere Stellnetze, Aalhamen, Ankerkuilen, Steerthamen, Garn-, Draht-, Korbreusen sowie Treib-(Schwimm-)netze ohne Begleitung von Fahrzeugen,
2.

    für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.


Ich frag heute mal bei der Gemeinde an, und teile euch das Ergebnis mit.


So eben gerade mit der Gemeinde gesprochen.

Ich wurde 2 mal verbunden hatte dann einen netten Herrn am Telefon der musste
alles nachschlagen und kam zu dem Entschluss es gilt nur für Blinker.
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Offline redlcux

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Re: Neue Gewässer neue Regeln
« Antwort #9 am: 09 Januar 2017, 16:33:01 »
Hi,

dann bist du ja jetzt zumindest auf der sicheren Seite! :freude:

Man kann es uns Anglern aber auch schwer machen. :fiesgrins:

Viele Grüße!